Cornelia Seibeld
Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird vorgeschlagen, die Vorlage mit der Zuständigkeitsverordnung an den Hauptausschuss zu überweisen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden. Ich rufe auf lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein. Ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu. Eine weitere Zusatzfrage kann von einem weiteren Mitglied dieses Hauses gestellt werden. Ich darf nochmals darauf hinweisen, dass man sich zu Nachfragen erst eindrücken kann, wenn das jeweilige Senatsmitglied auch schon etwas gesagt hat. Es beginnt für die CDU-Fraktion der Kollege Simon. – Bitte schön!
