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Cornelia Seibeld

21.05.2026 Sitzungen 19/86

Herr Finanzsenator, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Lassen Sie mich klarstellen, was Gesprächsgegenstand der laufenden Tarifverhandlungen zwischen Vivantes auf der einen Seite und der Gewerkschaft auf der anderen Seite ist. Das geben wir weder vor, noch verbieten wir Gesprächsgegenstände, und selbstverständlich kann in diesem Zusammenhang auch über die angesprochene Leistung gesprochen werden. Da sich der Senat aber zu keinem Zeitpunkt einen laxen Umgang mit dem Haushaltsrecht unterstellen lassen möchte, möchte ich auf einige rechtliche Sachverhalte hinweisen. Erstens sind wir nach Landeshaushaltsordnung verpflichtet, wenn es um die Frage geht, in welcher Art und Weise wir Unternehmen des Landes Berlin Geld zur Verfügung stellen, beziehungsweise wozu wir sie anweisen oder nicht anweisen, niemals zu ihren wirtschaftlichen Lasten zu entscheiden; im Übrigen insbesondere dann, wenn es um Leistungen geht, die immer auch im Vergleich zu den marktüblichen Kosten gestellt werden, auch hier nicht zulasten anderer Marktteilnehmer zu agieren. Das ist im Übrigen auch eine beihilferechtlich Dimension, die dieses Thema hat, die neben dem Landeshaushaltsrecht ebenfalls im Blick zu behalten ist. Dann wird immer wieder gerne darauf verwiesen, dass das Land Berlin gegenwärtig noch Mittel zu einem Verlustausgleich bereitstellt und dieses, darauf will ich hinweisen, im Rahmen der Finanzverfassung deswegen kreditfinanzieren kann, weil es insgesamt eine vorübergehende Zahlung ist, die die Konsolidierung von Vivantes stützen soll. Würden wir Vivantes rechtlich verpflichten, über eine Gesellschafterweisung beispielsweise, zu seinem eigenen wirtschaftlichen Nachteil zu handeln und anschließend über den Verlustausgleich Landesmittel zur Kompensation einer solchen Weisung bereitstellen, dann würden wir die aus der Finanzverfassung folgende Bindung dieses Verlustausgleichs zur Wertsteigerung der Vivantes unterlaufen. Das wäre die dritte rechtliche Dimension, die wir im Blick zu behalten haben. Aus all diesen Gründen hat nicht der Finanzsenator die Entscheidung darüber zu treffen, was im Rahmen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Vivantes darstellbar ist oder nicht darstellbar ist, sondern das hat die Geschäftsführung abzuwägen und in den Tarifverhandlungen jetzt mit den Gewerkschaften auf Augenhöhe zu verhandeln. Ich glaube, das liegt im Interesse aller Beteiligten. Ich glaube, dass Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Geschäftsführung auf Augenhöhe stattfinden und nicht regelmäßig durch politische Interventionen unterbrochen werden. Das liegt im Sinne der Tarifpartnerschaft, von der ich immer dachte, dass sie auch in ihrem Sinne zur Stärkung der Gewerkschaften liegt. – Vielen herzlichen Dank!

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