Tino Schopf
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Hinter uns liegt in der Tat, Kollege Kraft hat es gesagt, ein langer Verhandlungsprozess. Zu Beginn lagen, und das muss man an dieser Stelle auch mal sagen, 128 Änderungswünsche des Koalitionspartners auf dem Tisch, und am Ende sind rund 30 davon übrig geblieben. Das macht deutlich, beim Mobilitätsgesetz haben wir um wirklich jedes Detail hart gerungen. Ich möchte noch mal auf einen Punkt ganz besonders eingehen, denn hierzu haben mich in den vergangenen Tagen und Wochen durchaus einige Fragen erreicht. Das kam auch eben in der Debatte, in der Rede des Kollegen Graf, noch mal zum Ausdruck. Das ist der § 43 Radverkehrsanlagen an oder auf Hauptstraßen. Schon heute gibt es eine Rechtslage, die der Verwaltung einen Ermessensspielraum ermöglicht. Das bedeutet konkret, bei beengten örtlichen Gegebenheiten, etwa wenn sicheres Überholen nicht gewährleistet werden kann, sind bereits heute Abweichungen möglich. In solchen Fällen können Radverkehrsanlagen schmaler ausgeführt oder auf die Errichtung im Einzelfall auch ganz verzichtet werden. Das ist der Status quo, und ich bitte darum, dass dies in der Debatte auch berücksichtigt wird. Die vorliegende Änderung zielt darauf ab, die bestehenden Ausnahmen transparenter und klarer im Gesetz zu verankern. Das war ausdrücklicher Wunsch des Koalitionspartners. Ein Abweichen ist zu begründen und nur dann zulässig, wenn eine qualifizierte, alternative Streckenführung vorhanden ist, die hinsichtlich Sicherheit, Direktheit, Befahrbarkeit, Knotenpunkten und Beschilderungen klar definierten Anforderungen entspricht. Und wenn das nicht erfüllt ist, dann ist die Radverkehrsanlage auch weiterhin an der Hauptstraße zu errichten. Es ist ausdrücklich ‒ ich sage es noch mal ‒ kein Freibrief dafür, künftig auf den Bau von Radverkehrsanlagen zu verzichten. Wenn auf Nebenstraßen ausgewichen werden sollte, dann erwarte ich, dass die Möglichkeit geprüft und genutzt wird, an den Hauptstraßen sogenannte Bussonderfahrstreifen zu ermöglichen. Mit der StVO-Novelle wurde das deutlich erleichtert. Der Gesetzesentwurf rollt nun quasi der Senatsverwaltung den roten Teppich für diese Beschleunigung des Berliner ÖPNV aus. Also bitte ‒ Frau Senatorin ist nicht da, aber der Staatssekretär ‒ packen Sie endlich an und machen etwas. [Beifall von Dr. Turgut Altuğ (SPD) – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Wir als SPD halten an den zentralen Zielen des Mobilitätsgesetzes fest und erwarten, dass diese konsequent umgesetzt werden. Dass von 128 Änderungswünschen nur 30 übrig geblieben sind, kommt nicht von ungefähr. 100 000 zusätzliche Fahrradplätze bleiben ebenso verbindlich wie der konsequente Bau von Fahrradparkhäusern. Abstriche bei den Standards für sichere und ausreichend breite Radwege wird es nicht geben. Das über 860 Kilometer lange Vorrangnetz wird weiterhin prioritär umgesetzt,
