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Thorsten Weiß

AfD 04.06.2026 Sitzungen 19/87

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass dieses Haus über eine Stärkung des Katastrophenschutzes spricht. Das ist überfällig. Ich beginne einmal mit den positiven Punkten, von denen es tatsächlich welche gibt: Zum Beispiel spreche ich meine Anerkennung für die Begründung aus, die den Auslöser klar beim Namen nennt: einen linksterroristischen Anschlag. Dass die SPD diese Wahrheit mitträgt, ist ja nicht selbstverständlich. [Tobias Schulze (LINKE): Das tragen sogar wir mit! Es war ein linksterroristischer Anschlag, Herr Weiß!] Wir haben es gerade eben erst erlebt. – Herr Herrmann, Ihre berechtigte Kritik an den Grünen für die Verharmlosung als Blackout hätte sich dann aber auch an Ihren Koalitionspartner richten müssen, denn Herr Matz hat verharmlosend von einer Störung gesprochen. Das war es natürlich nicht; es war linksextremer Terror. [Beifall bei der AfD – Zuruf von Martin Matz (SPD)] Das muss man so deutlich sagen, und die Gefahr ist nicht vorbei, ganz im Gegenteil, sie ist so groß wie nie zuvor. [Tobias Schulze (LINKE): Aber die Verdächtigen stehen noch nicht fest! Es weiß niemand, wer das war!] Genau deshalb muss unser Katastrophenschutz endlich auf der Höhe der Zeit sein. Das Thema gibt mir Gelegenheit, hier auch noch einmal den Frauen und Männern der Feuerwehr, des THW und der Hilfsorganisationen, die im Januar wirklich unter schweren Bedingungen arbeiten mussten, unseren herzlichen Dank auszusprechen. [Beifall bei der AfD] Vieles in diesem Entwurf weist in die richtige Richtung, und das benenne ich auch: Das elektronische Ressourcen-Register ist überfällig, das Notfallregister für schwere Pflegefälle stellt sicher, dass die Hilfsbedürftigen auch dann gefunden werden, wenn Telefon und Mobilfunk ausgefallen sind, die Klarstellung der Eingriffs- und Steuerungsbefugnisse schließt eine echte Lücke; die Absicherung der Notfallversorgung mit Kraftstoffen und Notstrom hat meine Fraktion selbst gefordert; und dass künftig Mehrfachverpflichtungen erfasst werden, bis hin zu Reservisten der Bundeswehr, ist im Ernstfall absolut notwendig. Ich zweifle auch nicht daran, das sage ich auch ausdrücklich, dass die Innensenatorin den Katastrophenschutz wirklich verbessern möchte. Deshalb stellt sich nicht die Frage, ob man es tut, sondern wie, und beim Wie beginnt das Problem schon mit der Reihenfolge: Heute Morgen habe ich in der Fragestunde den Regierenden gefragt, wie es denn mit dem Bericht seiner Expertenkommission aussieht. Jetzt hat er uns gesagt, dass der Bericht nicht Ende Mai vorliegt, sondern Ende Juni kommt. Die Frist ist dennoch verstrichen, und die Regierungskoalition legt uns heute einen Gesetzesentwurf vor. Das ist die falsche Reihenfolge, denn man muss ja erst die Analyse machen und sollte dann erst ein Gesetz vorlegen. [Beifall bei der AfD] Das heißt, den Expertenbericht hätten Sie doch bitte noch abwarten sollen. Die Fachleute sagen übrigens auch etwas anderes als Ihr Entwurf: Erstens ordnen Sie, aber Sie reformieren nicht. Was ich vor zwei Wochen schon an diesem Pult gesagt habe, wiederhole ich jetzt noch einmal: 37 Katastrophenschutzbehörden bleiben 37 Katastrophenschutzbehörden; zukünftig werden es sogar 41. Mehr Aufsicht über ein zersplittertes System ist noch keine Strukturreform. Das sage nicht ich, sondern das sagt Albrecht Broemme, den der Regierende Bürgermeister selbst in seine Kommission berufen hat und der schon nach der Ahrtal-Katastrophe für Rheinland-Pfalz ein Landesamt für maßgeblich erklärte, denn es bündelt Planung, Ausbildung und das Management in besonderen Lagen. Die örtliche Einsatzleitung, das hat er ausdrücklich klargestellt, bleibt davon unberührt. Ihr eigener Experte gibt uns also Recht. Auf diesen Bericht müssen Sie noch nicht einmal mehr warten; den hat er bereits vorgelegt. Zweitens setzen Sie auf bezahlte Dritte, wo eigentlich das Ehrenamt gestärkt werden müsste. Der Katastrophenschutz in Deutschland wird zu über 90 Prozent von Ehrenamtlichen getragen: Vom DRK, vom ASB, von Johannitern, Maltesern und dem THW. Die Freistellung und Absicherung dieser Helfer ist Landesrecht. Bayern hat gerade für die Hilfsorganisationen im eigenen Katastrophenschutzgesetz Nachregelungen getroffen. Sie wollen heute das Berliner Gesetz ändern, und zur Stärkung der ehrenamtlichen Helfer steht darin leider keine einzige Zeile. Der dritte Punkt ist Ihnen bekannt; meine Fraktion hat ihn hier wiederholt angesprochen: Die Katastrophenschutz-Leuchttürme. Am Tag des Anschlags waren von 45 geplanten Leuchttürmen gerade einmal 14 betriebsbereit, davon kein einziger im hauptsächlich betroffenen Steglitz-Zehlendorf. Auch daran ändert der Entwurf natürlich nichts. Der Rechnungshof hat dieser Stadt bescheinigt, im Ernstfall nicht handlungsfähig zu sein. Was wir nach wie vor brauchen, ist das Landesamt für Bevölkerungsschutz, ein gestärktes Ehrenamt und eine Infrastruktur, die im Ernstfall trägt. Ihren Antrag begleiten wir dennoch gerne konstruktiv. – Vielen Dank! [Beifall bei der AfD]

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