Cornelia Seibeld
Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Herr Tabor! Wir leben hier in Berlin, der Stadt der Vielfalt. [Vereinzelter Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Diese Vielfalt spiegelt sich auch in unseren Klassenzimmern wider. [Zurufe von der AfD] – Herr Weiß! Lassen Sie mich doch ganz kurz ausreden. Die Frage kommt ja von einem Ihrer Abgeordneten. [Tobias Schulze (LINKE): Sogar Rechtsradikale gibt es hier! – Zuruf von Thorsten Weiß (AfD)] – Okay! Wollen wir das ganz kurz – – Also, Sie alle wissen, dass die Zuwendungsempfänger, die sogenannten Träger, auch in der SenBJF einer ganz klaren Kontrolle unterliegen. Es gibt auch bei unseren Zuwendungsempfangenden im Zuwendungsbescheid eine ganz klare Zusatzformulierung, die besagt, sie müssen sich bei Erhalt der Zuwendung immer daran halten, dass sie grundrechtskonform arbeiten. Wenn solche Vorfälle, wie Sie sie gerade formuliert haben, bekannt werden – da beziehe ich mich auf meine erste Antwort – , werden diese erstens schnell und auch dementsprechend tief geprüft. Ich habe auch in der Vergangenheit – Sie erinnern sich vielleicht an den einen oder anderen Fall in den letzten zwei Jahren, bei denen mir solche Fälle bekannt geworden sind – die entsprechenden Konsequenzen gezogen und Zuwendungen gekürzt, auch in Teilen zurückgefordert. Wenn das notwendig ist, werde ich das auch weiterhin tun, auch in dem expliziten Fall. Dafür muss ich das Ganze aber erst prüfen.
