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Carsten Schatz

LINKE 23.04.2026 Sitzungen 19/84

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Nach der ersten Debatte zu unserem Antrag war eigentlich alles klar. Alle haben hier in der Debatte gesagt: Wir brauchen dieses Gesetz, es ist längst überfällig, und alle sagen, es ist fachlich richtig. Und um jetzt auch mal die Katze aus dem Sack zu lassen, ich lese ja auch Zeitung und höre auch das eine oder andere: Ich habe auch mitbekommen, es liegt jetzt etwas auf dem Tisch, zumindest die Presse hat schon einen Gesetzentwurf bekommen ‒ verrückterweise ist der auch bei mir angekommen ‒, der dann von den Koalitionsfraktionen hier demnächst eingebracht werden soll. Ich bin mal gespannt, wann. Man muss mal ganz deutlich sagen, liebe Berlinerinnen und Berliner, es war eigentlich eine Aufgabe des Senats. Es stand in den Richtlinien der Regierungspolitik. Der Senat ist daran gescheitert. Die Koalitionsfraktionen müssen dem Senat jetzt helfen, damit es eventuell doch noch etwas wird. Aber jetzt schauen wir doch mal das an, was da der Presse zugespielt worden ist. Was ist denn das Ergebnis? Wenn ich mir das anschaue, dann wird eines ganz klar: Die entscheidenden Fragen für ein Altenhilfestrukturgesetz sollen gar nicht in diesem Gesetz geregelt werden. Ich nehme das gerne mal auf, was der Kollege Stroedter heute früh in der Debatte zum Vergabegesetz gesagt hat, nämlich, wir machen jetzt etwas, was vorher in einer Verordnung geregelt war. Das regeln wir jetzt gesetzlich, damit es einen gesetzlichen Anspruch gibt. Da haben Sie gelernt; das finde ich richtig. Aber in diesem Altenhilfestrukturgesetz, in dem Entwurf, der jetzt vorliegt, wird alles in Verordnungen geregelt, und im Gesetz steht nur, dass Verordnungen gemacht werden können. Das heißt, dass die eigentliche Frage, die Leistungsfrage, worauf Menschen tatsächlich angewiesen sind, in Verwaltungsvorschriften verschoben wird. Das heißt übersetzt: Es gibt gar keinen gesetzlichen Anspruch. Damit sind wir beim Kern. Was nützt ein Gesetz, wenn es nicht regelt, worauf Menschen einen Anspruch haben? [Beifall bei der LINKEN] Was nützt ein Gesetz, das nur beschreibt, wie man vielleicht irgendwann handeln könnte? Das verdient nicht den Namen Strukturgesetz. Das ist ein Rahmen ohne Wirkung. Ich sage es mal deutlich: Wer Leistungen nicht gesetzlich regelt und in Verwaltungsvorschriften verschiebt, der trifft eine bewusste Entscheidung gegen Verbindlichkeit, gegen Rechtsansprüche, gegen einklagbare Standards, und das ist aus meiner Sicht kein Detail. Das ist der Unterschied zwischen echtem sozialem Recht und einer unverbindlichen politischen Absichtserklärung. Dass ich das Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen erklären muss, finde ich peinlich. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Denn Verwaltungsvorschriften und Rechtsverordnungen haben immer einen entscheidenden Vorteil aus der Sicht der Regierung: Man kann sie ändern. Man kann sie ausdünnen, man kann sie ignorieren, man kann Politik nach Haushaltslage betreiben und vor allem: Niemand kann sich darauf berufen. Menschen haben weiterhin keine Ansprüche, die Bezirke haben weiterhin Spielräume. Die Ungleichheit, die wir alle kritisiert haben, bleibt bestehen. Das ist genau das Gegenteil von dem, was wir hier eigentlich erreichen wollten. Denn alle haben in der ersten Debatte gesagt, Altenhilfe darf kein Lottoprinzip sein. Und was machen Sie jetzt? – Sie schreiben dieses Lottoprinzip fort, nur besser verpackt. [Beifall von Dr. Klaus Lederer (LINKE)] Ich frage Sie ganz konkret: Wo ist der Anspruch auf Beratung? Wo ist der Anspruch auf Begegnung und Teilhabe? Wo ist die Garantie, dass es diese Angebote in jedem Bezirk gibt? Das wird alles nicht in Ihrem Gesetz stehen, denn dann wäre es ja verbindlich. So einfach ist das. Jetzt wird es extrem brisant: Sie haben jahrelang einen Prozess organisiert, Begleitgremium, Fachdebatten, Zivilgesellschaft eingebunden, und am Ende sagen Sie jetzt: Das, was wirklich zählt, regeln wir nicht in diesem Gesetz. – Das ist nicht vorsichtig, das ist nicht pragmatisch, das ist ein Rückzug. An die SPD gerichtet will ich mal deutlich sagen: Sie haben hier erklärt, wir brauchen verbindliche Planung, klare Zuständigkeiten, verlässliche Finanzierung. – Richtig! Aber ohne Rechtsanspruch bleibt das alles weich, denn es bleibt abhängig vom Haushalt, von politischen Mehrheiten, vom guten Willen. Genau das wollten wir eigentlich mit diesem Gesetz überwinden. An die CDU: Sie sprachen in der Debatte zur ersten Lesung von einem guten Verfahren. Ich finde, ein Verfahren ist immer so gut wie sein Ergebnis. Und wenn ich mir das Ergebnis anschaue, nämlich ein Gesetz ohne Anspruch, dann ist es kein gutes Ergebnis. Deshalb sage ich zum Schluss ganz klar: Ein Altenhilfestrukturgesetz, das keine Ansprüche schafft, ist kein Fortschritt, es ist eine verpasste Chance. Wenn Sie es ernst meinen mit gleichwertigen Lebensverhältnissen, mit Teilhabe im Alter und mit sozialer Infrastruktur, dann gehört das in dieses Gesetz; nicht in eine Verordnung, nicht in Nebenregelungen, sondern ins Gesetz. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Catrin Wahlen (GRÜNE)] Wenn Sie jetzt liefern wollen, dann liefern Sie richtig – mit Verbindlichkeit, mit Ansprüchen, mit echter Wirkung! Alles andere wird Ihrem eigenen Anspruch nicht gerecht. – Vielen Dank! Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass die Fraktion hier rechts außen zur Erhellung der dunklen Finanzquellen ihrer Partei beitragen sollte. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Martin Trefzer (AfD): SED-Milliarden! – Weitere Zurufe von der AfD]

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