Dr. Timur Husein
Erst mal nicht, danke, Herr Präsident! [Zurufe von der LINKEN] Also ist in der Schweiz die elektronische Unterstützungserklärung möglich? – Nein, in der Schweiz ist es nicht möglich. Und wie sieht es in Kalifornien aus, dem Staat mit den meisten Volksbegehren? – Da ist es auch nicht möglich. Ironischerweise ist auch ein Volksbegehren in Kalifornien gescheitert, und zwar hatte es das Ziel, elektronische Unterstützungsunterschriften einzuführen. Ist gescheitert! Die Menschen wollten das dort nicht. Der nächste Punkt: Der Meinungsbildungsprozess würde gegenüber heute stärker in den digitalen Raum verlagert werden. Das sehe ich skeptisch. Auch da bin ich konservativ. Aus meiner Sicht sollten sich Formen der Volksgesetzgebung, die in unserer Verfassung festgelegt sind, doch deutlich von den Portalen unterscheiden, auf denen man mit einem Klick eine Petition unterstützen kann. Volksgesetze sind kein Klicktivismus und müssen sich daher auch deutlich davon unterscheiden. Eine Unterschrift, so richtig mit Stift auf dem Papier, hebt die Bedeutung dieses Aktes deutlich hervor. Sie lässt den potenziellen Unterstützer noch einmal innehalten, bevor er diese bewusste Unterschrift leistet. Aber das Wichtigste ist und bleibt eben: Sicherheit ist Sicherheit, für die Unterschrift, für den Bürger, für das Volksgesetzgebungsverfahren. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der CDU – Beifall von Melanie Kühnemann-Grunow (SPD)]
