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Björn Wohlert

CDU 04.06.2026 Sitzungen 19/87

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen im Abgeordnetenhaus! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt weiß ich auch, warum Frau Eralp als Spitzenkandidatin der Linken heute spricht und nicht die viel geschätzte Fachkollegin Frau Schubert. Es war ja offenkundig eine Parteitags- und Wahlkampfrede. [Zuruf von Katina Schubert (LINKE)] Ein bisschen gegen Millionäre und Vermieter pauschal hetzen, notwendige Sozialreformen als Verarmungsprogramm bezeichnen, angeblich würden wir alle Menschen in die Obdachlosigkeit treiben, [Zuruf von Elif Eralp (LINKE)] und nebenbei wird dann auch noch eine Mietwucher-App der Linken beworben. Ich glaube, ein bisschen mehr zur Sache würde der Sache auf jeden Fall gerecht. [Beifall bei der CDU – Beifall von Lars Düsterhöft (SPD) und Torsten Schneider (SPD) – Katina Schubert (LINKE): Das war zur Sache!] Eigentlich wollte ich meine Rede ganz anders beginnen. Ich wollte sehr objektiv und fair meine Anerkennung für den vorliegenden fundierten Antrag ausdrücken, denn dort werden einige reale Probleme benannt: Der Berliner Mietmarkt ist angespannt, bezahlbare Wohnungen sind knapp, und Menschen mit geringen Einkommen brauchen unsere Unterstützung. Gerade aus Sicht der Betroffenen muss klar sein: Niemand darf wegen eines komplizierten Verfahrens, fehlender Beratung oder einer überwindbaren sozialen Schieflage seine Wohnung verlieren. Wer Sozialleistungen bezieht, braucht verlässliche Regeln, fachkundige Beratung und eine Verwaltung, die im Einzelfall sehr genau hinschaut und abwägt. Deshalb ist es richtig, dass der Senat die Ausführungsvorschrift Wohnen zum 1. Januar 2026 fortgeschrieben hat. Dabei wurden die Rechtsprechungen, Hinweise aus der Praxis und Vorgaben des Bundes berücksichtigt. Das schlüssige Konzept wurde überarbeitet, die Verfügbarkeit von Wohnraum und die Nachfragekonkurrenz wurden einbezogen, Heizkostenregelungen vereinfacht, Kostensenkungsverfahren klarer gefasst und die Erprobungsklausel zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit verlängert. Auch die Trägerpauschale wird fortgeführt, damit Trägerwohnungen als wichtiges Angebot in unserer Stadt erhalten bleiben. An dieser Stelle müssen wir aber auch zwischen politischer Kontrolle und Verwaltungsvollzug sauber unterscheiden. Wir als Parlament kontrollieren den Senat, setzen politische Leitplanken und entscheiden über Haushaltsmittel; Ausführungsvorschriften erlässt jedoch ausschließlich der Senat. Dabei ist klar: Diese müssen rechtssicher sein, sozialgerichtlicher Überprüfung standhalten und für Jobcenter, Sozialämter und Bezirke praktisch anwendbar bleiben. Einige Forderungen des Antrags sind im exekutiven Handeln bereits aufgegriffen, andere berühren komplexe bundesrechtliche Fragen, etwa bei Mietvereinsbeiträgen oder der Prüfung mietrechtlicher Ansprüche. Hier brauchen wir sorgfältige Lösungen, keine Schnellschüsse. Unser Maßstab bleibt also: Wohnraum sichern, Wohnungslosigkeit präventiv verhindern und Betroffene nicht allein lassen. Wir haben die klare Erwartungshaltung: An diesem Ziel muss sich der Senat weiterhin orientieren und auch messen lassen. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]

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