Damiano Valgolio
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich schließe mich den Vorrednerinnen und -rednern der demokratischen Fraktionen komplett an. Es ist gut, dass wir gemeinsam diese Änderung der Verfassung auf den Weg gebracht haben. Wir werden das hoffentlich gleich mit großer Mehrheit gemeinsam beschließen. Die Regelungen sind durchdacht, und sie sind notwendig. Wir müssen die Resilienz des Verfassungsgerichtshofs stärken. Das bedeutet, wir müssen seine Unabhängigkeit stärken und wir müssen seine Arbeitsfähigkeit stärken, deswegen sind eben auch Verfahrensregelungen wichtig. Wir haben das gut diskutiert und gut durchdacht. Wir haben das letzte Mal ja auch schon darüber gesprochen, wie das mit diesem Ersatzwahlmechanismus aussieht. Ich glaube, es ist richtig, dass wir gesagt haben, das können wir im Moment nicht in die Verfassung schreiben, denn wir haben hier in Berlin eben, anders als auf Bundesebene, keinen Bundesrat, und da gibt es keinen Ersatzwahlmechanismus, der nicht die Rechte des Parlaments und die Rechte der Opposition in einem Maße beeinträchtigt, das nicht hinnehmbar wäre. Ich glaube, das ist jetzt eine ausgewogene Regelung. Mindestens genauso gut wie der Inhalt dieser Regelung ist die Art und Weise, wie sie zustande gekommen ist, nämlich in einer guten, vertrauensvollen und sehr effektiven Zusammenarbeit aller demokratischen Fraktionen. Das kann man gar nicht oft genug sagen, [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und der SPD – Beifall von Bettina Jarasch (GRÜNE)] deswegen will ich mich auch noch mal bedanken bei den Rechtspolitikern der anderen Fraktionen, insbesondere der Koalition und der Justizsenatorin – also vielen Dank! Das war es jetzt aber auch mit Danksagungen für dieses Jahr, sonst bringen wir uns gegenseitig in Verruf in unseren jeweiligen Parteien. Aber Spaß beiseite – das ist, glaube ich, wirklich wichtig in diesen Zeiten, dass man, wenn es darauf ankommt, bei allen sonstigen Differenzen eine gute Zusammenarbeit hinbekommt. Vielleicht noch ein inhaltlicher Punkt: In den Diskussionen jetzt um die Verfassungsänderung wurde ja auch durchaus eingewandt: Ist das überhaupt nötig, solche weitgehenden Änderungen? Diese Regelungen werden sich ja eigentlich erst dann auswirken oder die braucht man ja erst dann, wenn hier im Parlament die Verfassungsfeinde die Mehrheit haben. – Das ist aber nicht so, sondern gerade die Nachwahl von Verfassungsrichtern könnte ja schon mit einem Drittel der Mitglieder im Parlament, die eine verfassungsfeindliche Ausrichtung haben, blockiert werden. Und wenn man nach Thüringen schaut und nach Sachsen-Anhalt, ist es leider nicht so, dass wir selbst in Berlin auf der Insel der Glückseligen sagen können, das können wir hundertprozentig für immer und ewig ausschließen. Und es ist ja auch so: Bestimmte Schutzmechanismen muss man dann in die Verfassung hineinschreiben, wenn auch noch die nötigen Mehrheiten für eine verfassungsändernde Mehrheit zustande kommen. Insofern ist es gut, dass wir das jetzt gemeinsam auf den Weg bringen. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]
