Björn Wohlert
Für uns bleibt dabei der zentrale Grundsatz: Das Engagement der Seniorenvertreter darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Persönliche Auslagen im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit und Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit sollen erstattet werden. Wer sich für andere einsetzt, soll dafür nicht privat zahlen müssen. Der nun vorgelegte Änderungsantrag verändert die dargestellte politische Zielrichtung nicht. Er enthält handwerkliche und juristische Änderungen, mit denen notwendige Präzisierungen im Gesetzgebungsverfahren vorgenommen werden. Insgesamt wollen wir sicherstellen, dass Seniorenvertreter weiterhin so engagiert bleiben und die mit dem Gesetz geschaffenen Mittel zur Stärkung der Teilhabe älterer Menschen nutzen können. Seniorenvertreter bleiben eine wichtige Stimme für ältere Menschen in unserer Stadt. Daher unterstützen wir ihre Arbeit sehr gern. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zum Seniorenmitwirkungsgesetz! – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU und der SPD]
