Cornelia Seibeld
Herr Senator, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank! – Nach meinem Verständnis des LOG BE ist es so, dass es immer einen Zuordnungsakt braucht, egal von woher eine Aufgabenzuweisung das Land Berlin erreicht. Und dieser Zuweisungsakt ist per se ein landesrechtlicher, der dem Konnexitätsprinzip unterworfen ist. Insofern bedarf es der ausdrücklichen Nennung nicht. Das Konnexitätsprinzip ist in jedem Fall gefragt. Das bedeutet natürlich umgekehrt, dass wir als Land Berlin ein Interesse daran haben und auch weiterhin geltend machen werden, dass die Überlegungen, wie wir sie für Berlin in unserer Finanzierungsbeziehung zu den Bezirken angestellt haben, auch im Bund und ehrlicherweise auch auf anderen Ebenen, auch auf europäischer Ebene sind wir immer wieder erstaunt, welche Aufgabenzuwächse uns erreichen, anzustrengen sind. Auf Bundesebene ist das Teil des Bundeskoalitionsvertrags. Bisher kann ich es nicht beobachten, dass das besonders leidenschaftlich ausgefüllt wird, darum an der Stelle: insbesondere im Sinne der Kommunen. Es geht mir an der Stelle gar nicht so sehr um die Landesinteressen; wir reden im Bundesrat als Länderkammer mit und müssen dann auch dafür Verantwortung tragen, wenn wir für kostentreibende, aufwandserhöhende Gesetzesentscheidungen des Bundes die Hand heben, aber die Kommunen haben diese Mitwirkungsmöglichkeit nicht. Deswegen bin ich der festen Überzeugung, dass insbesondere für die kommunalen Aufgaben ein Konnexitätsprinzip dringend und fest zu verankern ist, damit diese Kostenfolgewirkung für den Bund die gleiche Motivation schafft, vorher darüber nachzudenken, wie man die notwendige Ressource organisiert oder im gleichen Mechanismus durch die Organisation von Entlastungen dafür sorgt, dass die Kommunen, und in unserem Fall das Land Berlin als Kommune, insbesondere im Bereich der Bezirke, diese Aufgaben auch wahrnehmen kann. Das ist höchst dringlich, denn wir sehen, in welcher Finanzverfassung sich die Kommunen deutschlandweit befinden. Das betrifft uns nicht nur in Berlin. Als Länder sind wir uns in dieser Frage sehr einig, dass der Bund hier dringendst zum Handeln aufgefordert ist, um das, was wir als Länder jetzt flächendeckend als Konnexitätsregeln unterschiedlicher Art in Verfassungen und in Ausführungsgesetzen in unseren Kommunalfinanzierungsgesetzen verankert haben, auch auf Bundesebene in der Finanzbeziehung in Richtung der Kommunen in irgendeiner Art und Weise zu verankern. Um eine Wirkung zu beschreiben, die das Konnexitätsgesetz natürlich auch auf die Mitwirkung des Landes Berlin im Bundesrat hat: Natürlich ist es so, wenn es anschließend ein Konnexitätsprinzip in Berlin gibt, es auch für Bundesgesetze zur Anwendung kommt, und die Kolleginnen und Kollegen aufgrund des Sachverhalts, dass ihre eigenen Einzelpläne zunächst in der Verantwortlichkeit dafür stehen, den entsprechenden Aufwand darzustellen, noch intensiver als bisher darüber nachdenken, ob kostentreibende oder aufwandssteigernde Entscheidungen des Bundes die Unterstützung des Landes Berlin erfahren sollten. Das wird sicherlich noch mal zu einer Steigerung der Qualität von Bundesgesetzgebung beitragen; und das liegt natürlich in unser aller gemeinsamen Interesse. [Vereinzelter Beifall bei der CDU]
