Thorsten Weiß
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Glücksspiel, das unsere Kinder am leichtesten erreicht, findet längst nicht mehr im Wettbüro statt, es findet im Kinderzimmer statt. 73 Prozent der 12- bis 19-Jährigen spielen täglich oder fast täglich am Bildschirm und im Schnitt anderthalb Stunden am Tag. In vielen dieser Spiele warten sogenannte Lootboxen, digitale Überraschungspakete, gekauft mit echtem Geld, mit zufälligem Inhalt; das heißt, Geldeinsatz und Zufall, zwei der drei Merkmale des klassischen Glücksspiels, sind erfüllt. Kinder und Jugendliche vor Sportwetten zu schützen, ist richtig und wichtig, denn der Profifußball ist schon länger zur Dauerwerbesendung geworden. Das bleibt natürlich nicht folgenlos. Eine Glücksspielstörung tritt laut Glücksspielerhebung am häufigsten bei Onlineautomaten auf, direkt gefolgt von Livesportwetten. Das heißt, Kinder wachsen mit der Botschaft auf, dass zum Spiel die Wette gehört; eine Saat, die dann Jahre später aufgeht. Deshalb tragen wir das Anliegen des Antrags auch mit. Zustimmungsfähig wurde der allerdings erst mit dem Wegfall zweier Punkte, mit dem Jugendschutz hatten diese beiden nämlich nichts zu tun: die Bestrafung von Sportvereinen über ihre Förderung und ein starres Ausgabenlimit für jeden erwachsenen Bürger, denn für uns gilt: Kinder kompromisslos schützen, aber Erwachsene nicht bevormunden. [Beifall bei der AfD] An der Stelle muss man auch noch mal festhalten: Dieser Antrag lag jetzt zwei Jahre im Geschäftsgang, zwei Jahre, in denen sich die Gefahr verlagert hat, quasi von der Bande im Stadion auf das Smartphone im Kinderzimmer. Glücksspielähnliche Mechaniken in Spielen, die Millionen Kinder täglich nutzen, sind so gut wie nicht reguliert. Sie nutzen denselben Belohnungsreiz wie der Spielautomat, nur ohne Türsteher, ohne Ausweiskontrolle, ohne Sperrzeit. Fachleute fürchten den Einstieg ins echte Glücksspiel, lange bevor ein Jugendlicher überhaupt das Wettbüro betreten hat. Und uninformiert ist dieses Haus ja nicht. Der Bundesrat hat den Bund erst im November letzten Jahres zum Handeln aufgefordert. Mein Kollege Bertram hat den Senat im November gefragt, was Berlin diesen Mechaniken entgegensetzt. Die Antwort fiel kurz aus: Es gibt kein einziges Programm, das sich gezielt mit Lootboxen befasst. Belgien hat diese Lootboxen verboten, die Niederlande ebenso, Österreich hat sie für illegal erklärt. Was es braucht, ist nichts Exotisches: eine Altersprüfung, die Offenlegung der Gewinnchancen und klare Warnhinweise. Die Gefahr wird also überall erkannt, nur gehandelt hat hierzulande bisher kaum jemand. Der Antrag ist ein richtiger Schritt, aber er beschreibt im Prinzip die Welt von gestern. Die wirklichen Gefahren für den Jugendschutz haben sich längst ins Digitale verlagert, und genau dorthin müssen wir schauen, um nicht die Probleme von gestern zu lösen. – Vielen Dank! [Beifall bei der AfD]
