Dr. Timur Husein
Danke schön! – Die wichtigste Senatorin ist ja hier, dann können wir auch anfangen. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Berliner Verfassungsgerichtshof ist seit über 33 Jahren Hüter unserer Berliner Verfassung. Diese wichtige Aufgabe steht im krassen Widerspruch zu den wenigen Sätzen, Absätzen in der Verfassung zum Berliner Verfassungsgerichtshof. Bisher ist in diesem Artikel vor allem der Bestand und die Zahl der Richter in der Verfassung normiert. Nach über 33 Jahren war es daher an der Zeit, dieses so wichtige Verfassungsorgan auch verfassungsrechtlich zu reformieren, schon allein aus Respekt vor dem Verfassungsgerichtshof. [Beifall bei der CDU – Beifall von Benedikt Lux (GRÜNE)] In diesem Zusammenhang bedanke ich mich auch bei allen Beteiligten, den Abgeordneten, der Justizsenatorin, der Justizverwaltung und allen weiteren Beteiligten und vor allem bei den rechtspolitischen Sprechern der Fraktionen und hier natürlich insbesondere beim Sprecher der größten Fraktion, Alexander Herrmann, für die vorzügliche Zusammenarbeit! Aber nicht nur der Respekt ist der Grund für eine Änderung der Verfassung, sondern auch die Prävention vor Gefahren von politischen Extremisten. Wir sehen in einigen Staaten Europas und weltweit, mit welchen Taktiken links- und rechtspopulistische Regierungen versuchen und es leider teilweise auch geschafft haben, ihre Verfassungsgerichte zu sabotieren. In diesen Staaten haben Regierungen in den vergangenen Jahren Maßnahmen ergriffen, die die Unabhängigkeit ihrer Verfassungsgerichte einschränken, die Zusammensetzung politisieren und deren Kontrollfunktion schwächen oder gar abgeschafft haben. Ein paar Beispiele: Ungarn unter Viktor Orbán, der vom ungarischen Volk erfreulicherweise abgewählt wurde, Polen unter der PiS-Regierung, aber auch Venezuela unter den Regierungen von Hugo Chávez und später Nicolás Maduro, wie Ecuador unter Rafael Correa oder Bolivien unter Evo Morales. [Anne Helm (LINKE): Trump haben Sie vergessen!] Die Internationale der Autokraten versteht sich, was die Sabotage von Verfassungsgerichten anbelangt, besonders gut. Konkret hat zum Beispiel die damalige polnische Regierung durch den Erlass verschiedener Verfassungsvorschriften und die willkürliche Erhöhung der Zahl der Richter des Verfassungsgerichts das Verfassungsgericht faktisch lahmgelegt und die Arbeit unmöglich gemacht. Der Europäische Gerichtshof musste sich damit befassen. Dieser hat die Besetzung des polnischen Verfassungsgerichtshofs als nicht unabhängig und parteiisch eingestuft. Auch in Berlin sind viele Regelungen dem einfachen Gesetzgeber überlassen, sodass wichtige Regelungen mit einfacher Mehrheit geändert werden könnten. Dies könnte von links- und rechtspopulistischen Demokratiefeinden ausgenutzt werden, um den Verfassungsgerichtshof zu bremsen oder gar zu blockieren. Gegen solche Gefahren muss sich der Verfassungsgeber vorbereiten, deshalb soll der Verfassungsgerichtshof aus den tagespolitischen Auseinandersetzungen dauerhaft herausgehalten werden. So wird zuvorderst klargestellt, dass der Verfassungsgerichtshof ein Verfassungsorgan ist – das steht bisher in der Verfassung so nicht drin – und somit auf einer Stufe zu Senat und Abgeordnetenhaus gestellt wird. Das war längst überfällig. [Beifall bei der CDU – Beifall von Melanie Kühnemann-Grunow (SPD) und Jan Lehmann (SPD)] Außerdem wird auch für den Leser der Verfassung – es gibt ja viele Menschen, die unsere Verfassung lesen – dann sofort die bedeutende Stellung unseres Verfassungsgerichtshofs ersichtlich. Auch das Prinzip der Gewaltenteilung und des Rechtsstaates werden gestärkt, indem die Geschäftsordnungsautonomie und die unmittelbare Bindungswirkung von Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs für die sonstige Gewalt in die Verfassung aufgenommen werden. Ich bin nebenbei noch Dozent an der Verwaltungsakademie Berlin im Bereich Berliner Verfassungsrecht und Staatsrecht, und es erleichtert mir als auch meinen Schülern es ungemein, wenn da steht, welche Rechte der Verfassungsgerichtshof hat. Schließlich ist der sensible Punkt der Abberufung der Richter zukünftig nur durch den Verfassungsgerichtshof selbst möglich. So ist die Besetzung des Gerichts während laufender Amtszeiten vor dem Zugriff der Exekutive geschützt. Im Übrigen ist Berlin da ausnahmsweise nicht Trendsetter, das Bundesverfassungsgericht wurde reformiert oder das Gesetz dazu und die Verfassung, andere Verfassungsgerichtshöfe wurden auch reformiert. Daher bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. Mit unserer Verfassungsänderung leisten auch wir unseren Beitrag zum Schutz von Demokratie und Rechtsstaat. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU und der SPD – Beifall von Benedikt Lux (GRÜNE) und Damiano Valgolio (LINKE)]
