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Christian Zander

CDU 21.05.2026 Sitzungen 19/86

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier bereits vor zwei Wochen darüber geredet. Im Ausschuss hatten wir die Anhörung. Ich bin sehr froh darüber, wie die Anzuhörenden unser Gesetzesvorhaben bewertet haben. Das war sehr differenziert, sehr wohlwollend, und im Ergebnis haben alle begrüßt, dass wir ein Verfahren, das mit der konstituierenden Sitzung der Steuerungsgruppe im März 2021 begonnen hat, hier als Koalition erfolgreich zu einem Ende gebracht haben. Frau Wahlen! Sie können gern sauer über eine Formulierung sein. Allerdings geht es hier um Rechtsetzung, und bei der Rechtsetzung gibt es nun mal gewisse Formulierungen, die einzuhalten sind. Da haben Sie die Auswahl zwischen „ist zu“, „hat zu passieren“, „muss“, „in der Regel“, „soll“, „grundsätzlich“, „kann“ und so weiter. Das sind alles Vorschriften, die besagen, ob etwas zwingend zu tun ist, wie weit ein Ermessensspielraum möglich ist und ob es Regeln und Ausnahmeverhältnisse gibt. Das ist ein Ausführungsgesetz zu § 71 SGB XII, und wir gehen natürlich mit unserem Gesetz nicht darüber hinaus, was dort steht, denn dort steht „soll“. Es ist eine Sollvorschrift, und diese Sollvorschrift hat für diese Irritationen oder Missverständnisse gesorgt, dass man sagt, es seien freiwillige Leistungen. Eine Sollvorschrift ist aber keine freiwillige Leistung. Deshalb haben wir die etwas klarstellendere, stärkere Formulierung mit der gleichen Bedeutung genommen, dass man grundsätzlich diese Leistungen zu gewähren hat. Natürlich können wir nicht über das andere Gesetz hinausgehen und schreiben, dass es sofort geleistet wird, dass eine Leistung erbracht werden muss, weil es natürlich einen nachrangigen Charakter hat. Wir können nicht sagen: Okay, ihr könnt sofort zu uns kommen. Wir übernehmen das alles sofort, sei es nur, dass die Pflegeversicherung die Leistung nicht geleistet hat. [Zuruf von Carsten Schatz (LINKE)] Außerdem geht es auch noch um ganz andere Leistungen. Es geht um Begegnung und Beratung. Es geht nicht nur um Einzelfälle. Insofern orientieren wir uns daran und halten uns auch daran, was der § 71 SGB XII vorgibt, und haben deshalb die andere, klarere Formulierung genommen, die man wählen kann. Wenn man „soll“ hat, kann man auch sagen „ist grundsätzlich zu gewährleisten“, weil es in begründeten Ausnahmefällen zu Einschränkungen oder Nichtleistungen kommen kann und wir nicht darüber hinausgehen können. Das kann Sie sauer machen, aber so ist nun mal die Rechtsetzung. Sie können es ja in Ihrem Parteiprogramm anders schreiben, da haben Sie freie Wahl, aber nicht bei der Rechtsetzung. Das muss man einfach berücksichtigen. Das ist auch ganz klar. Der Dank, wie gesagt, gebührt allen in der Steuerungsgruppe, die damals damit angefangen haben, Bestandsaufnahmen vollführt haben, den Mitarbeiterinnen der Verwaltung, von denen auch einige hier sind und sich hoffentlich freuen, dass das heute umgesetzt werden kann. Ich sehe hier auch schon zwei Daumen, die nach oben gezeigt werden. Ich freue mich auch darüber. Ich glaube, die Opposition ist auch sehr zufrieden damit. Das zeigt auch die Übersichtlichkeit der Änderungsanträge. Dass Sie sich an dem Wort „grundsätzlich“ aufhängen, ist so ähnlich wie beim 1. Mai, wenn Sie sich über den Müll und nicht über das andere aufregen. Wenn man nur das Haar in der Suppe sucht, über das wir hier schon einige Male gesprochen haben, dann haben wir eigentlich gute Arbeit geleistet. Wir freuen uns darüber, dass das Ganze kommt. Diejenigen, die bislang beteiligt waren, dürfen sich auch darüber freuen, dass sie in den weiteren Prozess, der hier angekündigt worden ist, in diesen Dreiklang, selbstverständlich weiterhin eingebunden werden und ihre Expertise einbringen können und dass alles zu einem guten und erfreulichen Ende geführt werden kann. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Sebahat Atli (SPD)]

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