Burkard Dregger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Oerke! Wir diskutieren heute den vierten Jahresbericht des Bürger- und Polizeibeauftragten, den Sie, sehr geehrter Herr Dr. Oerke, uns soeben vorgestellt haben. Sie haben die Arbeit unserer Behörden mit der nötigen kritischen Distanz, aber auch angebrachten Wertschätzung dargestellt. Sie haben zudem einen Blick für die mitunter in den Behörden bestehenden Personalengpässe und anderen Widrigkeiten bewiesen, denen unsere Dienstkräfte in ihrem Alltag ausgesetzt sind und für die sie nicht verantwortlich gemacht werden dürfen. Dafür und für Ihre insgesamt engagierte Arbeit im Auftrag des Parlaments möchte ich Ihnen und Ihrem Team herzlich danken! [Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Martin Trefzer (AfD)] Ein Weiteres erscheint mir besonders lobenswert: 18 Eingaben und 51 Beschwerden gegen die Polizei Berlin konnten Sie durch Abhilfe und Schlichtung abschließen. Das sind 38,3 Prozent aller Beschwerden. Dadurch gelingt es Ihnen, diese Fälle durch ein informelles Verfahren zu lösen und zu befrieden. Sie werden damit den Beschwerdeführern gerecht und vermeiden zugleich unnötige Disziplinarverfahren gegen Polizeidienstkräfte. Das ist wünschenswert, und auch dafür möchte ich Ihnen herzlich danken! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN] Auf 68 Seiten haben Sie 1 352 Vorgänge im Kalenderjahr 2025 berichtet, darunter 853 außerpolizeiliche Beschwerden und 499 Beschwerden und Eingaben über die Polizei Berlin. Bei den außerpolizeilichen Beschwerden liegt der Anteil der begründeten Beschwerden nach Ihren Feststellungen bei 33,3 Prozent. Von den 400 abgeschlossenen Beschwerden gegen die Polizei Berlin haben Sie 85 als zumindest teilweise begründet bewertet. Das sind 21,3 Prozent der abgeschlossenen Beschwerden. Angesichts von etwa 38 Millionen Dienststunden unserer 19 000 Polizeivollzugsbeamten pro Jahr sind 85 begründete Beschwerden eine im Grunde nicht messbare Größe. Deshalb machen die von Ihnen festgestellten Sachverhalte vor allen Dingen eines deutlich – und das möchte ich angesichts der immer wieder im politischen und medialen Raum faktenfrei propagierten Verunglimpfungen unserer Behörden und insbesondere unserer Polizei Berlin mit aller Deutlichkeit feststellen – : Unsere staatlichen Organe, insbesondere unsere Polizei Berlin, handeln rechtsstaatlich. Sie üben das Gewaltmonopol des Staates zu Recht aus. Sie sind nicht ansatzweise extremistisch unterwandert. Sie sind auch nicht strukturell rassistisch, sondern sie haben uneingeschränkt unser Vertrauen und unseren Rückhalt verdient. [Beifall bei der CDU und der AfD – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Übrigens ergibt sich nichts anderes aus den Beschwerdezahlen der LADS-Ombudsstelle. Ganze 1 785 Beschwerden sind dort in den ersten fünf Jahren zusammengekommen. Nicht, dass Sie mich missverstehen: Jeder Beschwerde ist nachzugehen. Jeder Fehler muss erkannt und abgestellt werden. Aber dieser immer wieder pauschal erhobene Diskriminierungs- und Rassismusvorwurf, insbesondere gegen die Polizei Berlin, ist substanzlos, ungerecht und in aller Klarheit zurückzuweisen. [Beifall bei der CDU und der AfD] Lassen Sie mich abschließend nach vorne schauen. Wir werden in den kommenden Jahren aufgrund des sich abzeichnenden erheblichen Konsolidierungsbedarfs unseres Landeshaushalts mit kosmetischen Korrekturen nicht auskommen. Wir müssen unsere staatlichen Strukturen überprüfen und Prioritäten setzen. Deshalb müssen wir uns auch die Frage stellen, ob wir die unnötigen dreifachen Beschwerdestrukturen – Petitionsausschuss, Bürger- und Polizeibeauftragter und LADG-Ombudsstelle – weiterhin verantworten können. Denkbar wäre es, Letztere ebenfalls dem Parlament zu unterstellen und mit dem Bürger- und Polizeibeauftragten zusammenzulegen – ohne die Qualität des Beschwerdemanagements für die Beschwerdeführer zu reduzieren. [Tobias Schulze (LINKE): Dann sparen Sie ja nix!] – Das ist falsch! Parallelstrukturen sind immer kostenintensiv. – Dafür sprechen auch verfassungsrechtliche Gründe. Die Kontrolle der Regierung gehört in die Hände des Parlaments, denn Verwaltung kann sich auf Dauer nicht selbst kontrollieren. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
