Jeannette Auricht
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sage gleich zu Anfang, das grundsätzliche Anliegen dieses Antrags teilen wir. Aber ich sage auch, ein Meilenstein ist dieses Gesetz definitiv nicht. Ein bedarfsgerechtes Hilfssystem mit mehr Schutzplätzen, Fachberatung und einer zentralen Vermittlungsstelle ist doch längst überfällig, sollte eine Selbstverständlichkeit sein und kein Meilenstein. Wir haben ja auch in den Haushaltsberatungen gefordert, 1 Million Euro für den Ausbau von Frauenhäusern und Frauenschutzräume einzurichten, gleich jetzt sofort, nicht erst 2032. Das haben Sie alle abgelehnt. [Zuruf von Alexander Freier-Winterwerb (SPD)] Die Gewalthilfeplanung, die Trägeranerkennung und die Vernetzung mit anderen Behörden sind richtig. Deshalb stimmen wir dem Kern des Antrags zu. Aber schon der Titel dieses Gesetzes ist ja unvollständig. Er heißt: Gesetz über die Gewalthilfe. Ehrlich gesagt müsste es heißen: Gesetz zur Hilfe und zum Schutz und Ursachenbekämpfung von Gewalt, denn wir wollen Frauen ja nicht nur hinterher helfen oder wenn die Gewalt schon passiert ist, wir wollen doch Gewalt verhindern. Das muss doch das Ziel werden. [Beifall bei der AfD] Da muss ich auch sagen: Gewalt findet ja nicht nur im häuslichen Bereich hinter verschlossenen Türen statt. Frauen werden auch in U-Bahnen und Parks auf offener Straße belästigt, bedroht und angegriffen; und die sexuellen Übergriffe, Belästigungen und Vergewaltigungen nehmen doch rapide zu. Und was tun Sie gegen die Gewalt, welche leider auch in den vorhandenen Parallelgesellschaften stattfindet, in Form von Zwangsehen, Genitalverstümmelung und dem erzwungenen Tragen bestimmter Kleidung? – Auch das ist Gewalt an Frauen und Mädchen. Dazu gibt es im Gesetz gar keine Aussage, nicht ein einziges Wort, stattdessen bleibt der Entwurf bei der klassischen Symptomverwaltung stecken. [Beifall bei der AfD] Lassen Sie mich noch weitere konkrete Schwachstellen benennen. Das ist zum einen die Finanzierung. Der Antrag verspricht viel, stellt aber alles unter den jährlichen Haushaltsvorbehalt. Aber ein Rechtsanspruch, der jedes Jahr neu verhandelt werden muss, ist doch kein echter Anspruch. Und den Zeitplan finde ich auch ein bisschen, na ja, langfristig – 2032. Ich meine, viele betroffene Frauen brauchen den Schutz doch jetzt, 2032 ist viel zu spät. Dann komme ich auch mal zu der Trägeranerkennung. Hier muss Klarheit herrschen, und die Anerkennung muss ausschließlich nach harten, objektiven Qualitätsstandards erfolgen, unabhängig davon, ob ein Träger gemeinnützig oder privat ist. Für uns zählen allein fachliche Qualität, ausreichende Kapazitäten, sichere Schutzkonzepte und regelmäßige wirksame Kontrollen. Ein Punkt ist – das habe ich schon gesagt – die konsequente Ursachenbekämpfung. Solange wir die kulturellen, religiösen, migrationsbedingten Hintergründe von Gewalttaten komplett ausblenden, solange wir nicht konsequent abschieben, verpflichtende Antigewaltprogramme und Aufklärung durchsetzen und Polizei und Justiz deutlich mehr stärken, bauen wir weiter nur Betreuungsbürokratie um, während die Probleme weiter wachsen, aber die Bürokratie wird immer größer. Wir wissen leider aus Erfahrung, dass viele wohlklingende Gesetze grandios in der Durchsetzung gescheitert sind. Genau das fürchte ich für dieses Gesetz leider auch; gut auf dem Papier, aber in der Praxis wird es kaum umgesetzt. Trotzdem teilen wir einen zentralen Ansatz und das Anliegen dieses Antrags. Ein besseres Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder, ja, das braucht Berlin. Da gibt es viel zu tun. Deshalb werden wir dem Antrag zustimmen, mit der deutlichen Erwartung, dass die genannten Schwachstellen nachgebessert werden. Berlin braucht eine Politik, die Gewalt nicht nur verwaltet, sondern endlich wirksam verhindert, Frauen und Mädchen konsequent schützt. Da kann das kein Meilenstein sein, sondern höchstens der erste kleine Baustein für den besseren Schutz von Frauen und Mädchen. – Vielen Dank! [Beifall bei der AfD]
