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Damiano Valgolio

LINKE 23.04.2026 Sitzungen 19/84

Das Problem ist, dass sehr viele öffentliche Aufträge an Unternehmen vergeben werden, die nicht unter Tarifverträge fallen, die nach der Tariftreueklausel auf sie angewendet werden. [Torsten Schneider (SPD): Sie kennen demnach keinen!] Zum Beispiel der gesamte Schulungsbereich, da gibt es keine Tarifverträge, und deswegen läuft die Tariftreueklausel da nämlich leer, und deswegen brauchen wir natürlich – – Was Sie möglicherweise andeuten wollten, ist, dass wir durch die Tariftreueklausel gar keinen Vergabemindestlohn mehr brauchen, und das ist völlig falsch. Ein großer Teil der Beschäftigten, die öffentliche Aufträge abarbeiten, fallen auch mit der Tariftreueklausel nicht unter einen Tarifvertrag, und deswegen brauchen wir natürlich noch den Vergabemindestlohn. Abgesehen davon, dass es natürlich noch untere Entgeltgruppen gibt in manchen Tarifverträgen, zum Beispiel die Eingangsstufen auch beim Gebäudereinigergewerbe, [Zuruf von Torsten Schneider (SPD)] das heißt, bei falschen Eingruppierungen brauchen wir immer noch den Vergabemindestlohn, und es ist auch noch viel einfacher zu kontrollieren als die Eingruppierung. Deswegen brauchen wir den unbedingt, und deswegen ist es inakzeptabel, dass Sie den so schleifen und den Anwendungsbereich des Vergabemindestlohns so stark einschränken. [Torsten Schneider (SPD): BGB sieht das anders!] – Nein, das sieht das überhaupt nicht anders, das können Sie mir glauben. Wo ich gerade noch die Möglichkeit der Redezeitverlängerung habe, wollte ich noch, wenn es gestattet ist, auf die Frage vom Kollegen Schaal eingehen, denn Sie haben ja zu Recht gefragt: Ist dieses Nachweisverfahren nicht eine gute Idee? – Denn durch dieses Nachweisverfahren kann man sich ja auf einen Auftrag bewerben und muss erst hinterher nachweisen, dass man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Unsere Idee ist noch viel besser, wir schlagen eine allgemeine Zertifizierung für Unternehmen vor, dass sie tariftreu sind, dass sie übrige Kriterien einhalten. Das heißt, du lässt dich als Unternehmen einmal zertifizieren für zwei Jahre, drei Jahre, wie auch immer, und dann musst du überhaupt nichts mehr aufführen, auch hinterher nichts mehr nachweisen. Bei Ihrem Vorschlag muss man den Nachweis ja trotzdem als Unternehmer erbringen, aber eben zwei Monate später, aber bei jeder einzelnen Ausschreibung wieder den Nachweis erbringen. Das ist kein Bürokratieabbau. Unser Vorschlag ist Bürokratieabbau über die Zertifizierung. Man lässt sich einmal zertifizieren und kann dann zwei, drei Jahre bei jeder Ausschreibung mitmachen, ohne irgendetwas dazu ausführen zu müssen.

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