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Marianne Burkert-Eulitz

GRÜNE 21.05.2026 Sitzungen 19/86

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wächteramt, der Kinderschutz steht im Grundgesetz fast 80 Jahre. Dass Kinderschutz zu gewährleisten ist, ist im Grundgesetz geregelt und steht in § 8a SGB VIII schon lange Zeit. Es ist eher traurig, dass das jetzt offensichtlich auch noch mal stärker in das AG KJHG geschrieben wird. In Neukölln hat es nicht funktioniert. Da gab es ja auch mal CDU-Stadträte; vielleicht hat es da auch schon nicht so gut funktioniert. Auch öffentliche Einrichtungen müssen also den Kinderschutz gewährleisten. Vor wenigen Wochen hat die schwarz-rote Koalition im Bund etwas gemacht und damit ihr wahres Gesicht gezeigt: 8,6 Milliarden Euro auf Kosten unserer Zukunft, auf dem Rücken unserer Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien und dem Rücken der schwächsten Menschen, die von Behinderung betroffen sind, sollen weg. Das ist wirklich grauenhaft, und das werden wir so nicht mitmachen. [Beifall bei den GRÜNEN] Den passenden Gesetzentwurf hat die Bundesfamilienministerin auch schon vorgelegt; das Gesetz, das unseren Kindern die Zukunft stiehlt. Heute legt Senatorin Günther-Wünsch einen umfänglichen Gesetzentwurf vor, der mit heißer Nadel gestrickt wurde, ohne genug Zeit für die Debatte, weder in den Fachgremien noch durch die Verbände noch mit genügend Zeit zur Debatte hier im Haus. Nachdem eine Beteiligung in der Kurzstrecke stattgefunden hat, hat sich im Nachhinein noch § 3 Absatz 1a neu in den Gesetzentwurf hineingeschlichen – komisch, dass er da auf einmal reinkommt! – , der genau zu den Plänen des Bundes passt, die seit Jahrzehnten bewährten individuellen Rechtsansprüche für Hilfen abzuschaffen und sie durch Gruppenangebote zu ersetzen. Berlin setzt also das hoch umstrittene Gesetz schon mal vorweggreifend um. Das geht so nicht! [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Katina Schubert (LINKE)] Ja, das Land steht unter einem fiskalischen Druck. Aber anstatt bei den Reichen umzuschichten, unterstützt die CDU-Senatorin aus Berlin die soziale Kälte ihrer Kollegen im Bundesministerium und im Bundeskanzleramt. Wir werden dies auf allen Ebenen ablehnen und auch hier in diesem Gesetz. Ich frage mich: Warum will die CDU eigentlich den Berliner Familienbeirat abschaffen beziehungsweise zum Spielball der jeweiligen politischen Administration machen? Das versteht kein Mensch. Er hat sich als unabhängiges politisches Sprachrohr der Interessen der Berliner Familien etabliert. Ich finde keinerlei Gründe, seine Existenz infrage zu stellen. Lassen Sie das! [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Regina Kittler (LINKE) und Katina Schubert (LINKE)] Der Gesetzentwurf kommt mit fünf Jahren Verspätung, denn er ist eine Angleichung des Berliner Ausführungsgesetzes zur SGB-VIII-Reform von 2021; wir haben jetzt 2026. Die Verbände waren sehr überrascht von der Übermittlung des Gesetzentwurfs. Es gab vorab keinerlei fachpolitische Debatte, und Sie hatten drei Jahre Zeit. So funktioniert Partizipation nicht. Es sind Teile in das Gesetz gekommen, die mit niemandem diskutiert wurden und wo auch die Fachebene, die Praxis, sich fragt, wie sie sie umsetzen sollen. Ein Diskurs hat nicht stattgefunden. Das wäre eigentlich guter Stil in der Berliner Jugendhilfe gewesen. Das Gesetzespaket ist umfänglich und in kürzester Zeit übers Knie gebrochen worden. Es gibt diverse Vorschläge, die Sie nicht aufgenommen haben vom RdB, von den Verbänden, obwohl es absolut notwendig wäre, wie etwa endlich die einheitliche Gewährung von Hilfen und Leistungen, egal in welchem Bezirk das Kind oder seine Familie lebt. Das darf so nicht sein. Dem Wildwuchs zum Beispiel der Anwendung des § 35a hätten klare Regelungen gutgetan. Eine Ombudsstelle für den Kitabereich – immerhin über 100 000 Kinder – wäre auch notwendig gewesen. Was zu begrüßen ist: Sie wollen mehr Inklusion in der Berliner Jugendhilfe. Das ist erst mal grundsätzlich richtig. Wie sich aber das mit dem drohenden Gesetz auf Bundesebene vereinbaren lassen soll, ist völlig offen. Sie lassen auch die Frage offen, wer die Barrierefreiheit zum Beispiel in den Freizeiteinrichtungen überhaupt bezahlen soll. Auch die Veränderungen in den stationären und ambulanten Hilfen bei den Beratungsstellen und Jugendförderangeboten müssen irgendwie refinanziert werden. Eine einseitige Verpflichtung freier Träger ohne klare Finanzierungsverantwortung ist nicht tragfähig. Sie übergeben diese Aufgabe einer nächsten Koalition. Zu der Finanzierung haben Sie nichts gesagt. Sie werden davon ausgehen, dass neue Anforderungen im laufenden Haushalt oder durch Umorganisation umgesetzt werden. Wenn zum Beispiel auch ein CDU-verantwortetes Jugendamt in Friedrichshain-Kreuzberg 9 Millionen Euro Minus bei den Hilfen zur Erziehung produziert hat, weiß ich nicht, wie die das alles umsetzen sollen. Kostenneutral ist es nicht. Wir werden den Diskurs weiterführen. Verhindern Sie als CDU und SPD im Bund den Wahnsinn der Pläne der Bundesfamilienministerin und des Bundeskanzleramtes! Wir werden das auch zu tun versuchen. – Vielen Dank! – Es ist kaum Zeit, um das Ganze zu diskutieren, mit heißer Nadel gestrickt. Das hätte man auch gut in einer nächsten Legislatur machen können. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Regina Kittler (LINKE) und Katina Schubert (LINKE)]

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