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Cornelia Seibeld

04.06.2026 Sitzungen 19/87

Frau Senatorin Giffey, bitte schön! Bürgermeisterin Franziska Giffey (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe): Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich kann dazu ganz konkret sagen: Es gibt ja eine Reihe von konkreten Schlussfolgerungen, die gezogen worden sind und auch konkreten Maßnahmen, die eingeleitet worden sind. Am Ende sind es vier Produkte, an denen wir arbeiten. Das erste ist bereits durch den Senat gegangen; das ist nämlich das Schutzkonzept zum Schutz der neuralgischen Punkte, unser TOP-Konzept, das ich gemeinsam mit Senatorin Iris Spranger eingebracht habe. Es werden dann der Beschluss und die Empfehlung der Expertenkommission folgen, und wir haben darüber hinaus noch zwei weitere Themen: das Konzept Mobilfunk und das Konzept für die Resilienz der Wirtschaft. An beiden Themen wird intensiv gearbeitet, und sie werden auch noch in den Senat eingebracht. Ich würde gerne zu dem konkreten Konzept etwas sagen, das schon vom Senat beschlossen worden ist, das sich in der Umsetzung befindet und zu dem eine Reihe von Maßnahmen in den letzten Monaten auch tatsächlich ergriffen worden ist. Wir haben es unter den Titel TOP-Konzept gestellt: Die Abkürzung TOP ist dabei ein Akronym und steht für technische, organisatorische und physische Maßnahmen. Es sind zu diesen drei Oberbegriffen jeweils fünf Einzelmaßnahmen umgesetzt worden; ich würde einige konkret dazu benennen. Bei den technischen Maßnahmen gehört natürlich das ganze Thema der Georedundanzen dazu, das Thema der Entflechtung von Kabelbrücken, das Thema der weiteren Erdverkabelung, die intensiv vorangebracht wird, aber auch Fragen, die sich mit dem Schutz der Anlagen beschäftigen. Ich möchte einmal ganz besonders hervorheben, dass wir gerade an den neuralgischen Punkten das Thema Bestreifung und Wachschutz mit über 300 Prozent und das Thema der Videoüberwachung mit über 500 Prozent extrem verstärkt haben. Teile davon sind auch schon nach dem Anschlag in Adlershof umgesetzt worden. Ich will sagen, dass das natürlich ein sehr hoher Aufwand ist, den dabei alle Unternehmen geleistet haben. An unserem TOP-Konzept sind insgesamt sieben Unternehmen beteiligt gewesen, die daran mitgearbeitet haben. Selbstverständlich gehört die Stromnetz Berlin GmbH dazu, aber auch 50Hertz, die Berlin Energie und Netzholding GmbH und auch Organisationen und Unternehmen wie die Berliner Stadtreinigung, was die Sicherheit der Müllheizkraftwerke angeht, oder die BEW natürlich, was die Sicherheit der Heizkraftwerkstandorte angeht. Wir haben auch die NBB, die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg, dabei gehabt und die GASAG als Tochterunternehmen – alles Unternehmen, die teilweise gemeinsame neuralgische Punkte haben, die sie schützen müssen. Es ist zum Thema der organisatorischen Maßnahmen nicht nur das Thema des Schutzes durch Wachschutz und Bestreifung angegangen und massiv aufgestockt worden, sondern auch die Frage, wie wir an den Betriebsstätten, den Kraftwerkstandorten, den Umspannwerken durch Zugangssicherung, durch andere Abläufe zusätzliche Sicherheit schaffen können. Wenn Sie so einen Standort begehen wollen, werden Sie das ganz konkret merken; da kommen Sie nämlich nicht so ohne Weiteres rein. Wir haben dort jegliche Form von Zugangskontrollen und Personenregistrierungen auch noch mal verschärft. Was die physischen Maßnahmen angeht – das ist der dritte Teil neben den technischen und organisatorischen Maßnahmen – , ist völlig klar, dass das Thema Einzäunungen, Einhausungen einen ganz großen Bereich der Aktivitäten eingenommen hat. Wir kommen hier zu einem neuen Standard in Berlin, der deutlich über dem bundesweiten liegt. Das kann ich Ihnen auch aus der Energieministerkonferenz berichten, wo wir uns auch zu dem Thema neuralgische Punkte und Schutz der kritischen Infrastruktur ausgetauscht haben. Wir liegen mit den Standards, die jetzt umgesetzt werden, deutlich über dem, was bundesweit als Durchschnittstandard gilt. Wir vertreten das, weil wir der Meinung sind, dass gerade das Thema der Schutzstandards in der Hauptstadt noch mal eine besondere Relevanz hat. Deswegen haben wir als Standard eine Erhöhung der Umzäunung auf 2,40 Meter Höhe mit zusätzlichem NATO-Draht veranlasst. Wir werden vor der Sommerpause noch 20 Kilometer Umzäunung um die neuralgischen Punkte errichtet haben. Ich muss Sie um Verständnis bitten, dass ich Ihnen jetzt hier die neuralgischen Punkte nicht ausführen kann. Wir haben uns auf eine sehr große Vertraulichkeit geeinigt, da es darum geht, dass wir anhand der Offenlegungspflichten, die wir über Informationen zur kritischen Infrastruktur aus unserer Sicht bisher schon hatten, schon viel zu viele Daten öffentlich haben. Das ist auch ein Thema gewesen, das ich auf der Energieministerkonferenz adressiert habe, denn es geht natürlich darum, dass wir beim Schutz der Daten zu den neuralgischen Punkten der kritischen Infrastruktur sorgsamer umgehen und Offenlegungspflichten ein Stück weit einschränken müssen. Das ist auch eine Forderung, die wir an den Bund erheben, dass sich die Frage, was offenzulegen ist, wie transparent wir mit Daten der kritischen Infrastruktur umgehen, immer in einer Balance mit den Themen der Sicherheit befinden muss. Datenschutz und Sicherheit müssen neu ausbalanciert werden, aber Transparenz und Sicherheit ganz genauso. Das sind die Themen, die wir angegangen sind. Ich möchte zu den technischen Maßnahmen und den physischen Maßnahmen ergänzen, dass uns das Thema der Sensorik auch sehr beschäftigt hat. Wir haben zusätzlich die Sensorik im Bereich der thermischen, der optischen, der Erschütterungssensorik und der Öffnungssensorik an Standorten, die angegriffen werden könnten, massiv aufgebaut. Diese Sensorik wird durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz ergänzt. Das ist am Beginn, aber das ist ein sehr wesentliches Schwerpunktfeld, das wir jetzt gemeinsam mit den Landesunternehmen nach vorne bringen. Denn es ist völlig klar: Wenn Sie die Videoüberwachung erhöhen, brauchen Sie auch die entsprechende Technik, die ein Alarmierungssystem mittels Sensorik und künstlicher Intelligenz ermöglicht. Insofern kann ich Ihnen sagen, dass dieses TOP-Konzept, das wir im Senat am 19. Mai beschlossen haben, selbstverständlich Dinge in die Zukunft gerichtet sieht, aber anhand der drei konkreten Maßnahmenbereiche auch beschreibt, was schon umgesetzt wurde. Es ist darin auch enthalten, dass es um gute Rahmenbedingungen geht. Rahmenbedingungen bedeuten auch Rechtssicherheit und genau diesen Einsatz für den Schutz der Daten. Ich möchte aber einen Punkt erwähnen, den wir gemeinsam mit Iris Spranger vorangebracht haben und der hier im Parlament beschlossen worden ist, nämlich die Änderung des Datenschutzgesetzes, wodurch wir Videoüberwachung jetzt auch an den neuralgischen Punkten im öffentlichen Straßenland machen können. Das ist für ein erhöhtes Maß an Sicherheit extrem wichtig. Das ist umgesetzt worden, das machen wir. Wir hatten bisher schon 75 Prozent der Anlagen unter Videoüberwachung, mit der Rechtsänderung, die hier im Parlament beschlossen worden ist, werden wir auch alle anderen Schritte weitergehen können. – Vielen herzlichen Dank! [Zuruf von den GRÜNEN: Das war es schon?]

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