Damiano Valgolio
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Jörg Stroedter, weil Sie darum gebeten hatten, dafür gelobt zu werden, dass Sie den Vergabemindestlohn jetzt anheben: Das ist, glaube ich, wirklich ein schlechter Stichpunkt für Sie. Der Vergabemindestlohn wird im Gesetz angehoben, aber nur für die Aufträge, die zukünftig vergeben werden. Das heißt, für alle Aufträge – und das sind richtig viele – , die seit 1. Januar 2026 bis zur Rechtskraft des Gesetzes vergeben worden sind, gilt kein Vergabemindestlohn, weil im Moment der Vergabemindestlohn in Berlin nämlich unter dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ist. Er ist praktisch abgeschafft. Das ist wirklich ein Armutszeugnis für diese Koalition. Ich lobe ja gerne, wenn es etwas zu loben gibt, aber beim Vergabemindestlohn wirklich überhaupt nicht. Das ist ein Armutszeugnis. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Den Kollegen Schaal wollte ich eigentlich fragen – wenn Sie meine Frage zugelassen hätten – , wo denn in Ihrem Gesetzesentwurf das Bestbieterverfahren enthalten ist. Ich sehe das nirgends. Ich glaube, das kommt irgendwo anders. Darüber können wir reden. Ich finde das Bestbieterprinzip kein schlechtes Prinzip. Das Problem ist aber, dass es in diesem Gesetzesentwurf nirgends steht, weil es damit auch nichts zu tun hat. Damit sind wir nämlich beim Grundproblem, was der Kollege Wapler auch schon angesprochen hat. Dieses Gesetz leistet keinerlei Beitrag dazu, dass ein einziges Vergabeverfahren einfacher, unbürokratischer, juristisch einfacher oder schneller wird. Das stimmt einfach nicht. Ihr Gesetzesentwurf macht nichts anderes, als die Wertgrenzen anzuheben – das haben Sie gerade beschrieben – und damit rund die Hälfte der Aufträge, die im Land Berlin erteilt werden, einfach nur aus dem Anwendungsbereich des Vergabegesetzes rauszunehmen. Mehr macht Ihr Antrag nicht, einfach nur das. Was heißt aus dem Anwendungsbereich rausnehmen? – Das heißt, für diese Aufträge gilt der Vergabemindestlohn gar nicht mehr, und deswegen ist es doppelt falsch zu sagen, für den Vergabemindestlohn wollen wir jetzt mal gelobt werden. Was Sie machen, ist, den Vergabemindestlohn für die Hälfte der Aufträge einfach nur aufzuheben, nämlich für alle Aufträge, die unter 75 000 Euro oder unter 0,5 Millionen Euro bei Bauaufträgen sind. Das machen Sie. Sie heben die ILO-Kernarbeitsnorm für alle diese Aufträge auf. Besonders schlimm finde ich, gerade für die CDU, dass Sie auch § 5 BerlAVG für alle Aufträge unterhalb der Wertgrenzen aufheben. § 5 enthält nämlich gerade die Mittelstandsförderung, die Norm, die für unsere Handwerksbetriebe und für die Kleinbetriebe so wichtig ist. Da steht nämlich drin, dass die bei Ausschreibungen besonders berücksichtigt werden, dass sie aufgefordert werden, Angebote abzugeben und dass die kleinen mittelständischen Handwerksbetriebe über das Teillosverfahren besonders berücksichtigt werden. Und diesen Paragrafen heben Sie für die Hälfte der Aufträge auf. Deswegen muss ich auch da widersprechen, lieber Jörg Stroedter. Deswegen hat Sie der Vertreter der Handwerkskammer in unserer Anhörung natürlich sehr stark kritisiert, weil das wirklich eine Sauerei ist. Das Sie diesen Schutzparagraphen für unsere kleinen Handwerksbetriebe aufheben, ist völlig inakzeptabel. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Christoph Wapler (GRÜNE)] Jetzt zur Tariftreue: Das Einzige, womit Sie sich brüsten, ist, dass Sie die Tariftreue angeblich ausgeweitet hätten. Auch das ist nicht richtig. Es stimmt, die Wertgrenze wird auf 1 000 Euro runtergesetzt. Allerdings schreiben Sie gleichzeitig in das Gesetz neu rein, dass die Tarifklausel nur für Dienstleistungen gilt, die in mehr als sieben Tagen erbracht werden. Sie nehmen einen großen Teil der Dienstleistungen wieder raus, die Sie angeblich reingepackt haben. Selbst eine riesige Dienstleistung über 300 000 Euro, um vielleicht irgendwo ein Fest für den Senat auszurichten, wenn sie weniger als sieben Tage dauert, fällt nicht unter die Tariftreueklausel. Jetzt können Sie sagen: Okay, das stand ja vorher auch schon so ähnlich in den Anwendungsvorschriften – , aber Sie heben das durch Ihren Änderungsantrag ins Gesetz rein. Das ist das Gegenteil davon, den Anwendungsbereich der Tariftreueklausel auszweiten. Sie schränken ihn ein. Zweitens – das ist noch viel problematischer, ist auch schon angesprochen worden – : Sie schreiben in den Antrag rein, dass die Hauptauftragnehmer nur noch verpflichtet sind, ihre Subunternehmer auf die Ausschreibungs- und Vergabevorschriften, also auch auf die Tariftreueklausel, zu verpflichten, wenn der Unterauftrag oberhalb von 0,5 Million Euro bei Bauaufträgen liegt und oberhalb von 75 000 Euro bei Dienstleistungen. Darunter sind die Hauptauftragnehmer gar nicht mehr verpflichtet, die Subunternehmer darauf zu verpflichten. Jetzt ist mir gesagt worden: Das meinen wir aber nicht so. Natürlich sollen die weiterhin noch verpflichtet sein, nach Tarif zu zahlen, auch die Unterauftragnehmer. – Wenn das wirklich ein handwerkliches Versehen oder eine schlechte Formulierung war, okay, dann bin ich ein Stück weit beruhigt. Dann bitte ich Sie aber dringend, da noch einmal nachzusteuern, weil es natürlich nicht sein kann, dass gerade die Subunternehmer aus der Tariftreue rausfallen. Da müssen Sie mindestens einmal ran. Jetzt habe ich nicht mehr viel Zeit, weil ich mich so aufgeregt habe. – Was ich noch sagen will. Es wird durch diesen Gesetzentwurf keine einzige Vergabe vereinfacht. Wenn man das machen wollte, müsste man die Ausführungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung ändern, da habe ich bisher nur Ankündigungen gehört, da muss man endlich die Vergabestrukturreform umsetzen.
