Thorsten Weiß
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Matz hat in der ersten Lesung zu diesem Gesetz hier am Pult einen Satz gesagt, der es wert ist, wörtlich zitiert zu werden. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Der Rettungsdienst in Berlin funktioniert.“ – Zitat Ende. So steht es auf Seite 7 125 des Wortprotokolls. So mutig, das zu wiederholen, waren Sie heute nicht, denn die Aussage fiel vor dem Hintergrund, dass die Berliner Feuerwehr selbst für das Jahr 2024 meldet: Schutzzielerreichung bei der Notfallrettung 46,8 Prozent, Soll 90 Prozent. Das sind nur die aktuellsten Zahlen, die wir haben. Landesbranddirektor Homrighausen hat im Juli letzten Jahres bei der Vorstellung der Halbjahresbilanz selbst angekündigt, dass 2025 ein neuer Rekord wird, rund 558 000 Einsätze, und er sagte wörtlich, er werde im nächsten Jahr wohl wieder hier sitzen und einen neuen Höchststand verkünden. Es ist bezeichnend, Herr Matz: Weniger als die Hälfte der Einsätze erreicht das gesetzliche Schutzziel, und Sie stellen sich hier allen Ernstes hin und sagen: „Der Rettungsdienst funktioniert.“ [Beifall bei der AfD] Den Frauen und Männern der Berliner Feuerwehr, der Johanniter, der Malteser, des DRK und des ASB gilt heute unser Dank. Sie halten dieses System am Laufen, nicht wegen, sondern trotz dieses Senats. [Beifall bei der AfD] Sie fahren mit einem überalterten Fuhrpark aus sanierungsbedürftigen Wachen in Schichtsystemen, die jede Familienplanung torpedieren, jeden Tag raus und retten Leben. Dafür verdienen sie unser aller Dank und unsere Anerkennung. [Beifall bei der AfD] Wir werden diesem Gesetz heute zustimmen. Ich sage Ihnen auch warum: Erstens, der Rückzug der Berliner Feuerwehr aus dem Regelkrankentransport konzentriert den Rettungsdienst auf seine Kernaufgabe. Das ist überfällig. Zweitens, NotSan-Erkunder, appbasierte Ersthelfer und Teleärzte sind sinnvolle Instrumente. Sie können das reanimationsfreie Intervall verkürzen und Bagatelleinsätze filtern. Drittens, der Missbrauchstatbestand in § 21a und der erweiterte Auskunftsanspruch gegenüber Kliniken setzen ein klares Signal gegen Notrufmissbrauch und unzulässige Kapazitätenverlagerung. Das ist konsequente Ordnungspolitik. Viertens, der Präventionsauftrag stärkt die Eigenverantwortung der Bevölkerung und kann mittelfristig Bagatelleinsätze reduzieren. All dem stimmen wir zu. Unsere Zustimmung ist dennoch mit Kritik verbunden, und die Kritik trage nicht ich vor, die Kritik tragen die Gewerkschaften der Einsatzkräfte und die Experten aus Ihrer eigenen Anhörung vor. Lücke eins, Personal ohne Verbindlichkeit: Der Rechnungshof hat bereits in seinem Jahresbericht 2022 festgestellt, dass der Berliner Feuerwehr 1 000 Stellen fehlen. Drei Jahre später legen Sie uns ein Gesetz vor, das dieses Defizit nicht adressiert: keine Personalziele, keine Fahrzeugzielgrößen, keine Ausbildungsquoten. Mario Busch von der Gewerkschaft der Polizei hat in der Anhörung am 1. Dezember 2025 wörtlich erklärt, ich zitiere: „Berlin befindet sich weiterhin in einer Mangelwirtschaft im Rettungsdienst wie in der Feuerwehr.“ – Zitat Ende. Manuel Barth von der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft hat hinzugefügt, ein Rettungsdienst lasse sich nicht reformieren, indem man ihn aushungere. Stefan Erich von ver.di hat die Bezahlung der Einsatzkräfte auf den Punkt gebracht: Rettungssanitäter werden in Entgeltgruppe 4 vergütet, nach seinen Worten „wie jemand, der … in Berlin mit einem kleinen Lkw Obst und Gemüse ausfährt.“ Das ist die Wertschätzung, die Schwarz-Rot den Einsatzkräften im Alltag entgegenbringt. [Beifall bei der AfD] Herr Kollege Herrmann! Sie haben in der ersten Lesung gesagt, ich zitiere, Klatschen allein würde nicht reichen, Sie als Koalition würden jetzt die gesetzlichen Grundlagen schaffen. Nur: Ihre gesetzlichen Grundlagen enthalten keine Personalziele. Sie legen heute also fest, wie die Mangelverwaltung weitergehen soll, nicht, wie der Mangel behoben wird. Lücke zwei: Bedarfsplanung ohne Handlungspflicht. § 5d sieht einen Bedarfsplan und ein Gutachten vor. Am Ende der Vorschrift steht dann wörtlich: „Die Entscheidung über die Feststellung der Bedarfe obliegt der für den Rettungsdienst zuständigen Senatsverwaltung.“ Eine unabhängige Bedarfsplanung, die die Exekutive nach eigenem Gutdünken überschreiben darf, ist keine unabhängige Bedarfsplanung. [Beifall bei der AfD] In der Anhörung wurde der Senat dann auch konkret gefragt, ob die Regelung zur Bedarfsplanung und zu den Krankenhäusern eigentlich überhaupt mit der Gesundheitsverwaltung abgestimmt wird. Das war eine, wie ich finde, ziemlich einfache, sachliche Frage. Die Antwort von Staatssekretär Hochgrebe lautete, ich zitiere: „Ich habe die Frage allerdings nicht so ganz verstanden.“ – Zitat Ende. Das ist Ihr Senat. [Beifall bei der AfD] Lücke drei: Verweisung als Scheinsicherheit. Herr Kollege Herrmann, Sie haben in der ersten Lesung an diesem Pult vom ‒ ich zitiere ‒ „berühmt -berüchtigte eingerissene, eingewachsene Fingernagel“ gesprochen, den die Einsatzkräfte künftig nicht mehr mitnehmen müssen. Im Ausschuss hat Ihnen Professor Pitz in der Anhörung geantwortet, ich zitiere: „Ich glaube, wir sind uns einig, dass der eingewachsene Fußnagel in dem Kontext nicht unser Problem ist, sondern unser Problem sind diese diffusen Bilder, Menschen, die seit drei, vier Tagen irgendwelche undefinierten Probleme haben.“ ‒ Zitat Ende. Sein Urteil zur Regelung in Ihrem Gesetz lautet: „es ist eine Abweisungsregelung.“ Sie „vermittelt eine Scheinsicherheit, die real nicht existiert“. Das heißt im Klartext: Der Notfallsanitäter vor Ort entscheidet, ob er einen Menschen mitnimmt oder nicht. Entscheidet er falsch, haftet er persönlich. Wenn dem Patienten etwas zustößt, drohen ihm sogar strafrechtliche Konsequenzen. Das ist eine Verantwortung, die sonst ein ausgebildeter Arzt trägt. Das kann und sollte niemand leisten müssen, der kein Arzt ist. [Beifall bei der AfD] Lücke vier: Einnahmen ohne Zweckbindung. Im Jahr 2023 sind dem Land Berlin 1,65 Millionen Euro an Rettungsdienstgebühren entgangen, weil die Feuerwehr von den Krankenhäusern nicht die Daten bekam, die sie für die Abrechnung braucht. Genau das löst das Gesetz jetzt. Das ist zu begrüßen. Dazu kommen allerdings die Bußgelder für Notrufmissbrauch. Die Summe ist nach Angabe im Gesetzesentwurf selbst nicht abschließend abschätzbar. Nur das Gesetz sagt überhaupt nicht, wohin dieses Geld fließt, denn es fließt in den allgemeinen Haushalt zurück. Keine einzige Vorschrift verpflichtet den Senat, diese Mittel bei der Feuerwehr ankommen zu lassen, bei den Einsatzkräften also, die es erwirtschaften. Das heißt, das Gesetz füllt den Haushalt, es behebt aber nicht den Personalmangel. [Beifall bei der AfD] Ich wiederhole die vier Forderungen, die ich in der ersten Lesung am 25. September 2025 hier an dieses Haus gerichtet habe. Sie sind unverändert gültig, und Sie werden durch Ihre eigene Anhörung Wort für Wort bestätigt. Erstens: eine gesetzlich verankerte, verbindliche Personalplanung mit externer Kontrolle, mit Fristen, mit Konsequenzen bei Nichterfüllung. Zweitens: Zweckbindung aller Mehreinnahmen aus dem Missbrauchstatbestand und dem erweiterten Auskunftsanspruch für die Personalgewinnung und Personalbindung im Rettungsdienst. Drittens: eine Experimentierklausel mit einem verbindlichen Überführungszeitplan für erfolgreiche Modelle in den Regeldienst. Viertens: eine klar geregelte Schnittstelle zwischen Kassenärztlicher Vereinigung, Notaufnahmen und Leitstelle mit Sanktionen bei Nichterfüllung. Und ich füge heute einen fünften Punkt hinzu, den die Gewerkschaft der Polizei eindringlich fordert: Die 5-Euro-Rettungsdienstpauschale läuft dieses Jahr aus. Ihr Auslaufen wäre wörtlich, so die GdP: „das falsche Signal zur falschen Zeit.“ Auch wir fordern eine Verlängerung, und wir unterstützen die Forderung der Gewerkschaft der Polizei, die Pauschale auf 10 Euro zu erhöhen. Das Geld kommt damit genau da an, wo es gebraucht wird, nämlich bei den Rettungskräften. [Beifall bei der AfD] Wir stimmen heute diesem Gesetz zu. Wir tragen die damit erreichbaren Verbesserungen mit. [Zuruf von Martin Matz (SPD)] Aber nein, Herr Matz, der Rettungsdienst funktioniert nicht, aber er wird trotzdem weiter Leben retten. Nicht wegen dieses Gesetzes, sondern wegen der Frauen und Männer, die trotz dieses Gesetzes jeden Tag ausrücken. ‒ Vielen Dank! [Beifall bei der AfD ‒ Zuruf von Martin Matz (SPD)]
