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Cornelia Seibeld

23.04.2026 Sitzungen 19/84

Herr Senator Evers, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter, vielen Dank für die überraschende Fragestellung! [Heiterkeit bei den GRÜNEN] In der Tat hat der Senat vor Kurzem den Entwurf des Konnexitätsausführungsgesetzes zur Kenntnis genommen und auf den Weg in den Rat der Bürgermeister gebracht, um es dann anschließend, hoffentlich auch zeitnah, bis Ende des Monats zu beschließen, sodass das Parlament vor der Sommerpause Gelegenheit hat, ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren durchzuführen. Das ist aber nicht so, dass bis hierher keine Beteiligung des Parlaments stattgefunden hätte, sondern an der Stelle ganz ausdrücklich ein Dank für die sehr rege, sehr intensive, aber auch immer sehr sach- und lösungsorientierte Beteiligung aus den Reihen des Hauses und ebenso gerichtet an die Kollegen und Kolleginnen aus der Hauptverwaltung, den Bezirken, die sich hier eingebracht haben, über Monate hinweg den Baustein der Verwaltungsreform zu erarbeiten, der in die Zuständigkeit meines Ressorts fiel. Das war die Reform der Bezirksfinanzierung, die Verankerung und Umsetzung des Konnexitätsprinzips. Konnexitätsprinzip übersetzt heißt nichts anderes, als den Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt – , in die Berliner Rechtslage zu übersetzen. Wir sind eines der wenigen Bundesländer, das bisher hierzu keine Regelungen getroffen hatte. Das heißt nicht, dass wir bisher keine Konnexitätssachverhalte im Rahmen der Bezirksfinanzierung beleuchtet haben, aber einen klaren, für alle transparenten, nachvollziehbaren Entscheidungsprozess, der auch die Beteiligung der Bezirke angemessen sicherstellt und auch nachvollziehbar für die Kolleginnen und Kollegen im Abgeordnetenhaus ist, gab es bisher nicht. Insbesondere haben wir uns die Mühe gemacht, noch einige neue Wirkprinzipien im Konnexitätsausführungsgesetz zu verankern, die, glaube ich, dazu beitragen werden, dass es nicht nur um die Frage von Bezirksfinanzierung geht, sondern insgesamt auch um die Frage, wie wir Aufgabenkritik und Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierung im Zusammenhang mit insbesondere bezirklichen Abläufen, soweit sie in den Bereich der gesamtstädtischen Steuerung und Verantwortlichkeit von Senatsressorts fallen, institutionalisieren. Künftig wird es so sein, sofern das Gesetz die Zustimmung des Abgeordnetenhaus und vorher des Senats findet, dass in Zuständigkeit der jeweiligen Fachverwaltungen und im Rahmen von Gesetzgebungsvorhaben, die in den Zuständigkeitsbereich fallen, Kostenfolgeabschätzungen zu treffen sind und dies auch nicht einseitig ohne infrage gestellt werden zu können, sondern es ist sichergestellt, dass es zunächst einmal Konsensgespräche mit den Bezirken darüber gibt, ob die Kostenfolgeabschätzungen auch zutreffen, und es weitere Einigungsmechanismen gibt, die dazu führen sollen, dass wir uns nicht hinterher in langen Prozessen darüber streiten, ob die Abschätzungen zutreffend waren. Es gibt bereits Belege dafür, wie so etwas funktionieren kann. Wir hatten beispielsweise, die Kollegin Iris Spranger kennt mein Beispiel, bei der Zentralisierung der Zuständigkeit des heutigen LEA auch gewissermaßen im Wege umgekehrter Konnexität ermittelt, wie der Aufwand, der bisher bei den Bezirken geleistet wurde, aussah, damit die entsprechende Etatisierung im Einzelplan der Kollegin Spranger stattfinden konnte. Ähnlich wird es künftig in beide Richtungen auch nach der Logik dieses Gesetzes sein. Das ist deswegen sehr wichtig, gerade die umgekehrte Konnexität, weil damit eine intrinsische Motivation auch seitens der Hauptverwaltung gesetzt ist, stetig darüber nachzudenken, in welcher Weise man Bezirke auch von Aufgaben entlastet. Bei der Aufgabenübertragung haben wir das gleiche Wirkprinzip verankert, indem wir gesagt haben, die zuständigen Senatsverwaltungen sind angehalten, über die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen nachzudenken, oder zu kompensieren, indem sie Aufgaben entlasten oder Aufwand reduzieren. Auch das ist ein sehr wichtiger Motor, um über die institutionalisierte Aufgabenkritik stetig ein Fortkommen von Verwaltungsoptimierung und Effizienzsteigerung zu bewirken. Das unterscheidet den Berliner Ansatz von allen anderen Modellen bundesweit. Deswegen bin ich auch noch einmal ausdrücklich all denjenigen dankbar, die sich bisher auf dem Weg eingebracht haben. Der Rat der Bürgermeister hat in der ersten Befassung auch sehr positiv reagiert. Ich bin zuversichtlich, dass die weitere Befassung bis Ende des Monats auch positiv abgeschlossen werden kann, wir dann im Senat einen grünen Haken setzen und das Thema ins Abgeordnetenhaus bringen. Auch hier bin ich optimistisch, weil ich weiß, dass fraktionsübergreifend durch die bisherige Beteiligung in Berichterstattergesprächen in der Evaluations-AG eine Menge Vorarbeit bereits geleistet wird, auch hier zur Effizienzsteigerung im Beratungsablauf beitragen sollte. – Vielen Dank!

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