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Cornelia Seibeld

18.06.2026 Sitzungen 19/89

Herr Senator Evers, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wir haben natürlich die Entwicklung im Nachbarland zur Kenntnis genommen. Wir sind insgesamt mit den Bundesländern im Austausch darüber, wie sie auf ihre jeweils individuelle Weise mit den vom Bundesverfassungsgericht neu festgelegten Maßstäben zur Bemessung der verfassungsgemäßen Besoldung von Beamten umgehen. Die Ausgangslage ist in den Ländern verschieden. Tatsächlich hat sich die Besoldungssituation in den Bundesländern schon in der Vergangenheit auseinanderentwickelt. Was Brandenburg angeht, ist die Lage insofern nicht mit Berlin vergleichbar, als dass verschiedene Besoldungsanpassungen, die Berlin in der Vergangenheit bereits eingearbeitet hat, in früheren Besoldungsanpassungen in Brandenburg noch nicht vorgenommen wurden. Insofern war der Handlungsbedarf in Brandenburg zunächst einmal ein größerer, und auch die Abweichungen vom nominalen Lohnindex, was eines der zentralen Kriterien des Bundesverfassungsgerichts zur Feststellung der verfassungsgemäßen Besoldung war, sind in Brandenburg größer, als es in Berlin der Fall ist. Insofern kann ich schon aufgrund der festgelegten Maßstäbe und der unterschiedlichen historischen Entwicklung nicht sagen, dass das Ergebnis von Brandenburg eins zu eins auf die künftige Besoldungsanpassung in Berlin übertragbar wäre, aber ausdrücklich wird es auch hier einen Handlungsbedarf geben. Den kann ich im Moment noch nicht konkretisieren aufgrund dessen, dass Berlin in einer Sondersituation unter den Ländern ist, da es durch das Bundesverfassungsgericht für die Jahre 2008 bis 2020 unmittelbar zu Nachzahlungen verpflichtet wurde. In Brandenburg geht es um die Besoldungsanpassung, also um die Überarbeitung der Besoldungsstruktur in die Zukunft gerichtet. Wir stehen unter Zeitdruck. Das Bundesverfassungsgericht hat uns für die Regelung der Nachzahlungen eine Frist bis zum Frühjahr kommenden Jahres gesetzt. Die gesetzgeberische Arbeit ist im vollem Gange, insbesondere aber auch die Tatbestandserhebung. Das eine ist die Formulierung von Gesetzestexten, dazu sind wir recht weit, der Entwurf ist fertig, wir sind in politischer Abstimmung mit den Koalitionsfraktionen dazu. Die Tatbestandserhebung bindet die Kapazitäten der unterschiedlichen Personaldienststellen in sehr intensiver Art: Wir sichten die Akten, wir stellen fest, welche Widerspruchsführer es gab, wie es sich um die Zahl der Widersprüche und die jeweilige Biografie der Beamten verhält, auch die Familienverhältnisse sind zu berücksichtigen, viele andere Kriterien mehr. Das ist der Job, der im Moment von Berlin geleistet wird und der deswegen im Rahmen einer mehrschrittigen Anwendung und Übertragung der Ergebnisse dieses Verfassungsgerichtsurteils am Anfang steht, weil wir eine Frist bis zum Anfang kommenden Jahres haben, das umzusetzen. Wir werden uns dann im nächsten Schritt auch mit der Besoldungsstruktur in Berlin beschäftigen müssen. Wir haben uns jetzt in Berlin entschieden, zunächst das Tarifergebnis eins zu eins zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten zu übertragen. Das ist geschehen. Sie erinnern sich an die Debatte darüber, dass es aufgrund des Sockelbetrags ein bisschen schwierig war, das systemgerecht zu tun, aber da haben wir einen ganz guten Weg gefunden. Das wird aber noch nicht das Ende der anstehenden Diskussion zur Besoldungsanpassung sein; ebenfalls wird nicht nur Brandenburg, sondern auch Berlin einen Anpassungsbedarf haben, aber in anderer Weise und aufgrund anderer Tatbestände. Ich glaube nicht, dass der Handlungsbedarf hier so groß sein wird wie in Brandenburg, aber es wird mutmaßlich einen geben, der dann auch im Anschluss an die Regelung der Nachzahlungen für die Jahre 2008 bis 2020 zu entscheiden sein wird. Wie in diesem Zusammenhang dann andere Fragen gewichtet, politisch diskutiert und entschieden werden, wird ebenfalls erst dann zu beantworten sein. Das kann nicht im Rahmen der Nachzahlungs- und Reparaturgesetzgebung geschehen. Brandenburg hat beispielsweise jetzt Veränderungen an der Wochenarbeitszeit vorgenommen, Brandenburg hat sich für bestimmte Zulagenregelungen entschieden. Die Diversität der unterschiedlichen Lösungsansätze in den Ländern reicht recht weit. Berlin wird seinen Weg diskutieren und entscheiden müssen. Das kann ich an der Stelle nicht vorwegnehmen. Ich kann Ihnen aber berichten, dass wir zwischen den Ländern in einem sehr engen Austausch stehen. Wir haben auf Ministerebene verabredet, dass unsere zuständigen Staatssekretäre eine Arbeitsgruppe bilden, die sich zu den unterschiedlichen Umgangs- und Herangehensweisen der Länder austauscht, im Bestreben, möglichst einheitlich vorzugehen. – Ob und inwieweit die brandenburgische Entscheidung im Sinne dieser Einheitlichkeit liegt, kann ich im Moment noch nicht ermessen, weil wir noch nicht aus allen Ländern entsprechende Sachstände haben. Deswegen möchte ich an der Stelle auch keine Bewertung vornehmen. Aber: Sie sehen mir nach, eine Kosteneinschätzung für Berlin könnte ich nicht vornehmen.

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