Tino Schopf
Nein! – Das Ziel bleibt eine sichere und attraktive Radverkehrsinfrastruktur. Die Neuregelung ist kein Freibrief, auf Radwege zu verzichten. Sie bleibt die Ausnahme. Sie wird nicht die Regel. Ebenso unverändert bleiben die zentralen Ziele des Mobilitätsgesetzes. Der weitere Ausbau des 850 Kilometer umfassenden Vorrangnetzes und der Radschnellverbindungen, 100 000 zusätzliche Fahrradabstellplätze – da haben wir in den nächsten Jahren noch viel zu tun – , die Sanierung des bestehenden Radverkehrsnetzes sowie die geltenden Qualitätsstandards und Breiten für Radwege – all das wird nicht geändert. All das bleibt. Darüber hinaus stärkt die Novelle die Barrierefreiheit, regelt den Einsatz von Dienstfahrrädern im öffentlichen Dienst und schafft die Möglichkeit, künftig auch temporär Zebrastreifen einzurichten. Mit den Änderungen aus dem Hauptausschuss werden zudem weitere wichtige Anliegen verankert: die Entwicklung eines Konzepts für sichere Schulwege sowie die Sicherung der Mobilität von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, insbesondere durch die bessere Verfügbarkeit von Aufzügen und Rampen. Wir schulden den Berlinerinnen und Berlinern ein durchgängiges, sicheres und verlässliches Mobilitätsangebot. Dazu gehört ein Radverkehrsnetz mit einheitlichen Standards, auf das sich Menschen in unserer Stadt verlassen können. Dazu gehören aber ebenso sichere Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger, barrierefreie Infrastruktur und eine Verkehrspolitik, die pragmatische Lösungen statt ideologischer Grabenkämpfe in den Mittelpunkt stellt. [Beifall von Dr. Turgut Altuğ (SPD)] Mehr Miteinander statt Gegeneinander, denn am Ende geht es nicht um die Frage Auto oder Fahrrad, sondern darum, dass alle Berlinerinnen und Berliner sicher und selbstbestimmt von A nach B kommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der SPD – Beifall von Heiko Melzer (CDU) und Dirk Stettner (CDU)]
