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Lilia Usik

CDU 18.06.2026 Sitzungen 19/89

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kinder und Jugendliche! Heute ist ein guter Tag für Kinder- und Jugendhilfe in Berlin, denn mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Berliner Kinder- und Jugendhilfe modernisieren wir das System und verbessern es wesentlich an vielen entscheidenden Stellen. Das Gesetz hat auch zum Ziel, wichtige bundesrechtliche Vorgaben umzusetzen. Aber vor allem stärkt es diejenigen, um die es geht: unsere Kinder und Jugendlichen. Mein Dank gilt der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, dem Staatssekretär Falko Liecke und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie! Mein Dank gilt ebenso meiner Fraktion, dem Koalitionspartner SPD, den Jugendämtern, den Bezirken, den freien Trägern, den Verbänden, dem Landesjugendhilfeausschuss und unseren Fachkräften, die sich tagtäglich für Kinder und Jugendliche in Berlin einsetzen! In den letzten Jahren konnten wir im Bereich Kinder- und Jugendhilfe viel Positives bewegen und viel erreichen. Wir haben das Wahlalter ab 16 eingeführt, um Beteiligung der jungen Menschen an politischen Prozessen zu stärken. Wir haben als erstes deutsches Bundesland eine wissenschaftliche Studie zu Gewalt an Berliner Schulen auf den Weg gebracht, nicht nur dazu, um Probleme aufzuzeigen, sondern um sie zu lösen. Mit dem Berliner Konflikt- und Gewaltbarometer schaffen wir erstmals eine belastbare Grundlage statt Debatten nach Bauchgefühl. Jetzt geht es um die Umsetzung mit konkreten Maßnahmen zur Prävention, früher Intervention und konsequentem Handeln dort, wo Gewalt Grenzen überschreitet. Wir haben die Stadtteilmütter gestärkt, unterstützen besser die Familien, auch die Pflegefamilien, fördern Kinder mit dem Kita-Chancenjahr und verbessern den Personalschlüssel. Die Liste kann ich noch lange fortsetzen. Nun aber zurück zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Berliner Kinder- und Jugendhilfe. Die Anhörung im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie hat gezeigt, dass viele Anregungen aus der Praxis in die Beratungen eingeflossen sind. Genauso sollte gute Gesetzgebung funktionieren. Der rote Faden dieses Gesetzes ist der Kinder- und Jugendschutz, und das ist richtig so. Mit den verpflichtenden Kinderschutzteams werden in Berlin bald verbindliche Qualitätsstandards geschaffen. Damit wird Kinderschutz weniger von einzelnen Strukturen und stärker von gemeinsamen, bezirksübergreifenden und fachlichen Standards abhängen. Ebenso wichtig ist die Ausweitung der Schutzkonzepte auf ambulante Träger. Wir schaffen neue Rechtsgrundlagen für den interkollegialen ärztlichen Austausch bei Kindeswohlgefährdungen. Diese Regelung schließt die Lücke, die in der Praxis schon lange diskutiert wurde. Sie hilft auch Fachkräften, schneller und sicherer zum Wohl des Kindes handeln zu können. Berlin ist bereits heute Vorreiter in vielen Fragen rund um die Kinder- und Jugendhilfe. Dieses Gesetz macht sie auch moderner, digitaler und zeitgemäßer. Mit dem elektronischen Freiplatzmeldeverfahren wird ein lange notwendiger, überfälliger Digitalisierungsschritt umgesetzt. Künftig sollen freie Plätze schneller gefunden werden. Das spart Zeit, und das schafft Transparenz, und vor allem entlastet es auch die Fachkräfte, die ihre Zeit für Kinder, Jugend und Familien brauchen und nicht für endlose Telefonate oder Korrespondenz. Wir als CDU-Fraktion sind überzeugt: Gute Jugendpolitik beginnt nicht erst dann, wenn Probleme entstanden sind. Gute Jugendpolitik setzt früher an. Deshalb stärken wir die Prävention. Die verpflichtenden Teams Jugenddelinquenz sind dafür ein gutes und wichtiges Beispiel. Sie schaffen die Möglichkeit, frühzeitig auf problematische Entwicklungen zu reagieren. Dasselbe gilt für die stärkere Verankerung von Demokratiebildung, Medienkompetenz und Prävention gegen Extremismus. Wer junge Menschen stärkt, schützt zugleich unsere Demokratie. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Das Gesetz stärkt außerdem die Beteiligungsrechte junger Menschen. Mit dem neuen Landesgremium erhalten Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen künftig ihre eigene Stimme. Das ist ein wichtiges Signal. Ebenso wichtig ist die dauerhafte Verankerung der Verfahrenslotsen. Familien brauchen Orientierung und Unterstützung, wenn unterschiedliche Leistungssysteme ineinandergreifen. Auch hier schafft dieses Gesetz mehr Klarheit und mehr Verlässlichkeit. Kinder- und Jugendhilfe gehört zu den wichtigsten Aufgaben unseres Staates. Sie entscheidet oft darüber, wann Kinder Schutz erfahren, wann Familien Unterstützung bekommen und ob junge Menschen gute Zukunftschancen haben. Dieses Gesetz verbessert diese Voraussetzungen auch spürbar. Es verbindet Kinderschutz, Prävention, Beteiligung und moderne Verwaltungsstrukturen zu einem überzeugenden Gesamtpaket. Darauf können wir als Parlament gemeinsam stolz sein.

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