Cornelia Seibeld
Vielen Dank, Frau Senatorin! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, und die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden. Ich rufe auf lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein, sonst werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu und eine weitere Zusatzfrage einem anderen Mitglied des Hauses. Da wir alle in der Sommerpause waren, darf ich noch mal daran erinnern, dass die Senatsmitglieder mindestens einen Satz gesagt haben müssen, bevor man sich zu weiteren Nachfragen eindrücken kann. Es beginnt für die CDU-Fraktion der Kollege Haustein. – Bitte schön!
