Regina Kittler
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Änderungen im Bundesrecht, konkret des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, des Vormundschafts- und des Betreuungsrechts, sowie fachliche und fachpolitische Bedarfe machen eine Novellierung des AG KJHG notwendig. Es gibt im vorgelegten Antrag begrüßenswerte, aber auch zu kritisierende Punkte: Natürlich begrüßt Die Linke die durchgängig verankerte Stärkung der inklusiven Ausgestaltung der Jugendhilfeangebote und die Erleichterung der Zugänge zu ihnen. Wie wir wissen, steht das im Spannungsfeld der durch Bundes-, Landes- und Spitzenverbände jüngst veröffentlichten Kürzungspläne. Ich glaube, dass Berlin sich dagegen deutlich wehren muss. Umso wichtiger ist es, dass hier gesetzliche Änderungen für Berlin festgeklopft werden wie die Einführung eines Landesgremiums für stationäre Hilfen als Beteiligungsgremium für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, dass die Erziehungs- und Familienberatung mit je einer Stelle in freier und öffentlicher Trägerschaft pro Bezirk gesetzlich geregelt wird, und dass die Festschreibung der Finanzierung durch SenBJF gesichert wird. Das ist überfällig und begrüßenswert. Die in § 52 des Gesetzes verankerten sozialpädagogischen Fortbildungsansätze im Fortbildungsinstitut und die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Fortbildungsbedarfen sind überfällig und gut. Gut ist auch, dass in § 38 die Zusammensetzung des Landesjugendhilfeausschusses geändert wird, sodass zusätzlich bis zu drei Vertretungen von selbstorganisierten Zusammenschlüssen im Sinne von § 4a SGB VIII beratend gewählt werden können. Mit den Änderungen in § 15a, Kinder- und Jugendmedienschutz, soll Jugendmedienschutz als originäre Kinderschutzaufgabe definiert und festgelegt werden, dass Träger Zugang zu angemessenen Technologien und Inhalten sowie entsprechende Beratungs- und Bildungsangebote gewährleisten müssen. Das ist wichtig, aber dafür ist keine Finanzierung zugesichert; im Gegenteil wird hier ein Finanzierungsvorbehalt bereits in das Gesetz eingeschrieben. Die Umsetzung ist damit also mehr als fraglich. In § 16 geht es um den besonderen Schutz junger Menschen. Jugendhilfebehörden müssen nun mittels Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildungen für Fachkräfte junge Menschen vor sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt schützen. Auch das ist wichtig und überfällig, muss aber ebenfalls finanziell durch das Land abgesichert werden. Dazu finden wir im jetzigen Entwurf nichts. Wir geben zu bedenken: Unter § 6a, Ziele der Jugendarbeit, wird hinzugefügt: „junge Menschen zu befähigen, Gefahren durch extremistische Strukturen oder Institutionen zu erkennen und sich für … die freiheitliche demokratische Grundordnung einzusetzen.“ – Zitat Ende. – Das bezieht sich deutlich, wie in der Erläuterung klar wird, auf den Nationalsozialismus oder andere Lehren, die auf Gewaltherrschaft abzielen. Auf Bundesebene wird aber aktuell im großen Stil das Förderprogramm „Demokratie leben!“ zusammengestrichen. Das steht im klaren Widerspruch zu dem im Gesetz genannten Ziel; dem müssen wir entschieden entgegentreten. [Beifall bei der LINKEN] Den Änderungen in § 24, Berliner Beirat für Familienfragen, widersprechen wir deutlich. De facto steht da: Wenn der Senat den Familienbeirat nicht mehr wichtig findet, kann er ihn abschaffen. – Das ist eine Missachtung der tollen Arbeit des Familienbeirats, der einen Berliner Familienbericht pro Legislatur abliefert, Familienforen und in diesem Jahr, 2026, erstmals auch einen Familiengipfel organisiert. Abschließend muss ich mich der Kollegin Burkert-Eulitz anschließen: Auch als Mitglied des Familienbeirats und des Landesjugendhilfeausschusses muss ich feststellen, dass die Übermittlung des überarbeiteten Papiers und die Auf-forderung zur Stellungnahme kurz vor Silvester viel zu kurzfristig für alle erfolgte, sehr geehrte CDU-Kolleginnen und -kollegen. Das wurde von allen Angehörten des vorigen Jahres auch deutlich kritisiert. Auch jetzt ist nicht genügend Zeit zur Diskussion im Ausschuss und mit dem Familienbeirat, dem Landesjugendhilfeausschuss, den Paritätern, der LIGA und durchaus auch mit dem RdB. So etwas darf hier nicht wieder passieren; darum möchte ich bitten. Setzen wir die Debatte detailliert in der nächsten Woche Donnerstag im Ausschuss fort! [Beifall bei der LINKEN]
