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Damiano Valgolio

LINKE 21.05.2026 Sitzungen 19/86

Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kneipen, Restaurants und Außengastronomie in Wohngebieten sind eine gute Sache. Da kann man hingehen. Sie führen aber eben auch zu Konflikten. Deshalb muss man, wenn man faire Lösungen herbeiführen will, die Interessen abwägen und zu einem Ausgleich führen. Die Koalition will jetzt doch eher einseitig zugunsten der Gastronomen eingreifen und unter anderem in sogenannten Ausgehvierteln die Schließzeiten anheben. Darüber kann man reden. Ich fand das sympathisch, was der Kollege Stroedter zum mediterranen Flair und so weiter gesagt hat. Man kann darüber reden, aber dann muss eine solche Regelung zumindest Rechtsklarheit schaffen und die Dinge vereinfachen. Diese Neuregelung, die die Koalition vorschlägt, schafft keine Rechtsklarheit und vereinfacht auch nichts, sondern sie stellt die Anwohner und die Bezirke vor erhebliche Probleme. Die Bezirksämter müssen immer noch in jedem Einzelfall, für jede Kneipe entscheiden, welche Lärmbelästigung wie lange zumutbar ist. Jetzt sagt der Senat: Na ja, aber in der Regel ist es in sogenannten Ausgehvierteln bis 23 Uhr beziehungsweise bis 24 Uhr zumutbar. – Das Bezirksamt muss dann aber entscheiden, was „in der Regel“ bedeutet, während gar nicht der Bezirk festlegt, wo die Ausgehviertel liegen, sondern das legt der Senat von oben fest. Es ist doch völlig klar, dass das im Einzelfall zu erheblichen Anwendungsproblemen führen muss. [Beifall bei der LINKEN] Regelungen zur Außengastronomie, davon bin ich fest überzeugt, müssen immer vor Ort getroffen werden, weil man nur so die verschiedenen Interessen unter einen Hut bringen und mit Fingerspitzengefühl passgenaue Lösungen vor Ort finden kann. Ich denke, das ist auch eine Frage der demokratischen Kontrolle, wenn nämlich die Gewerbetreibenden und die Anwohner sich in den Prozess einbringen können, zum Beispiel über die Bezirksverordnetenversammlung und so weiter, was in dem Fall wegfällt, wenn man das alles zentral regelt. Das muss man auch akzeptieren, wenn man vielleicht mit der Mehrheit in einem Bezirk nicht so einverstanden ist. Das ist halt Demokratie, wie wir sie verstehen. Jetzt ist von der Koalition und auch von der Wirtschaftssenatorin im Ausschuss gesagt worden, dass wir berlinweit einheitliche Kriterien brauchen, was ein Ausgehviertel ist. Wohlgemerkt wird ein Ausgehviertel unter anderem als ein Bereich mit viel nächtlichem Publikumsverkehr definiert. Jetzt ist aber doch völlig klar, dass bei uns in Friedrichshain immer überall viel mehr nächtlicher Publikumsverkehr ist als zum Beispiel in Biesdorf. Wenn man jetzt sagt, diese Kriterien dürfen aber nicht vor Ort angepasst werden, sie müssen stadtweit für alle Bezirke einheitlich sein, führt das möglicherweise dazu, das ganz Friedrichshain im Vergleich zu Biesdorf viel nächtlichen Publikumsverkehr hat und damit auch ein Ausgehviertel sein müsste. Zumindest könnte das ein Gastronom dann möglicherweise sogar einklagen. Deswegen ist es falsch, dafür unbedingt stadtweite Kriterien festlegen zu wollen. Außerdem, das ist gesagt worden, soll die Genehmigungspflicht für Gastronomiebetriebe wegfallen. Im Moment ist es doch so, dass vorab, bevor ein solcher Betrieb neu eröffnet werden darf, geprüft und genehmigt wird, ob die Lärmbelastung zumutbar ist und ob der Betreiber zuverlässig ist. Wir reden hier über Gastronomiebetriebe, in denen Alkohol ausgeschenkt wird. Wir reden über eine Branche, die ein Schwerpunkt der Schwarzarbeit ist. Wenn man jetzt sagt, die Genehmigungspflicht fällt weg, jeder kann erst mal alles eröffnen, das wird dann vielleicht hinterher durch die Bezirksämter geprüft – wo jeder weiß, dass die Bezirksämter völlig überlastet sind und gar nicht in der Lage sein werden, das nachträglich zu prüfen, weil das im Vergleich zur Vorabprüfung natürlich zu zusätzlicher Arbeit führt – , dann, denke ich, ist das kein Bürokratieabbau, zumindest dann nicht, wenn man nicht die Bezirksämter entsprechend personell stärkt. Es ist dann kein Bürokratieabbau, sondern es ist schlicht der Rückzug des Staates aus einem Bereich, in dem eigentlich staatlicher Schutz und staatliche Regulierung nötig sind. Wenn man das so macht und nicht noch abändert, führt das möglicherweise einfach zum Recht des Stärkeren und zum Recht des Dreisteren auf der Straße.

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