Philipp Bertram
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal will ich sagen, dass es gut ist, dass dieser Gesetzesentwurf endlich vorliegt. Berlin betritt damit tatsächlich Neuland. Zum ersten Mal regelt ein Bundesland die Altenhilfe systematisch gesetzlich als Teil sozialer Infrastruktur und öffentlicher Daseinsvorsorge. Das ist ein wichtiger Schritt, und dafür gebührt allen Beteiligten ausdrücklich Anerkennung, dem Landesseniorenbeirat, den Wohlfahrtsverbänden, den Bezirken, dem Begleitgremium und auch den Beteiligten im Senat. Es ist klar, dass das Thema viel zu lange unterschätzt wurde. Berlin erkennt nun endlich an, dass gutes Leben im Alter eine öffentliche Aufgabe ist, aber – und auch das gehört zur Wahrheit – eine Tür aufzustoßen reicht nicht, wenn man sich nicht traut hindurchzugehen. Genau hier liegt das Problem dieses Entwurfs, Herr Zander. Ja, das Gesetz schafft erstmals Grundlagen. Es schafft Planungsverantwortung und beschreibt Aufgaben von Land und Bezirken, aber die entscheidende Frage bleibt offen: Worauf haben ältere Menschen in Berlin eigentlich konkret Anspruch? – , denn die Leistungen selbst – Beratung, Begegnung, Teilhabe, Unterstützung – stehen gerade nicht verbindlich im Gesetz. Sie haben dazu gerade ausgeführt, welche Analogien Sie sehen, aber sie werden eben nur in Verwaltungsvorschriften und Zielvereinbarungen ausgelagert, und das bedeutet am Ende: kein einklagbarer Rechtsanspruch. Das ist die Frage, die man sich hier stellen muss: Will man den Standard wie Sie, oder möchte man einen klar geregelten Rechtsanspruch? Hier steht quasi die politische Frage im Raum, der wir uns am Montag im Ausschuss noch mal stellen sollten, denn hier entscheidet sich auch, ob Altenhilfe künftig ein echtes soziales Recht wird oder ob sie weiter abhängig bleibt vom Bezirk, vom Haushalt und vom politischen Willen. Und genau das sollte eigentlich überwunden werden. Wir haben jahrelang beschrieben, dass Altenhilfe in Berlin zu oft nach dem Lottoprinzip funktioniert: In einem Bezirk gibt es Angebote, im anderen nicht. Deshalb reicht es nicht, nur Strukturen zu beschreiben. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass Unterstützung tatsächlich vorhanden ist. Der entscheidende Maßstab wird am Ende also nicht sein, ob es ein Gesetz gibt. Klaus Wowereit hätte gesagt: Das ist keine Frage des Ob, sondern eine des Wie – ; wie Teilhabe gesichert wird, wie Einsamkeit bekämpft wird, wie Beratung, Hilfe und Begegnung erreichbar sind und wie Unterstützung verlässlich wird. Wir werden weiter darauf drängen, dass aus Planung Verbindlichkeit wird und aus einem ersten Schritt irgendwann ein echter Anspruch. Soziale Sicherheit entsteht eben nicht dadurch, dass Verwaltungsvorschriften angekündigt werden, sie entsteht dort, wo Menschen verlässlich sagen können: Darauf habe ich Anspruch – , und genau daran wird sich messen lassen, ob dieses Gesetz wirklich trägt. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Dr. Bahar Haghanipour (GRÜNE) und Catrin Wahlen (GRÜNE)]
