Cornelia Seibeld
Vielen Dank, Frau Senatorin! – Nach dem Redebeitrag des Senats besteht die Möglichkeit einer zweiten Rederunde. Wird hierfür das Wort gewünscht? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Ich habe den Gesetzesantrag vorab federführend an den Hauptausschuss sowie mitberatend an den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung überwiesen – und darf hierzu Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen. Ich rufe auf lfd. Nr. 28 A: Gesetz zur Ausführung des Artikels 85 Absatz 3 Satz 1 der Verfassung von Berlin Dringliche Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/3223 Erste Lesung Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich öffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Die Tagessordnungspunkte 29 bis 32 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 33: Berliner Kultur und Kulturförderung nachhaltig ausrichten Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur, Engagement und Demokratieförderung vom 16. März 2026 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. April 2026 Drucksache 19/3132 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1924 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und hier die Kollegin Billig. – Bitte schön!
