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Cornelia Seibeld

07.05.2026 Sitzungen 19/85

Frau Senatorin Giffey, bitte schön! Bürgermeisterin Franziska Giffey (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe): Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich vermute, dass es darum geht, den Fall der BTB und der Anhebung der Fernwärmepreise in der Gropiusstadt aufzuarbeiten. Das war ja das, was auch in den Medien zu lesen war. Ich möchte gerne darauf eingehen, vor welchem Hintergrund wir hier über diesen Fall sprechen. Wir haben grundsätzlich ja bei den Fernwärmeversorgern in unserer Stadt eine große strukturelle Veränderung. Alle haben die Situation, dass sie sich mit der Frage der Dekarbonisierung auseinandersetzen, damit, sich von den fossilen Energien wegzubewegen hin zu anderen Möglichkeiten, Strom und Wärme zu erzeugen. Das bedeutet, dass all unsere Fernwärmeversorger nicht nur vor großen strukturellen Veränderungen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit und zur Transformation stehen, sondern sich auch damit auseinandersetzen müssen, wie sie ihre Preisstruktur künftig gestalten. Wir haben in diesem speziellen Fall der BTB – es handelt sich ja hier um ein privates Unternehmen, das will ich an der Stelle auch noch mal sagen; es ist nicht die BEW, über die wir hier sprechen, unser landeseigenes Unternehmen Berliner Energie und Wärme – die Situation, dass es sich um circa 50 Einfamilienhäuser in der Gropiusstadt handelt, die teilweise und ganz überwiegend über 25 Jahre alte Altverträge haben. Diese Altverträge entsprechen weder in ihrer Struktur noch in ihrer preislichen Ausrichtung der heutigen Preisstruktur von Fernwärmeversorgern. Es sind also Altverträge, die mit sehr geringen Beiträgen umgehen, und deswegen werden diese Altverträge zunehmend angepasst. Es wird dann immer gerne mit einer prozentualen Angabe gesprochen, und dann sind 200 Prozent natürlich erst einmal eine Zahl, die zu großen Diskussionen führt und auch zu Entrüstung, aber ich möchte das gerne noch mal einordnen. Der aktuelle Mischpreis, den die BTB hier aus ihrem neuen und aktuellen Angebot macht, liegt bei 17,25 Cent brutto für die Kilowattstunde. Zur Einordnung: Der aktuelle Mischpreis, den unsere BEW anbietet, liegt bei 17,19 Cent pro Kilowattstunde. Das heißt, die BTB bewegt sich hier in einem marktüblichen Bereich. Bei den Einfamilienhausangeboten sind das 27,44 Cent. Auch das sind marktübliche Preise, die sich zusammensetzen einerseits aus dem Bezugspreis, aber auch den Investitionskosten und den Instandhaltungskosten. Hier in diesem ganz konkreten Fall, der hinter Ihrer Frage steht, geht es auch um eine Nutzungsgebühr, denn die BTB ist Pächter und Betreiber eines Netzes, das der GbR Fernheizung Gropiusstadt gehört, und deswegen muss sie dort eben auch Nutzungsgebühren in ihren Preis einkalkulieren. Wir haben bei den Altverträgen, um die es hier geht, eine Situation, in der diese Altverträge deutlich unter dem üblichen Preisniveau gelaufen sind. Man muss es sagen: Es passiert jetzt eine Anpassung auf die aktuellen Preise, die auch allen anderen Fernwärmekunden abverlangt werden. Das ist natürlich letztendlich eine Frage der großen Veränderungen, die wir haben, aber auch eine Frage der Gerechtigkeit; dass eben nicht die einen marktüblichen Preis zahlen und andere weiter den Anspruch erheben, ihre 25 Jahre alten Altverträge entsprechend zu belassen. Deswegen gibt es diese Anpassungen. Sie führen, wenn man prozentual argumentiert, immer zu Aufregung und Entrüstung, aber für uns ist entscheidend: Wenn wir uns diese Preissteigerung anschauen, dann gibt es eine rechtliche Grundlage für die Anpassung von Preisstrukturen. Diese Preisänderungen sind geregelt anhand der rechtlichen Vorgaben, der sogenannten Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme, der AVBFernwärmeV. Das ist für uns handlungsleitend, wenn wir als Ministerium für Energie des Landes Berlin bewerten: Hat sich hier jemand marktüblich, rechtskonform, nach den vorhandenen Regularien verhalten, ja oder nein? – Diese Preisänderungen, die wir hier sehen, sind im Einzelfall natürlich ein Schritt, und ich verstehe jeden, der darüber nicht froh ist, aber es geht hier um Altverträge, es geht darum, dass Anpassungen im marktüblichen Bereich vorgenommen worden sind und dass wir auch feststellen, dass die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme eingehalten worden sind. Insofern müssen wir eigentlich den Anspruch vor allen Dingen daran erheben, dass die Information darüber, wie dieser Preis zustande kommt, die Information darüber, wer betroffen ist, die Transparenz im Umgang mit Preisbildung entscheidend sein muss. Hier gibt es in der Tat, das sage ich auch in Richtung BTB, Verbesserungsbedarf. Die Frage, wie Bürgerinnen und Bürger, Hauseigentümer, Wohnungsmieterinnen und -mieter aufgeklärt werden über die Gestaltung ihres Fernwärmepreises, auch über Perspektiven, über Unsicherheiten, über Fragen, die natürlich auch mit Sorgen verbunden sind, diese Kommunikation muss unbedingt verbessert werden. Deswegen ist das Thema Transparenz, Nachvollziehbarkeit, auch zu erklären, wie ein solcher Preis zustande kommt, sehr wichtig, gerade wenn wir uns mit all unseren Fernwärmeunternehmen auf den Weg der Dekarbonisierung machen. Das muss geschehen. Wir haben natürlich Veränderungen bei den Grundpreisen. Wenn umgerüstet wird von fossilen auf erneuerbare Energien, auf Dekarbonisierung, dann kostet das erst mal mehr, aber wir können ganz klar sagen: Der Arbeitspreis sinkt im gleichen Atemzug. Das bedeutet, dass wir hier langfristig verlässlichere Arbeitspreise haben, wenn wir auf erneuerbare Energien, wenn wir auf Dekarbonisierungskonzepte zurückgreifen. Auch das muss natürlich erklärt werden, das Verhältnis zwischen Grundpreis und Arbeitspreis, das ist sehr entscheidend. Ich denke, dass wir in Zukunft – das haben wir auch mit der BEW, mit unserem eigenen Landesunternehmen, besprochen und auch in den Gesprächen mit der Verbraucherzentrale – einen starken Schwerpunkt setzen müssen, auch in Richtung der Kommunikation mit den privaten Anbietern: Wie kommunizieren wir eigentlich diese Veränderung in ihre Kundenschaft hinein, und wie können wir trotzdem dafür sorgen, dass der Dreiklang aus Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit, Preisstabilität und der Investitionen in Transformationen gewahrt bleibt? Das muss unser Anspruch sein. Das kommunizieren wir auch mit der BTB. Ich kann Ihnen aber an dieser Stelle sagen, dass wir uns im marktüblichen Bereich befinden und auch den rechtlichen Vorgaben entsprochen worden ist. – Vielen Dank!

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