Stefan Häntsch
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das, was wir hier in dem Antrag der AfD lesen, ist der gleiche populistische Klamauk, den wir von dieser Fraktion immer wieder vorgesetzt bekommen. [Beifall von Martin Matz (SPD)] Ein derartiger Antrag wird auch dann nicht besser, wenn man ihn pseudowissenschaftlich mit einer Vielzahl von Fußnoten garniert. Aber dazu nun in aller Kürze im Einzelnen. [Jeannette Auricht (AfD): Immer weiter so! Nur immer weiter! – Zuruf von Tommy Tabor (AfD)] Zu a Ihres Antrages: Seit dem 30. Oktober 2025 wurde die Mindestaufenthaltsdauer für Einbürgerungen durch die Bundesregierung wieder von drei auf fünf Jahre angehoben. Es ist daher ein völliger Unsinn, von einem Verramschen der deutschen Staatsbürgerschaft zu sprechen, so wie Sie es tun. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Zurufe von der AfD] Zu b: Einbürgerungsverfahren dürfen nicht pauschal aufgrund der Herkunft ausgesetzt werden, sondern es ist eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Wenn sich die politische Lage tatsächlich verbessert oder ändert, kann der Schutzstatus bereits jetzt entsprechend den Regelungen des § 73 Asylgesetz individuell widerrufen werden. Es bedarf daher keinerlei Ergänzungen. Zu c: Der in § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz verankerte Rechtsanspruch auf Einbürgerung sorgt dafür, dass alle Personen nach denselben klaren Kriterien behandelt werden. Gerade dieser Rechtsanspruch schafft Transparenz und Rechtssicherheit. Zu d: Die von der AfD eingeforderte Taskforce ist nicht notwendig, da die zuständigen Behörden schon heute solche Fälle prüfen können, wonach rechtswidrige Erteilungen aufgedeckt und zurückgenommen werden können. [Dr. Hugh Bronson (AfD): Sie machen es aber nicht! – Jeannette Auricht (AfD): Machen sie aber nicht!] Zu e: Wenn man sich die Regelung in § 4 des Staatsangehörigkeitsgesetz einmal ganz in Ruhe anschaut, wird man feststellen, dass es die von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen nicht bedarf. Zu f: Bei der doppelten Staatsbürgerschaft scheint der AfD aber offensichtlich nun schon so gar nichts mehr einzufallen, womit man weißes Papier beschreiben kann. Daher behilft man sich auch hier mit unbestimmten Rechtsbegriffen, indem man von „wichtigen sachlichen Gründen“ spricht; eigentlich etwas, was Sie ja sonst immer behaupten vermeiden zu wollen. Aber wenn es der Sache dient, zumindest Ihrer Sache, dann nehmen Sie auch das Argument offensichtlich gerne in Kauf. [Zuruf von Dr. Hugh Bronson (AfD)] Zu g: Der Begriff „gewöhnlicher Aufenthalt“ ist ein etablierter Rechtsbegriff und bedeutet, dass eine Person dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, unabhängig von der Art des Aufenthaltstitels. Eine Redefinierung, so wie Sie es nennen, dieses Begriffes des gewöhnlichen Aufenthaltes bedarf es nun in der Tat nicht. Zu h: Das Staatsangehörigkeitsrecht enthält bereits jetzt Ausschlussregelungen für Straftaten. Eine Anpassung bedarf es daher ebenfalls nicht. Der letzte Punkt i: § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz stellt bereits jetzt klare Bedingungen für die Einbürgerung. Der von der AfD angeregte Begriff der – und jetzt wird spannend! – „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ stellt nicht nur eine billige Deutschtümelei dar, sondern wäre darüber hinaus ebenfalls wieder ein unbestimmter Rechtsbegriff. Aber wahrscheinlich, so wie ich Sie einschätze, schwebt Ihnen hier ein Menschenbild in Form von blond und blauäugig vor. [Zurufe von Jeannette Auricht (AfD) und Robert Eschricht (AfD)] Wo uns das mal hingeführt hat, wissen wir, aber offensichtlich haben Sie das noch nicht begriffen. Wenn man dann zum Schluss den Antrag der AfD in seinem Gesamtkontext einordnen will, kommt man zu dem Ergebnis, dass das, was Ihnen ganz offensichtlich vorschwebt, ein Vorgehen nach dem Muster der US-Behörde ICE wäre, wo völlig willkürlich Jagd auf Menschen gemacht wird, die nicht die passende Hautfarbe haben, die die falsche Sprache sprechen, die sich zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort aufhalten oder die sich für andere Menschen stark machen. [Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Dieser Antrag der AfD zeigt also wieder einmal, dass es manchmal einfach besser wäre, Papier nicht zu beschreiben, sondern es leer zu lassen. Deshalb wird meine Fraktion diesem Antrag mit aller Entschiedenheit entgegentreten und ihn ablehnen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! [Beifall bei der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
