Cornelia Seibeld
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 87. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin und begrüße Sie, unsere Gäste, die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Medienvertreterinnen und Medienvertreter sehr herzlich. Dann darf ich Sie bitten, sich anlässlich der Gedenkworte zu erheben. [Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.] Wir trauern um unseren ehemaligen Kollegen und Bezirksbürgermeister Sigurd Hauff. Er verstarb am 27. Mai im Alter von 91 Jahren. Sigurd Hauff studierte Geschichte, Germanistik und Anglistik in Tübingen und den USA. Nach einem Abschluss als Bachelor of Arts setzte er in Berlin sein Studium für das Lehramt an der Freien Universität fort. 1963 schloss er das Erste Staatsexamen, 1966 das Zweite Staatsexamen erfolgreich ab. Im Anschluss nahm er schnell die Karriereschritte zum Studiendirektor und stellvertretenden Schulleiter. Als überzeugter Pädagoge und Lehrer veröffentlichte er mehrere Fachbücher. Seit 1958 und dem Wechsel nach Berlin engagierte sich Sigurd Hauff in der SPD. Er fand seine politische Heimat in der SPD Kreuzberg. Er war unter anderem Kreisvorsitzender der Jungsozialisten, Abteilungsvorsitzender und Mitglied des Kreisvorstandes. Von 1967 bis 1971 war er für die SPD Bezirksverordneter in Kreuzberg. Er gehörte zum Fraktionsvorstand der SPD in der BVV und vertrat die Fraktion im Ältestenrat sowie im Haushalts- und Personalausschuss. 1971 kandi- und zog als direkt gewählter Abgeordneter seines Wahlkreises in Kreuzberg wie noch zwei weitere Male in das Parlament ein. Dort wurde er schnell zu einer tragenden Säule der Arbeit der SPD-Fraktion. Ab 1973 war er Mitglied des Fraktionsvorstandes sowie Vorsitzender des Arbeitskreises Städtebau und Planung und des Arbeitskreises Kulturpolitik. Entsprechend seiner fachlichen Schwerpunkte war er Mitglied in den Ausschüssen für Schulpolitik und Kulturelle Angelegenheiten. Dort agierte er auch als der jeweilige fachpolitische Sprecher seiner Fraktion. In der 7. Wahlperiode amtierte Sigurd Hauff auch als Vorsitzender des Ausschusses für Schulwesen und Mitglied im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Mit seiner reichhaltigen beruflichen Erfahrung und seinen Kenntnissen aus der parlamentarischen Arbeit zog es ihn in die direkte administrative Verantwortung. 1981 übernahm er das Amt des, wie es damals hieß, Volksbildungsstadtrats im Bezirk Spandau. Nach über zehn Jahren erfolgreichem Einsatz für die kulturellen und historischen Schätze Spandaus, beförderte ihn das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger für die Zeit von 1992 bis 1995 in das Amt des Bezirksbürgermeisters von Spandau. Da Spandau bis 1994 die Garnisonsstadt der in Berlin stationierten britischen Streitkräfte war, erhielt er 1993 von Königin Elisabeth II. den Titel „Officer of the Order of the British Empire“. Darüber hinaus engagierte sich Sigurd Hauff in zahlreichen Ehrenämtern. So setzte er sich insbesondere für die Pflege der Städtepartnerschaft zwischen Berlin und Prag und die Beziehungen zu den Staaten Mittel- und Osteuropas ein. Auch seiner Zeit im Abgeordnetenhaus blieb er dankbar verbunden und engagierte sich 16 Jahre lang als Beisitzer im Vorstand der Parlamentarischen Vereinigung. Sigurd Hauff war ein allseits geschätzter, freundlicher und verbindlicher Kollege. Wir sind vereint in der Trauer mit seinen Angehörigen und allen, die ihm nahestanden, und werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Mit großem Bedauern haben wir zudem vom Tod unseres ehemaligen Kollegen Klaus Finkelnburg erfahren. Er verstarb am 30. Mai im Alter von 91 Jahren. Zwei seiner Kinder sind heute hier anwesend. Sehr geehrter Herr Dr. Moritz Finkelnburg, sehr geehrter Herr Antonin Finkelnburg! Ich möchte Ihnen im Namen des ganzen Hauses unser Beileid zum Tod Ihres Vaters aussprechen. Die Entscheidung von Klaus Finkelnburg, als junger Mensch kurz nach dem Mauerbau 1961 in den Westteil der Stadt überzusiedeln, verweist auf zwei für sein Leben grundlegende Überzeugungen. Zum einen bot sich ihm die Chance, an der Freien Universität seine juristischen Studien mit einer Promotion fortzusetzen, zum anderen wollte er ein Zeichen setzen, gerade in der Bedrängnis durch die SED-Diktatur den West-Berlinern beizustehen. Klaus Finkelnburg hat unsere Stadt zu seiner Heimat gemacht. Er liebte seinen Beruf als Rechtsanwalt und gründete eine eigene Kanzlei. Als Honorarprofessor mit dem Fachgebiet Verfassungs- und Verwaltungsrecht unterrichtete er fast 40 Jahre an der Freien Universität Berlin. Außerdem war er in den ständischen Berufsorganisationen wie beispielsweise im Anwaltsverein aktiv und auch für das Justizprüfungsamt tätig. Der Anwalt seiner Mandanten zu sein, fand seine Entsprechung in seinem politischen Engagement für seine Mitbürgerinnen und Mitbürger. Seit 1963 war er Mitglied der CDU in Charlottenburg, in der er sowohl als Vorsitzender eines Ortsverbandes als auch als Mitglied des Kreisvorstandes Verantwortung übernahm. 1985 zog er als direkt gewählter Abgeordneter in das Abgeordnetenhaus ein und wurde Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr und Betriebe. Im Parlament knüpfte er bis 1992 an seine beruflichen Kompetenzen und Kenntnisse an, indem er schwerpunktmäßig im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie im Rechtsausschuss tätig war. In der Zeit nach dem Mauerfall, konfrontiert mit der riesigen Herausforderung für das wiedervereinigte Berlin, eine gemeinsame Rechtsordnung herzustellen, nahm er die Aufgabe mit großer Begeisterung an. Dabei war es ihm wichtig, über Partei- und Fraktionsgrenzen hinaus die notwendigen Absprachen für eine dauerhafte Rechtsordnung in Berlin herbeizuführen. Geradezu legendär war die sogenannte FKK-Gruppe, der neben ihm auch die Parlamentarier Renate Künast und Ehrhart Körting angehörten. Bei aller Begeisterung über die Gestaltungsmöglichkeiten als Gesetzgeber in einer spannenden Umbruchszeit, Klaus Finkelnburg wusste auch um die Notwendigkeit, dem Recht zur Durchsetzung zu verhelfen. So stellte er sich im Jahr 1992 als erster Präsident des Verfassungsgerichtshofs zur Verfügung. Er hat dieses Amt bis zum Jahr 2000 wie alle Berliner Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter ehrenamtlich ausgeübt. Er hat die Ausübung dieses Amtes und die Prägekraft auf den Verfassungsgerichtshof als Höhepunkt seines juristischen Wirkens empfunden. Es ist auch ihm zu verdanken, dass der Verfassungsgerichtshof zu einer anerkannten, zentralen Säule der Verfassungsordnung unserer Stadt geworden ist. Klaus Finkelnburg engagierte sich aktiv für das Gemeinwesen und die Gesellschaft. Neben seinem Beruf und der politischen Arbeit war er in sehr vielen Vereinigungen und Vereinen der Zivilgesellschaft, oft in verantwortlicher Position, tätig. Beispielhaft möchte ich nur den Vorsitz im Verein für die Geschichte Berlins e. V. erwähnen. In Anerkennung seiner Verdienste für unsere Stadt wurde ihm 2008 die Würde eines Stadtältesten verliehen; bereits im Jahr 2000 war er mit dem Großen Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden. Wir werden Klaus Finkelnburg ein ehrendes Andenken bewahren und trauern gemeinsam mit seiner Familie und seinen Freunden. – Ich danke Ihnen, dass Sie sich zu Ehren der Verstorbenen erhoben haben. Dann darf ich, auch wenn es thematisch ein großer Bruch ist, der Kollegin Brychcy von der Fraktion Die Linke ganz herzlich zum heutigen Geburtstag gratulieren. – Alles Gute! [Allgemeiner Beifall] Dann darf ich Sie über Personalveränderungen in der Senatskanzlei informieren: Der Senat hat mitgeteilt, dass Herr Matthias Hundt aus dem Amt des Staatssekretärs entlassen wurde und der Geschäftsbereich Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung von Herrn Staatssekretär Florian Hauer übernommen wurde. Als Geschäftliches habe ich weiter Folgendes mitzuteilen: Am Montag sind folgende fünf Anträge auf Durchführung einer Aktuellen Stunde eingegangen: − Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Ein Berlin, eine Verwaltung: Reformen für einen handlungsfähigen Staat“ − Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Ein Berlin, eine Verwaltung: Reformen für einen handlungsfähigen Staat“ − Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema: „Nach dem desaströsen Abgang des CDO Hundt: Stillstand bei Verwaltungsreform und Digitalisierung“ − Antrag der Fraktion Die Linke zum Thema: „Nach dem desaströsen Abgang des CDO Hundt: Stillstand bei Verwaltungsreform und Digitalisierung“ − Antrag der AfD- Fraktion zum Thema: „Zu wenig Wohnungsbau, falsche Prioritäten und alleingelassene Mieter – Berlin braucht eine Mietenpolitik für Einheimische“ Die Fraktionen haben sich auf das Thema der Fraktion der CDU verständigt. Somit werde ich gleich dieses Thema für die Aktuelle Stunde unter dem Tagesordnungspunkt 1 aufrufen. Vorgesehen ist die Verbindung mit dem Tagesordnungspunkt 45 A, das ist die Vorlage mit der neuen Zuständigkeitsverordnung. Die anderen Anträge auf Durchführung einer Aktuellen Stunde haben damit ihre Erledigung gefunden. Ich darf auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Dringlichkeitsliste verweisen. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die dort verzeichneten Vorgänge unter den Tagesordnungspunkten 18 A und 45 A in der heutigen Sitzung zu behandeln. Ich gehe davon aus, dass den zuvor genannten Vorgängen die dringliche Behandlung zugebilligt wird. – Widerspruch zur Dringlichkeitsliste höre ich nicht. Damit ist die dringliche Behandlung dieser Vorgänge so beschlossen. Unsere heutige Tagesordnung ist damit ebenfalls so beschlossen. Auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Konsensliste darf ich ebenfalls hinweisen und stelle fest, dass dazu kein Widerspruch erfolgt. Die Konsensliste ist damit so angenommen. Ich darf Ihnen noch die Entschuldigungen des Senats mitteilen: Frau Senatorin Dr. Czyborra wird aufgrund einer Trauerfeier erst ab etwa 13 Uhr an der heutigen Sitzung teilnehmen. Ich rufe auf lfd. Nr. 1: Aktuelle Stunde gemäß § 52 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Ein Berlin, eine Verwaltung: Reformen für einen handlungsfähigen Staat (auf Antrag der Fraktion der CDU) in Verbindung mit lfd. Nr. 45A: Verordnung über die Zuständigkeiten für die Aufgaben der Berliner Verwaltung Vorlage – zur Zustimmung – gemäß Artikel 67 Absatz 3 Satz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/3288 Der Ergänzung der Tagesordnung um diese Vorlage hatten Sie eingangs bereits zugestimmt. Für die Besprechung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu zehn Minuten zur Verfügung. In der Runde der Fraktionen beginnt die Fraktion der CDU, und das Wort hat hier der Kollege Stettner. – Bitte schön!
