Andreas Geisel
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Ebert! Ich möchte mich zu Beginn meiner Rede auch ganz herzlich bei Ihnen persönlich sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihrer Behörde für Ihre Arbeit bedanken. Dass Sie, ich glaube seit dem Jahr 2025, in die Kieze Berlins gehen, Ihre Arbeit vor Ort vorstellen, mit den Menschen reden und anhand konkreter Beispiele die Erinnerung an die DDR und die Folgen der SED-Diktatur wachhalten, ist eine sehr gute Erweiterung Ihres Tätigkeitsberichts. Auch die hier bereits angesprochene Freedom Week, also die internationale Erweiterung Ihres Tätigkeitsfeldes, ist ein sehr guter Schritt und bedeutend für Berlin. – Herzlichen Dank dafür! [Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN] Da wir uns jedoch dem Ende der Legislaturperiode nähern, möchte ich über den Tätigkeitsbericht hinaus gehen und noch zwei Aspekte ansprechen. Herr Kollege Otto hat bereits damit begonnen. So sehr ich die Robert-Havemann-Gesellschaft verstehe, dass sie einen Standort gesucht hat, an dem sie ihr Archiv gut unterbringen kann und keine Heizungsprobleme oder Ähnliches bestehen, wie das in der Magdalenenstraße der Fall war, so ist der Weggang in die Klosterstraße und auch die künftige Freiheitsausstellung im Humboldt Forum – bei der ich offen gesagt den historischen Bezug zum ehemaligen Hohenzollernschloss nicht wirklich nachvollziehen kann – [Beifall von Anne Helm (LINKE)] kein gutes Zeichen für den Campus für Demokratie. Wenn wir einmal Revue passieren lassen, was dort in den vergangenen drei Jahren passiert ist, müssen wir schlicht sagen: relativ wenig. Wir waren ganz stolz darauf, dass in den Koalitionsverträgen von vier Berliner Landesregierungen ein Bekenntnis zum Campus für Demokratie stand. Übrigens stand der Campus für Demokratie und das Engagement dafür auch in drei Koalitionsvereinbarungen der Bundesregierung, leider folgenlos. Jetzt kann man sagen: Geld ist sicherlich knapp, und es gibt immer dringendere Dinge zu bewegen. Der Standort ist jedoch in einem sehr desolaten Zustand. Das ist nicht nur eine historische Frage, sondern auch eine stadtentwicklungspolitische. Direkt am U-Bahnhof Magdalenenstraße, in unmittelbarer Nähe zum S-Bahn-Ring, zum S-Bahnhof Frankfurter Allee stehen rund 80 000 Quadratmeter leer. 80 000 Quadratmeter stehen dort einfach rum und vergammeln. Da braucht es mehr Engagement. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Ich will Ihnen als ehemaliger Senator für Stadtentwicklung auch sagen, wie man das tun könnte. Wir haben ein Bebauungsplanverfahren. Demnächst werden wir von der Stadtentwicklungsverwaltung erfahren, dass eine Festsetzung des Bebauungsplans im Jahr 2026 nicht gelingen wird. Das Bebauungsplanverfahren wurde 2011 aufgestellt, vor 15 Jahren. Vermutlich wird uns die Stadtentwicklungsverwaltung mitteilen, dass eine Festsetzung vielleicht im Jahr 2028 gelingt. Ehrlich gesagt, glaube ich nicht daran. Ich glaube nicht daran, weil der Bebauungsplan, so wie er aufgestellt ist, kaum festsetzungsfähig ist. Er enthält nämlich so viele Detailregelungen – von der Breite der Bürgersteige über das zu verwendende Pflaster bis hin zur Grassorte für die Dachbepflanzung – , dass eine Festsetzung kaum möglich ist, weil sie alle zwei oder drei Jahre überholt ist. Hinzu kommt: Sollte sich der Bund tatsächlich dafür entscheiden – das wäre wichtig – , das Bundesarchiv am Standort Magdalenenstraße unterzubringen, wird dafür selbstverständlich ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden. Das Ergebnis dieses Wettbewerbs muss anschließend im Bebauungsplan umgesetzt werden. Das hätte zur Folge, dass der Bebauungsplan erneut in Teilen aufgehoben und geändert werden müsste. Ich glaube, die Lösung ist in einer radikalen Vereinfachung des Bebauungsplans zu suchen. Wir brauchen an dieser Stelle einen Angebotsbebauungsplan für den Neubau. Dann muss es ein Wettbewerbsverfahren geben. Die Regelungen bezüglich der Dachbegrünung, der Schwammstadt und all der Dinge, die in Berlin wichtig sind, müssen in der Ausschreibung des Wettbewerbsverfahrens geregelt werden, und das ist es. Etwa 50 bis 60 Prozent der Inhalte des Bebauungsplanverfahrens, all diese Details, die wir eigentlich nicht benötigen, müsst ihr – das sage ich jetzt den Abgeordneten der nächsten Legislaturperiode – über Bord werfen, sonst wird dieser Bebauungsplan nie festgesetzt. Das ist übrigens ein Problem unserer Bebauungsplanverfahren. Herr Senator Gaebler hat vorhin von der Elisabeth-Aue und den zehn Jahren dort gesprochen. Man kann auch über die zehn Jahre beim Dragonerareal reden oder über andere Bebauungsplanverfahren, die in die Jahrzehnte gehen, bevor gebaut werden kann. Das liegt unter anderem daran, dass wir zu viele Details regeln. Ich möchte noch einen zweiten Punkt ansprechen, ich komme nämlich zum Ende der Redezeit: Das Gesetz über den Beauftragten zur Aufarbeitung des SED-Unrechts im Land Berlin steht im Juni 2027 zur Novellierung an. Da muss es zwei Regelungen geben. Erstens muss die Unterstellung des Beauftragten unter die Berliner Beauftragte für Datenschutz anders geregelt werden als bisher, damit der Beauftragte besser handlungsfähig ist. Der zweite Punkt ist noch wichtiger: Je länger die DDR-Geschichte zurückliegt, desto mehr rückt die Frage in den Mittelpunkt der Arbeit des Beauftragten, wie wir Demokratie künftig sichern und welche Lehren wir aus der Vergangenheit ziehen. Deshalb ist es ganz wichtig, die bisherige Reduzierung auf die Beauftragung der Aufarbeitung des SED-Unrechts zu erweitern und im neuen Gesetz einen erweiterten Aufgabenkatalog für den Beauftragten vorzusehen, damit er sich in Zukunft mit der Sicherung der Demokratie, mit der Werbung für die Demokratie beschäftigen und Menschen dafür gewinnen kann, Demokratie zu leben und Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen. Es wäre wichtig, das im neuen Gesetz zu sichern. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihnen für Ihre Arbeit! [Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN]
