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Jeannette Auricht

AfD 07.05.2026 Sitzungen 19/85

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frauen und Kinder, die vor Gewalt fliehen müssen, brauchen echten Schutz, und zwar einen, der wirkt – nicht erst im Jahr 2032, sondern jetzt. Im Ziel sind wir uns einig: Berlin muss das Bundesgewalthilfegesetz ausführen und den ab 2032 geltenden Rechtsanspruch absichern, damit jede betroffene Frau und jedes betroffene Kind Hilfe bekommt. Das ist richtig. Das ist überfällig. Da gibt es von uns auch gar keinen Widerspruch. Die Frage ist, ob dieser Gesetzesentwurf dann am Ende hält, was Sie hier versprechen. – Na ja. Er hat Schwächen, und ich möchte auf die Schwächen eingehen. Die erste große Schwäche ist die Finanzierung: Das Gesetz verspricht ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung, aber gleichzeitig steht drin, dass alles nach Maßgaben des Haushaltsgesetzes finanziert wird. Das heißt: Jedes Jahr kann die Politik neu entscheiden, wie viel Geld wirklich fließt. Es gibt keine verbindliche Zusage. Unsere Fraktion hat schon im Herbst 2025 gefordert, sofort eine Million Euro extra für neue Schutzplätze bereitzustellen. Dieser Antrag wurde von Ihnen allen abgelehnt. Stattdessen kommt jetzt ein Gesetz, das die Finanzierung weiterhin völlig offen lässt, ohne jede Bindungswirkung. Der Vorbehalt von damals ist jetzt Dauerzustand. Zweitens: der Zeitplan. Der Rechtsanspruch kommt 2032. Die notwendige Planung, wie viele Plätze und Beratungsstellen wir wirklich brauchen, soll bis 2026 fertig sein – und das auch noch über einen externen Dienstleister. Da frage ich doch mal ganz einfach: Ist dieser Dienstleister schon beauftragt? Gibt es einen konkreten Zeitplan? Wie weit sind Sie denn damit? [Zuruf von Heiko Melzer (CDU)] Und drittens: die Trägeranerkennung. Das Gesetz erlaubt es, auch nichtgemeinnützige Träger anzuerkennen, wenn die Senatsverwaltung findet, dass der Träger gut ist. Es gibt keine klaren, objektiven Kriterien. Sie nennen es Steuerung, für uns riecht das nach Klientelpolitik. Dann möchte ich noch einen entscheidenden Punkt ansprechen: Sie können noch so viele gute klingende Gesetze verabschieden; wenn man nicht an die wirklichen Ursachen herangeht, bleibt das alles nur ein Heftpflaster auf einer klaffenden Wunde. Statt ehrlich auch über die kulturellen, religiösen und integrationspolitischen Hintergründe von Gewalt zu sprechen, baut man hier nur wieder einen weiteren Bürokratieapparat aus und auf. [Beifall bei der AfD] Was mich besonders stört: Im gesamten Gesetzentwurf steht kein einziges Wort zu der zunehmenden Gewalt im öffentlichen Raum. Frauen werden doch nicht nur zu Hause verletzt. Frauen werden in U-Bahnen und auf der Straße belästigt, bedroht, angegriffen. Die Messerattacken und Vergewaltigungen nehmen rapide zu. Interessiert Sie das nicht, oder hat das Gesetz damit nichts zu tun? Davon lese ich hier überhaupt nichts. Was unternehmen Sie eigentlich konkret gegen Gewalt, der Frauen draußen auf der Straße ausgesetzt sind? Wer Gewaltschutz wirklich ernst nimmt, der plant verlässlich, finanziert konkret und bekämpft die Ursachen. Das schulden wir den betroffenen Frauen und Kindern. Dieser Entwurf tut nichts davon. Wir freuen uns aber trotzdem auf eine weitere Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank! [Beifall bei der AfD]

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