Derya Çağlar
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir heute in erster Lesung über das Gesetz zur Gewalthilfe im Land Berlin beraten. Mit diesem Gesetz steht ein wichtiger Schritt zur Debatte. Wir wollen die Hilfe für Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, nachhaltig stärken. Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, befinden sich oft in einer extremen Ausnahmesituation. Angst, Unsicherheit und eine enorme emotionale Belastung prägen ihren Alltag. Was für andere selbstverständlich erscheint, kann in dieser Situation zu kaum zu bewältigenden Herausforderungen werden: eine Entscheidung treffen, Hilfe suchen, aber auch einfach nur den nächsten Schritt gehen. Oft fehlt ein sicherer Rückzugsort, oft fehlt ein verlässliches Unterstützungsnetz, und oft gibt es Gründe, warum Hilfe nicht sofort in Anspruch genommen werden kann, Angst vor weiterer Gewalt, sozialer Druck, Scham oder wirtschaftliche Abhängigkeit gehören dazu. Besonders Kinder leiden unter dieser Situation. Sie erleben Angst, Ohnmacht und Unsicherheit oft mit, ohne das Geschehen einordnen zu können. Das kann tiefe Spuren und langfristige seelische Folgen hinterlassen. Gerade deshalb sind Schutz, Verständnis und gezielte Hilfsangebote so entscheidend. Sie können Gewaltbetroffenen den Weg aus der Gewalt eröffnen, hin zu Sicherheit, Stabilität und einem selbstbestimmten Leben. Genau hier setzt das Gesetz zur Gewalthilfe an. Es macht deutlich: Wer von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffen ist, darf nicht alleingelassen werden. Betroffene brauchen echte Auswege, und diese werden durch eine noch umfassendere Gewalthilfe aufgezeigt. [Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU] Mit dem Gewalthilfegesetz des Bundes wurde eine wichtige Grundlage geschaffen, um den Schutz von Betroffenen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu verbessern. Es geht um mehr Schutzplätze, mehr Beratungsangebote und eine verlässliche finanzielle Beteiligung des Bundes. Damit erhalten die Länder wichtige Unterstützung beim Ausbau ihrer Hilfesysteme. Berlin war und ist Vorreiter im Gewaltschutz. Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zeigt, dass Gewaltschutz Priorität hat. Über die Jahre wurden in unserem vielfältigen und flächendeckenden Hilfesystem Strukturen aufgebaut, um in den schlimmsten Situationen zu helfen und zu unterstützen. Dieses Hilfesystem wird konsequent ausgebaut und weiterentwickelt. Dafür braucht das Hilfesystem Geld – mehr Geld. Die im Gewalthilfegesetz des Bundes vorgesehenen Mittel für die Länder werden uns helfen, die Angebote weiter auszubauen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass der ab 2032 geltende Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für alle von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffenen Frauen mit ihren Kindern eingelöst werden kann. Mit dem Berliner Gewalthilfegesetz setzen wir die vom Bund geschaffenen Rahmenbedingungen in konkrete Strukturen für unsere Stadt um. Dieses Gesetz ist eine klare Verpflichtung, Schutzplätze auszubauen, Beratungsangebote und Präventionsmaßnahmen zu stärken sowie das gesamte Hilfesystem weiterzuentwickeln und zu verstetigen. Es wird Zeit, dass jede betroffene Frau und jedes mitbetroffene Kind die Hilfe bekommen, die sie brauchen – unmittelbar, verlässlich und kostenfrei. Das uns hier vorliegende Gesetz ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg, Lücken im Hilfesystem müssen geschlossen werden. Dieses Gesetz ist deshalb mehr als ein Verwaltungsschritt. Es ist ein klares Signal: Wir schaffen Strukturen, die schützen, wir stärken Angebote, die Auswege eröffnen, und wir sorgen dafür, dass Hilfe nicht vom Zufall abhängt, sondern verlässlich erreichbar ist, denn jede Frau und jedes Kind hat ein Recht auf ein Leben ohne Gewalt, in Sicherheit, in Würde und selbstbestimmt. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU – Beifall von Dr. Bahar Haghanipour (GRÜNE), Anne Helm (LINKE) und Tobias Schulze (LINKE)]
