parlament-berlin.de ↗

Regina Kittler

LINKE 18.06.2026 Sitzungen 19/89

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Linke wird die vorliegende Änderung des AG KJHG ablehnen, wenn die vorgelegten Änderungsanträge von Grünen und Linken nicht beschlossen werden. Die Änderung des AG KJHG steht jetzt nicht mehr – in Anführungsstrichen – nur unter dem drohenden Szenario der vom Bund, vom Land und den Spitzenverbänden bekannt gegeben Kürzungspläne, sondern nun liegt auch ein gemeinsamer Beschluss des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vom 25. Juni 2026 in Berlin vor. Wenn all das, was die Paritäter und viele andere Verbände kritisieren, so kommt oder auch nur Teile davon und in Bundesgesetze gegossen wird, verschlechtert sich das Leben von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, verschlechtert sich das Leben von Menschen mit Behinderungen. Da stellt sich die Linke an die Seite der Betroffenen und derjenigen, die sie vertreten, und wird mit ihnen gemeinsam dagegen kämpfen. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE)] Wenn Senatorin Günther-Wünsch im Ausschuss sagt, dass es – ich zitiere in Auszügen – schofelig wäre, dass Frau Kipping und die Paritäter da etwas geleakt haben, was nicht mal Arbeitsgrundlage sei und damit Ängste geschürt werden und die Gesellschaft gespalten wird, dann sage ich, wir müssen uns dafür bedanken. Denn damit wurde klar, wenn wir jetzt keinen Widerstand leisten, werden Verstöße gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und die UN-Kinderschutzkonvention zugelassen, wird zugelassen, dass sich Lebensverhältnisse für Kinder, Jugendliche und ihre Familien verschlechtern, gerade bei denen, die es eh schon schwer haben. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE)] Ich möchte jetzt unsere Änderungsanträge zur Vorlage begründen. Zu Punkt I: Gruppenangebote sind eine sinnvolle und häufig sehr wirksame Hilfeform, insbesondere wenn junge Menschen Unterstützung bei sozialer Teilhabe, Interaktion und Beziehungsgestaltung benötigen. § 3 Absatz 1a bezieht sich jedoch nicht auf einzelne spezifische Konstellationen, sondern auf sämtliche Hilfearten des SGB VIII. Wenn Gruppenangebote jetzt grundsätzlich als Hilfeangebote vorgehalten werden sollen, führt das zu einer spürbaren Verschiebung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses. Das Gruppenangebot würde faktisch zum Regelfall, während individuelle Maßnahmen nur noch in begründeten Einzelfällen zugebilligt werden. Die Rechte der Leistungsberechtigten und die am individuellen Bedarf ausgerichtete Hilfegewährung nach SGB VIII würde deutlich eingeschränkt. Damit sehen wir das Bundesgesetz verletzt. Zum zweiten Punkt: Jugendarbeit steht und fällt auch mit den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die unsere Anerkennung verdienen. Wie bereits in elf Bundesländern gesetzlich geregelt, beantragen wir eine Regelung auch in Berlin zur Erstattung von Verdienstausfall. Zu Punkt III: Der neue § 15a formuliert umfängliche neue Aufgaben zum Kinder- und Jugendmedienschutz, die durch die Träger zu erfüllen sind, stellt dies durch die Formulierung unter 15a Absatz 3 aber unter Haushaltsvorbehalt. Insofern reichen Sie ungedeckte Schecks aus. Zu Punkt IV: In Berlin leben etwa 15 600 Kinder und Jugendliche in ASOG-Unterkünften, viele schon über drei Jahre lang. Die Bedingungen in vielen dieser Unterkünfte entsprechen nicht den Standards, die der Kinderschutz erfordert, und das müssen wir ändern. [Beifall bei der LINKEN] Zu Punkt V: Die Vorlage zur Beschlussfassung sieht vor, dass der Familienbeirat einberufen werden „kann“ . Das lehnen wir ab. Dass das eine Missachtung gegenüber dem Familienbeirat ist, der im besten Falle und im besten Sinne ein Beteiligungsgremium ist, möchte ich hier sagen. Ich finde, die Koalition sollte noch mal darüber nachdenken, ob sie diese Missbilligung dem Familienbeirat gegenüber aussprechen will. [Beifall bei der LINKEN]

Alle Reden von Regina Kittler Protokoll ↗