Burkard Dregger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erst vor sechs Monaten haben wir uns hier in diesem Hohen Hause zur Frage möglicher Parteienverbotsverfahren gegen verfassungsfeindliche Parteien klar positioniert. In unserem gemeinsamen Beschluss bekennen wir uns mit großer Mehrheit zur wehrhaften Demokratie und erklären unseren Willen, gegen jede Partei vorzugehen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will. Das ist und bleibt unsere Verantwortung. [Vereinzelter Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Es ist bemerkenswert, dass die AfD als einzige Fraktion gegen diesen Antrag gestimmt hat, obwohl sie im Antragstext gar nicht als mögliches Subjekt eines Verbotsverfahrens benannt worden ist [Thorsten Weiß (AfD): Um uns geht es ja gar nicht!] und obwohl ich in der Debatte mit Blick auf die Linkspartei deutlich gemacht habe, dass der Beschluss für alle extremistischen Parteien gilt. [Beifall bei der CDU – Tobias Schulze (LINKE): Damit haben wir nichts zu tun, wir sind nicht extremistisch!] Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der AfD! Sollten Sie sich durch den Beschluss angesprochen gefühlt haben, so ist das nicht falsch. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Es wäre gut, wenn Sie endlich einmal begännen, das rechtsextremistische Gedankengut vieler Ihrer führenden Köpfe selbstkritisch zu hinterfragen, statt sich immer nur als Opfer einer Kampagne zu gerieren. [Vereinzelter Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Nun zu Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Grünen: Dass die Linkspartei unentwegt AfD-Parteiverbote propagiert, sollte für Sie kein Maßstab sein. Denn die Linke will damit nur ihre eigenen, in Teilen antisemitischen und islamistischen Bestrebungen ablenken. [Tobias Schulze (LINKE): Aha, was Sie alles wissen!] Arbeiten Sie lieber mit uns zusammen, anstatt mit Extremisten andere Extremisten zu bekämpfen. [Lachen bei der AfD] Sie beziehen sich in Ihrem Antrag auf das vor wenigen Tagen vorgelegte Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Ich darf meinen Respekt für die Erstellung dieses Gutachtens ausdrücken. [Thorsten Weiß (AfD): Was!] Die über 3 000 Seiten Gesamtumfang haben eine intensivere Prüfung verdient, als sie in der kurzen Zeit seit der Veröffentlichung möglich gewesen ist. [Anne Helm (LINKE): Also ich habe es gelesen!] Daher wundere ich mich ein wenig, dass noch am Tag der Veröffentlichung des Gutachtens die Bundesgrünen ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD verlangt haben. Dadurch entsteht der Eindruck, dass sich niemand bei den Grünen mit dem Gutachten inhaltlich befasst hat. [Thorsten Weiß (AfD): Die sind die Auftraggeber!] Wer sich dieser Mühe unterzogen hat, dem kommen erhebliche Zweifel, dass die darin enthaltenen Feststellungen ein Parteiverbotsverfahren zum Erfolg führen können. Denn das Gutachten vermischt tatsächlich verbotsrelevante AfD-Forderungen mit AfD-Positionen, die die Gutachter politisch missbilligen, aber nicht verfassungswidrig sind. Das schwächt die Überzeugungskraft des Gutachtens. [Anne Helm (LINKE): Aber das ordnen sie doch auch ein! – Tobias Schulze (LINKE): Haben Sie es gelesen oder nicht?] So sind politische Forderungen nach einer Abschaffung des Grundrechts auf Asyl missbilligenswert, aber nicht verfassungswidrig. Vielmehr könnte der Verfassungsgesetzgeber Derartiges mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen. Auch das Abstammungsprinzip im Staatsangehörigkeitsrecht ist nicht rassistisch, sondern seit Jahrzehnten geltendes Recht in § 4 Staatsangehörigkeitsgesetz. Ebenso ist die Ablehnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht verfassungswidrig. Eine auf Sachleistungen beschränkte Minimalversorgung von Asylantragstellern ist ebenso wenig per se menschenunwürdig [Zuruf von Stefan Ziller (GRÜNE)] wie Forderungen nach einer restriktiveren Sozialleistungsgewährung oder die Orientierung am biologischen Geschlecht. [Anne Helm (LINKE): Der Sozialstaat hat Ewigkeitsgarantie! Das gehört zur fdGO!] Insoweit das neue Gutachten politisch unerwünschte Positionen auflistet, ist es unerheblich. Denn politische Missbilligung begründet keine Verfassungswidrigkeit. [Beifall von Dennis Haustein (CDU) – Vereinzelter Beifall bei der AfD – Thorsten Weiß (AfD): Aber die CDU ist ja auch faschistisch!]
