Marc Vallendar
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 22 Jahre Schleswig-Holstein, 22 Jahre lang ein Gesetz für digitale Volksbegehren, 22 Jahre lang null Anwendung – die Linksfraktion räumt dies in ihrer Begründung auf Seite 7 selbst ein. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Soweit ersichtlich, wurde von dieser Möglichkeit noch kein Gebrauch gemacht.“ Das ist Ihre Vorlage: ein totes Gesetz, importiert aus dem Norden. Ihr Entwurf bricht an vier Stellen mit elementaren Prinzipien des Volksgesetzgebungsverfahrens. Erstens, Artikel 63 unserer Berliner Verfassung verlangt Unterschriften. Sie ändern Artikel 63 nicht, sie umlaufen ihn über § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes. Wo unsere Landesverfassung eine Unterschrift verlangt, die auch eigenhändig sein muss, setzen Sie also ein Bundesnutzerkonto an ihre Stelle. Das geht aus unserer Sicht so nicht. Zweitens, § 24 Absatz 2 Nummer 9: Bislang führt die Mehrfachabgabe einer Unterstützungserklärung zur Ungültigkeit. Sie streichen genau diesen Schutz. Künftig zählt nur die zuletzt abgegebene Stimme. Mehrfachabgaben werden also per Federstrich legalisiert, und Sie verkaufen das als Verwaltungsvereinfachung. Drittens, § 40g, das angebliche Herzstück: Wo sind die Sicherheitsstandards? – Sie fehlen. Wo sind die technischen Vorgaben? – Sie fehlen in dieser Vorschrift. Wo ist die Identitätsüberprüfung jenseits eines Bundeskontos? – Sie fehlt auch. Sie verfassen eine Blankovollmacht in zwei Sätzen und nennen das dann Direktdemokratie. Viertens, das ist der § 42 Absatz 5: Die Landesabstimmungsleitung wird zur zentralen datenschutzrechtlichen Verantwortlichen für sämtliche digitale Unterstützungserklärungen Berlins, also eine staatliche Stelle, die künftig die politischen Präferenzen jedes digital teilnehmenden Berliners zentral speichert – datenschutzrechtlich ein Großbau auf vier Gesetzeszeilen. Doch der eigentliche Skandal steht in der Begründung selbst. Sie schreiben dort wörtlich, dass über § 8 des Onlinezugangsgesetzes bei einer Ausweitung des Wahlrechts auch Angehörige anderer Staaten Nutzerkonten eröffnen können. Damit ist der Zweck offengelegt. Was Sie hier als Modernisierung der Demokratie verkaufen, ist ein trojanisches Pferd zur Verwässerung des Berliner Souveräns. [Beifall bei der AfD] Ausgerechnet die Altparteien-Linke, die Parlamentsmehrheiten regelmäßig gegen den Volkswillen einsetzt, entdeckt das Volksbegehren genau in dem Moment, in dem es elektronisch und überregional abgreifbar wird – bezeichnend! Meine Fraktion ist für Direktdemokratie. Wir sind für mehr Volksentscheide und auch für einen Volkseinwand, wie es ihn in der Schweiz gibt. Das haben wir gerade erst in unser Landesprogramm geschrieben. [Beifall bei der AfD] Wir sind auch für niedrigere Hürden und echte Bürgerbeteiligung, aber wir sind gegen ein Verfahren, das die Authentizität der Bürgerstimme opfert, die Verfassung ignoriert, den Datenschutz auf vier Gesetzeszeilen abhandelt und in der eigenen Begründung das Wahlrecht zur Disposition stellt. Schreiben Sie ein Gesetz, das den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt! Verankern Sie Sicherheitsstandards im Gesetzestext, nicht in einer ministeriellen Vollmacht! Streichen Sie die Wahlrechtsandeutung aus Ihrer Begründung! Garantieren Sie die Authentizität jeder einzelnen Stimme! Bis dahin gilt: mit der AfD-Fraktion leider nicht. – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]
