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Kerstin Brauner

CDU 18.06.2026 Sitzungen 19/89

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute einen Antrag zur gesetzlichen Festschreibung einer parteipolitischen Neutralität an den Hochschulen. Dahinter steckt eine grundlegende Frage: Welche Rolle spielt politische Auseinandersetzung an unseren Universitäten, und wo liegen ihre Grenzen? Dürfen Universitäten parteipolitische Positionen beziehen, oder müssen diese neutral sein? Universitäten sind Orte des wissenschaftlichen Austauschs, der kritischen Debatte und der gesellschaftlichen Auseinandersetzung. „Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ – So heißt es in Artikel 5 Absatz 3 unseres Grundgesetzes. Die Verfassung selbst befasst sich mit dem Konflikt, der an unseren Universitäten entstehen kann, weil sie seit jeher auch Orte der politischen Auseinandersetzung, der Diskussion, von Grundfragen der politischen Gemeinschaft und damit auch des Streits um die Frage der Verfassung sind. Gegenüber den Werten des Grundgesetzes gibt es keine staatliche Neutralität. Für sie darf und muss die Universität jederzeit und vorbehaltlos eintreten. Als Institutionen müssen Universitäten parteipolitisch neutral sein. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts haben diese den Auftrag, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu schützen und zugleich Orte der Demokratiebildung zu sein. Anerkannt ist zudem, dass den Hochschulen wie auch der Studierendenschaft kein allgemeines politisches Mandat zukommt. Zudem ergibt sich aus ihrer Rechtsstellung als Teil der staatlichen Verwaltung ein Gebot parteipolitischer Neutralität. Dieses basiert auf dem Demokratieprinzip, Artikel 20 Absatz 2 Satz 1 unseres Grundgesetzes, welches insbesondere in Wahlkampfzeiten wie den jetzigen von dem Gebot der Chancengleichheit der politischen Parteien als Ausfluss des Artikels 21 Grundgesetz flankiert wird. Aber, und das ist der entscheidende Punkt: Daraus folgt kein Verbot politischer Diskussion an den Hochschulen. Die Auseinandersetzung mit den politischen Themen gehört zum Kern von Wissenschaft und Lehre. Studierende und Lehrende müssen die Möglichkeit haben, sich mit politischen Positionen, Programmen und auch mit Parteien kritisch auseinanderzusetzen. Dies folgt auch aus den Grundrechten der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit. [Vereinzelter Beifall bei der CDU und der SPD – Beifall von Tobias Schulze (LINKE) – Martin Trefzer (AfD): Steht in der Begründung so drin!] Als grundsätzliche Maßgabe gilt, dass die Hochschulen jedenfalls nicht aktiv auf die politische Willensbildung zugunsten oder zulasten politischer Parteien einwirken dürfen und parteiergreifende, wettbewerbsverzerrende Maßnahmen zu vermeiden haben. Dies betrifft beispielsweise auch negative Äußerungen über eine Partei oder die Durchführung von Wahlkampfveranstaltungen. Dagegen ist der politische Diskurs auf dem Campus beispielsweise durch Studierende in Veranstaltungen zulässig, und es verstößt auch nicht gegen das Gebot parteipolitischer Neutralität. Die Auseinandersetzung mit Meinungen gehört in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Rahmen der Grundrechte und der Gesetze zum Hochschulalltag. Die Hochschule muss parteipolitisch neutral handeln und soll keine parteipolitischen Aktivitäten als Institution unterstützen. [Zuruf von Martin Trefzer (AfD)] Sie darf und soll politische Diskussion im Rahmen von Wissenschaft und Hochschulleben ermöglichen. Auch die TU Berlin hat sich im aktuellen Streit so positioniert, dass sie parteipolitischen Streit vom Campus fernhalten will, den Ort aber zugleich als Raum wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Auseinandersetzung versteht. Um dies hier auch noch einmal klar und deutlich zu sagen: Antisemitismus hat und darf keinen Platz an unseren Hochschulen haben. [Vereinzelter Beifall bei der CDU und der SPD – Beifall von Benedikt Lux (GRÜNE) und Tobias Schulze (LINKE)] Wir brauchen keine zusätzlichen gesetzlichen Regelungen. Unsere Verfassung ist nicht verhandelbar, und Hochschulen müssen und dürfen für sie einstehen. Dem Antrag der AfD stehen wir ablehnend gegenüber und werden diesen im Wissenschaftsausschuss weiter beraten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der CDU]

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