Dr. Timur Husein
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Linke will mit dem vorliegenden Antrag insbesondere die Digitalunterstützung bei Volks- und Bürgerbegehren einführen. Ich muss zugeben, früher hatte ich auch Sympathien für diese Möglichkeit, aber je mehr ich mich mit dem Antrag beschäftigt habe, umso weniger wurde ich davon ein Fan. Ich muss sagen, im Moment bin ich grundsätzlich dagegen. Zunächst müssen wir nämlich die gesetzliche und politische Ausgangslage betrachten. Wir haben bereits ein funktionierendes Volksgesetzgebungsverfahren. In politischer Hinsicht scheitern einige Volksbegehren, und einige haben Erfolg. So weit, so normal, so gut aus politischer Sicht! Und auch in rechtlicher Hinsicht ist unser Volksgesetzgebungsverfahren stabil. Daher sehe ich grundsätzlich keinen Reformbedarf. Als Konservativer möchte ich das Bewährte bewahren. Eine Neuerung, wie von den Linken vorgeschlagen, muss also erst mal beweisen, dass sie das Bewährte besser machen kann oder zumindest nicht schlechter. [Zurufe von Vasili Franco (GRÜNE) und Niklas Schrader (LINKE)] Sehr geehrter Kollege, dieser Antrag kann weder das eine noch das andere. Erstens: Die Sicherheit von elektronischen Abstimmungssystemen kann bisher aus unserer Sicht nicht ausreichend gewährleistet werden. [Zuruf von Niklas Schrader (LINKE)] Es darf aber nicht mal der Hauch einer Manipulation auftreten, sonst haben wir wieder von links und rechts Populisten auf TikTok und sonst wo, einen Aufschrei, dass irgendwas nicht geklappt hat.
