Dr. Timur Husein
Im Moment nicht, nein, danke! – Also wir müssen das bestehende Vertrauen in das Volksgesetzgebungsverfahren bewahren. Dazu schauen wir uns mal die anderen Bundesländer an. Vielleicht können wir von denen was lernen. In Schleswig-Holstein können digitale Unterschriften bei Volksinitiativen seit 2016 geleistet werden und in Hamburg sogar seit 2007, [Zuruf von Tobias Schulze (LINKE)] aber diese Vorschriften kamen seit ihrem Bestehen bisher nicht zur Anwendung. Sie sind tote Paragrafen. Warum kann der Bürger weder in Schleswig-Holstein noch in Hamburg digitale Unterschriften leisten? – Weil Regierung und Parlament, übrigens mit Mehrheiten links von der CDU, kein Abstimmungssystem gefunden haben, welches die Sicherheit und Nachvollziehbarkeit der Unterstützungserklärung ausreichend sichern kann! Da können Sie ja mal Ihre Kollegen in Schleswig-Holstein oder Hamburg fragen, warum sie das nicht machen. Alle anderen Bundesländer haben gar nicht erst damit angefangen, solche Paragrafen in ihre Volksabstimmungsgesetze einzufügen. [Zuruf von Niklas Schrader (LINKE)] Und wie sieht es im vermeintlichen Musterland der direkten Demokratie aus, in der Schweiz? Ist dort die elektronische – – Ja, bitte!
