Cornelia Seibeld
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 89. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin und begrüße Sie, unsere Gäste, die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Medienvertreterinnen und Medienvertreter sehr herzlich. Als Geschäftliches habe ich Folgendes mitzuteilen: Am Montag sind folgende fünf Anträge auf Durchführung einer Aktuellen Stunde eingegangen: − Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Bauen und Wohnen in Berlin“ − Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Bauen und Wohnen in Berlin“ − Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema: „Fakten anerkennen, Demokratie retten: Nach neuem Gutachten das Prüfverfahren für ein AfD-Verbot jetzt einleiten“ − Antrag der Fraktion Die Linke zum Thema: „Fakten anerkennen, Demokratie retten: Nach neuem Gutachten das Prüfverfahren für ein AfD-Verbot jetzt einleiten“ − Antrag der AfD- Fraktion zum Thema: „Kein weiteres Wegschauen vor extremistischem Islamismus – Kinder dürfen nicht instrumentalisiert werden“ Eine Verständigung über das Thema ist bislang nicht erfolgt. Ich lasse daher abstimmen, und zwar über das Thema der Fraktion der SPD. Wer wie die Fraktion der SPD eine Aktuelle Stunde mit dem Thema „Bauen und Wohnen in Berlin“ durchführen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Linksfraktion. Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der AfD-Fraktion und eines fraktionslosen Abgeordneten ist der Antrag der SPD damit angenommen. Somit werde ich gleich dieses Thema für die Aktuelle Stunde unter dem Tagesordnungspunkt 1 aufrufen. Die anderen Anträge auf Durchführung einer Aktuellen Stunde haben damit ihre Erledigung gefunden. Gemäß § 59 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung kann das Abgeordnetenhaus die gemeinsame Aussprache über im Sachzusammenhang stehende Gegenstände beschließen. Vorgesehen ist daher heute eine Verbindung der Aktuellen Stunde mit Tagesordnungspunkt 17, der Beschlussempfehlung zum Gesetz für einfaches Bauen, und Tagesordnungspunkt 19, der Beschlussempfehlung zum Wohnraumsicherungsgesetz. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke beantragen die Verbindung weiterer Vorgänge mit der Aktuellen Stunde, und zwar Tagesordnungspunkt 15, das ist die Beschlussempfehlung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Bezahlbare - Mieten- Gesetz“, Tagesordnungspunkt 16, das ist die Beschlussempfehlung zum Antrag der Fraktion Die Linke „Sicher -Wohnen- Gesetz (SWG)“, Tagesordnungspunkt 70, das ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Vorkaufsrecht für die Mecklenburgische Straße 89, Tagesordnungspunkt 73, das ist der Antrag der Fraktion Die Linke für einen Mietendeckel, und Tagesordnungspunkt 74, das ist der Antrag der Fraktion Die Linke für ein kommunales Wohnungsbauprogramm. Dazu besteht kein Einvernehmen, weshalb ich über die Verbindung abstimmen lasse. Vor der Abstimmung kann einmal für und einmal gegen die Verbindung gesprochen werden. Wird die Erteilung des Wortes dazu gewünscht? – Das sehe ich nicht. Dann können wir direkt zur Abstimmung kommen. Wer wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke auch die zuvor genannten fünf Tagesordnungspunkte mit dem Tagesordnungspunkt 1, nämlich der Aktuellen Stunde, zum Thema Bauen und Wohnen verbinden möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag auf eine weitere Verbindung angenommen worden. Dann darf ich auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Dringlichkeitsliste verweisen. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die dort verzeichneten Vorgänge unter den Tagesordnungspunkten 24 bis 26, 52 bis 54 D sowie 90 und 93 in der heutigen Sitzung zu behandeln. Ich gehe davon aus, dass den zuvor genannten Vorgängen die dringliche Behandlung zugebilligt wird. – Dann kann ich das feststellen. Wer der dringlichen Behandlung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. [Zuruf von der AfD: Hallo! Gegenrede!] – Ach so! – Kein Einvernehmen besteht zu der Dringlichkeit des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke, Drucksache 19/3422, „Demokratie schützen: AfD- Verbotsverfahren einleiten“. Nach § 59 Absatz 3 Satz 3 unserer Geschäftsordnung kann einmal für und einmal gegen die Dringlichkeit gesprochen werden. Wird dazu das Wort gewünscht? – Einmal für die Dringlichkeit hat der Kollege Walter das Wort. – Bitte schön! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
