Cornelia Seibeld
Vielen Dank, Frau Senatorin! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, und wir kommen zur Behandlung der beiden Gesetze. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/3192, “Zweites Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes und weiterer Rechtsvorschriften“, empfiehlt der Hauptausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/3328 mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Annahme mit Änderungen. Zunächst erfolgt eine Abstimmung über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/3192-1, der die in der Beschlussempfehlung vorgesehenen Änderungen im Wesentlichen umfasst. Wer also den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/3192-1 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion sowie ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion. Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Dann folgt noch eine Schlussabstimmung. Wer den Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen mit den soeben beschlossenen Änderungen annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion sowie ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen so- wie der Linksfraktion. Damit ist der Gesetzesantrag so angenommen. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/3243, „Gesetz zur Neuregelung des Gaststättenrechts im Land Berlin“, empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen – die Annahme. Wer den Gesetzesantrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/3346 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion sowie ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Linksfraktion und der AfD-Fraktion ist der Gesetzesantrag damit angenommen. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden. Ich rufe auf lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein, ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu. Eine weitere Zusatzfrage kann noch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Für die CDU-Fraktion startet der Kollege Mock-Stümer. – Bitte schön!
