Burkard Dregger
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die sicherheitspolitische Lage erfordert nicht nur die Wiederherstellung der militärischen Abschreckungsfähigkeit, sondern sie erfordert ebenso die Stärkung der zivilen Verteidigungsfähigkeit. Der Bevölkerungsschutz stärkt die Resilienz unseres Landes vor kriegerischen Ereignissen ebenso wie vor zivilen Katastrophen, und er hat deswegen höchste Priorität. [Beifall bei der CDU – Beifall von Florian Dörstelmann (SPD)] Wiederholte Angriffe linksextremistischer Terroristen auf unsere überlebenswichtige Infrastruktur, wie die Stromversorgung, zeigen, dass sich die Bedrohungslage geändert hat und dass gewissenlose linksextremistische Verbrecher nicht davor zurückschrecken, die Lebensgrundlagen der Berlinerinnen und Berliner zu zerstören. Im Mittelpunkt unserer Überlegungen steht, anders als der AfD-Antrag es vorsieht, nicht die Schaffung einer weiteren Katastrophenschutzbehörde, denn Berlin verfügt bereits über 37 Katastrophenschutzbehörden. Im Mittelpunkt stehen die Schärfung der Zuständigkeiten und die Sicherstellung, dass alle Katastrophenschutzbehörden ihren Aufgaben insbesondere im Bereich der Katastrophenvorsorge vollständig nachkommen. Das ist wichtig, weil eine gute Vorbereitung auf eine Katastrophe maßgeblich darüber entscheidet, wie gut ihre Folgen für das Leben und die Gesundheit der Menschen in Berlin abgewehrt werden können. Gut vorbereitet sein ist die Devise. Daher kommt es darauf an, dass die Katastrophenschutzbehörden das leisten, was ihnen das Katastrophenschutzgesetz bereits heute auferlegt, nämlich Krisenstäbe aufzubauen, auszubilden und vorzuhalten, Katastrophenschutzpläne auszuarbeiten, Katastrophenschutzübungen und Fortbildungsveranstaltungen durchzuführen und die behördenübergreifende Zusammenarbeit in der Katastrophenabwehr zu üben. Ich will Ihnen ein Beispiel geben: Wenn die Bezirke bereits im Rahmen der Katastrophenschutzvorsorge aufgeklärt haben, welche Senioreneinrichtungen in ihrem Bereich mit Notstromaggregaten ausgestattet sind oder zumindest über einen Notstromanschluss verfügen, dann muss das im Falle eines Ausfalls der Stromversorgung nicht mehr von der Feuerwehr erkundet werden. Zeit ist ein kritisches Moment in der Katastrophenabwehr, und daher müssen die Katastrophenschutzbehörden bereits im Rahmen der Vorsorge die Notstromfähigkeit überlebenswichtiger Einrichtungen erkundet haben und auf die Herstellung der Notstromfähigkeit gedrungen haben. Der Jahresbericht 2025 des Landesrechnungshofs hat erhebliche Unzulänglichkeiten bei so mancher Katastrophenschutzbehörde aufgedeckt. Einigen Behörden war nicht einmal bekannt, dass sie Katastrophenschutzbehörden sind – und das ist wirklich unverantwortlich. [Beifall von Vasili Franco (GRÜNE)] – Ja, wir sind uns einig! [Vereinzelter Beifall bei der CDU] Daher kommt es jetzt darauf an, die Steuerungsmöglichkeiten gegenüber den Katastrophenschutzbehörden zu stärken. Bislang gewährt das Katastrophenschutzgesetz der Senatsinnenverwaltung lediglich die Befugnis zur Koordinierung der Katastrophenvorsorge. Das reicht nicht. Daher soll zukünftig die Senatsinnenverwaltung Eingriffsbefugnisse gegenüber säumigen Katastrophenschutzbehörden erhalten. Die bevorstehende Novelle des Katastrophenschutzgesetzes wird ferner ein elektronisches Ressourcenregister über die für den Katastrophenfall vorgehaltenen materiellen Ressourcen des Landes Berlin einführen, denn es muss stets klar und abrufbar sein, über welche materiellen Ressourcen zur Katastrophenabwehr das Land Berlin verfügt und inwieweit diese Ressourcen auszubauen sind. Zudem sollen Vorsorgemaßnahmen durch Verträge mit geeigneten Unternehmen möglich werden, um den Zugriff auf deren Ressourcen zu erleichtern. Das gilt zum Beispiel für die Vorhaltung von Kraftstoffen, für Notstromaggregate, aber auch für den Fuhrpark der Katastrophenschutzbehörden. Wir werden diese und alle weiteren notwendigen Maßnahmen und ebenso die Empfehlungen der vom Senat eingesetzten Expertengruppe im Einzelnen im Innenausschuss erörtern und die notwendigen Entscheidungen dazu fällen. Denn eines ist klar: Die Sicherheit der Berlinerinnen und Berliner hat höchste Priorität, und das gilt insbesondere für extreme Katastrophenszenarien. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
