Christian Zander
Ich habe diesen Vergleich gewählt, um zu zeigen, dass in einem eigentlich sehr detaillierten Ausführungsgesetz nicht alles im Detail geregelt werden kann, weil man Standards immer den Situationen, den Bedarfen angepasst festlegen muss. Auch deshalb finden diese Diskussionen statt, die auch immer wieder anders geartet sind, weil sich Bedarfe und Situationen verändern oder weil man Anpassungen vornehmen muss. Insofern handeln wir genauso wie es in anderen Gesetzesbereichen gang und gäbe und Praxis ist. Die Details kommen dann später in dem Dreiklang, wie wir gesagt haben, der Verwaltungsvorschriften und der Zielvereinbarungen. Das werden wir auch machen. Dort werden Standards festgesetzt werden, und sie werden auch qualitativ sehr gute Standards sein. Kommen wir aber zurück zu dem, was Kern des Gesetzes ist: Erstens: Wir stärken die Altenhilfe als festen Bestandteil sozialer Daseinsvorsorge. Wir stellen klar, dass Altenhilfeleistungen keine freiwilligen Leistungen sind, sondern regelhaft zu gewähren sind, orientiert am individuellen Bedarf der älteren Menschen. Das ist ein wichtiger Paradigmenwechsel. Zweitens sorgen wir für Verlässlichkeit, Planungssicherheit und klare Zuständigkeiten. Mit der Einführung einer verbindlichen Altenhilfestrukturplanung auf Landes- und Bezirksebene – das haben Sie gerade erwähnt – schaffen wir erstmals eine systematische Grundlage, um Angebote, bedarfsgerecht zu entwickeln. Wir denken also Altenhilfe nicht nur punktuell, sondern strategisch und vorausschauend. Wir müssen auch nicht immer neue Instrumente entwickeln, sondern das zusammenführen, was bislang existiert, was auch schon in anderen gesetzlichen Werken Standards und Voraussetzungen steht und bilden das in dieser Planung gemeinschaftlich ab, um es effektiv und gewinnbringend für alle einzusetzen. Zugleich stärken wir die Zusammenarbeit zwischen Land und Bezirken. Die gemeinsame Planungsverantwortung stellt sicher, dass gesamtstädtische Ziele und lokale Bedürfnisse zusammengebracht werden. So schaffen wir gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Bezirken unserer Stadt. Mit eigenen Organisationseinheiten für Altenhilfe in den Bezirken stärken wir die Fachlichkeit und Verbindlichkeit vor Ort. Das ist ein entscheidender Schritt für eine wirksame Umsetzung. Drittens setzen wir auf Prävention und Teilhabe. Denn Altenhilfe bedeutet eben nicht nur Unterstützung im Notfall. Es geht darum, Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten, soziale Isolation zu verhindern und die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern, und zwar auch schon dann, wenn es noch gar keinen klassischen Unterstützungsbedarf gibt. Genau hier setzt das Gesetz an. Es sendet ein starkes Signal, ein Signal an die älteren Berlinerinnen und Berliner, dass ihre Bedürfnisse ernst genommen werden, ein Signal an die Bezirke, dass sie Unterstützung und klare Leitlinien erhalten, und ein Signal über Berlin hinaus, dass wir bereit sind, neue Wege zu gehen. Als CDU stehen wir für eine Politik, die Verantwortung übernimmt, die vorsorgt und die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt. Genau das leistet dieses Gesetz. Abschließend möchte ich noch einmal all denjenigen aus der Zivilgesellschaft und auch der Verwaltung danken, die sehr viel Zeit und Engagement in den ganzen Prozess der Gesetzgebung hineingesteckt haben, von dem wir alle profitieren können. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
