Damiano Valgolio
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Wapler hat schon darauf hingewiesen, dass die letzte Partei, die hier beantragt hat, das Vergabegesetz komplett aufzuheben, die FDP war. [Frank-Christian Hansel (AfD): Wir auch!] Was er nicht erwähnt hat, ist, dass die FDP jetzt erfreulicherweise nicht mehr unter uns ist. Ich glaube, wir sollten bei allen Differenzen zwischen den Parteien gemeinsam daran arbeiten, dass auch die braun lackierte Version der FDP bald nicht mehr unter uns ist. [Beifall bei der LINKEN – Lachen bei und Zurufe von der AfD] Der Vorteil ist: Ihr Antrag gibt mir noch mal die Gelegenheit, auf einige Unklarheiten einzugehen, die aus der letzten Debatte übrig geblieben sind. [Torsten Schneider (SPD): Aha!] Ich glaube, auch die Kollegen der SPD halten nicht die Ausschreibung und die Vergabe auseinander. Die sozialen und sonstigen Vergabekriterien sind im Ausschreibungs- und Vergabegesetz geregelt. Wie die Ausschreibung erfolgt, ist in der Landeshaushaltsordnung geregelt, im § 55 und dann in den Ausführungsvorschriften. Da steht drin: Eine Direktvergabe – das heißt nicht Direktvergabe, es heißt eingeschränkte Vergabe oder so ähnlich – ist in der Haushaltsordnung nur möglich bis 100 000 Euro. Das heißt, Sie sollten bitte zumindest bis zum Ausschuss klären, ob Sie bereit sind, auch an der Landeshaushaltsordnung etwas zu ändern [Torsten Schneider (SPD): Ist schon längst entschieden!] – das wir ja durchaus unterstützen würden. Darüber können wir ja reden. Solange das nicht passiert ist, sollten Sie aber nicht behaupten, dass Sie irgendwie Direktvergaben leichter möglich machen [Zuruf von Torsten Schneider (SPD)] oder irgendwas erleichtern würden, und wenn Sie an der Landeshaushaltsordnung etwas ändern und Direktvergaben erleichtern, sind wir ja mit dabei, können wir ja machen. Aber warum muss man dann gleichzeitig im Vergabegesetz die sozialen Kriterien streichen? Man kann doch die Landeshaushaltsordnung ändern, Direktvergaben erleichtern und trotzdem für diese direkt vergebenen Aufträge noch die sozialen Kriterien drin lassen. Das zeigen Sie doch selber, indem Sie das für die Tariftreueklausel so geregelt haben. Warum nicht auch für die anderen Regelungen? Warum nicht auch den Vergabemindestlohn beibehalten? Was Sie machen – – Da können wir gern drüber reden, da bin ich mal gespannt, was Sie uns dazu im Ausschuss erzählen. Wie gesagt, mehr Direktvergaben, darüber können wir gern reden, setzt aber auch voraus, dass in der Verwaltung Leute die Verantwortung tragen an der politischen Spitze, in den Hausführungen, die auch in der Lage sind, gesetzeskonform Mittel zu verausgaben und sie das nicht evident rechtswidrig machen; habe ich ja schon gesagt. Was Sie machen, ist also, die Wertgrenzen anheben und damit für alle Aufträge, die unter diesen Wertgrenzen liegen, bestimmte Schutzvorschriften aufzuheben, zum Beispiel den Vergabemindestlohn. Deswegen kann man natürlich auch nicht sagen, dass Sie keine sozialen Vergabekriterien schleifen würden, natürlich machen Sie das. Sie schaffen zum Beispiel – – Ich habe übrigens Ihren Gesetzentwurf gelesen noch gestern Abend spät, meine Laune ist immer schlechter geworden, Sie schlagen vor, § 18 Absatz 1 zu streichen im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz, komplett. Was steht da in § 18 Absatz 1? – Dass die Wertgrenzen so sein müssen, dass höchstens 5 Prozent der Aufträge oder der Unternehmen, die die Aufträge ausführen, nicht unter den Landesmindestlohn fallen. Das streichen Sie. Warum? – Weil Sie natürlich wollen, dass viel mehr Unternehmen nicht unter den Landesmindestlohn fallen, und das ist natürlich absolut unsozial und unsozialdemokratisch auch. Dann, noch viel problematischer, wollen Sie § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6c Ausschreibungs- und Vergabegesetz ändern. Das heißt, Sie wollen die Wertgrenzen absenken, nicht nur für den Auftragnehmer, sondern komplett auch für die Untervergabe, und zwar komplett, bis auf 500 000 Euro bei Bauaufträgen. Das heißt, eine Baufirma kann sich einen Auftrag geben lassen für 2 Millionen Euro und vergibt dann Unteraufträge, wie sie es immer machen, an Subunternehmer für 400 000 Euro vielleicht, und dann steht im Gesetz, weil es unter 500 000 Euro ist, gilt überhaupt keine Regelung mehr für die Unterauftragnehmer, auch nicht die Tariftreueregelung. Das heißt, selbst das heben Sie komplett auf für alle Untervergaben unter 500 000 Euro bei Bauaufträgen, und bei Dienstleistungen unter 75 000 Euro, das heißt, da wäre ja das gesamte Schulcatering raus, weil das läuft immer über Subunternehmer. Das wäre komplett raus aus der Tarifbindung. Das kann doch bitte nicht euer Ernst sein!
