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Alexander Herrmann

CDU 23.04.2026 Sitzungen 19/84

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier vor Ort, natürlich insbesondere von der Berliner Feuerwehr, aber auch daheim an den Empfangsgeräten! Die Beschäftigten der Berliner Feuerwehr, der Hilfsorganisationen im Rettungsdienst, leisten eine wichtige und unersetzliche Aufgabe für unsere Stadt. Hierfür gebührt Ihnen unser aller Dank! [Allgemeiner Beifall] Hierfür gebührt ihnen aber auch, und das insbesondere, unsere vollste politische Unterstützung bei der Schaffung guter Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst. Das alles funktioniert nur, wenn wir hier heute, und so viel zur Beschlussfassung nachher vorweggenommen, gemeinsam ein starkes Signal aussenden, wenn wir uns jetzt nicht im Klein-Klein verlieren, so wie es im Innenausschuss passiert ist, sondern gemeinsam diesen Weg gehen. Ich sage vorab, dieser Weg ist noch nicht am Ende, aber dieser heutige Entwurf ist ein Meilenstein auf diesem Weg. Als schwarz-rote Koalition haben wir bereits 2023 mehrere wichtige Schritte zur Verbesserung der Situation im Rettungsdienst auf den Weg gebracht. Beispielhaft seien hier die Fahrzeug- und Besetzungsabweichungsverordnung Rettungsdienst von 2024 oder auch die Einführung von fünf neuen Notfallkategorien genannt. Diese Maßnahmen haben unstreitig für erste dringend notwendige Entlastungen im Rettungsdienst gesorgt. Klar war aber auch, dass eine echte Entlastung des Gesamtsystems notwendig ist, da der Rettungsdienst nicht länger Auffangnetz für alle Lebenslagen sein kann, sondern sich wieder voll und ganz auf seine Aufgabe der Notfallrettung und der Notfalltransporte konzentrieren muss. Diese Grundlagen schaffen wir heute mit der vorliegenden vierten Änderung des Rettungsdienstgesetzes. An diese wichtige Reform haben wir uns als Koalition nicht am grünen Tisch in der Innenverwaltung, sondern gemeinsam mit den Akteuren im Rettungsdienst und im Gesundheitswesen, den Beschäftigtenvertretungen, den Gewerkschaften, dem Landesfeuerwehrverband, der Innenverwaltung und natürlich auch mit der Berliner Feuerwehr gemacht. In mehreren Fachgesprächen haben wir frühzeitig Forderungen und Anregungen aus der Praxis aufgenommen. Viele der Punkte und auch die Hinweise aus der Anhörung sind in die vorliegende Fassung des Gesetzes eingeflossen. Für diese engagierte Mitarbeit an der Rettungsdienstreform möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal bei allen Beteiligten herzlich bedanken! [Beifall bei der CDU und der SPD] Mit der vorliegenden Gesetzesänderung sorgen wir für eine Konzentration der Feuerwehr auf ihre beiden Kernaufgaben Notfallrettung und Notfalltransport im Rettungsdienst. Das möchte ich gerne an einigen konkreten Punkten noch einmal festmachen. Einsatzmeldungen, die keine akuten Notfälle sind, sollen künftig nicht mehr im Rettungsdienst erledigt werden. Stattdessen können Menschen gezielt an passende Angebote weitergeleitet werden, zum Beispiel an die KV, aber auch an Krankentransportunternehmen. So bleibt mehr Zeit für echte Notfälle, bei denen jede Minute zählt. Der mutwillige Missbrauch des Notrufs für Bagatellfälle oder auch nur als Taxi, als schneller Weg ins nächste Krankenhaus kann zukünftig sanktioniert werden. Das Gesetz eröffnet zudem die Möglichkeit für die Einsatzkräfte vor Ort, Patienten, die keine Notfälle darstellen, nach Rücksprache mit dem ärztlichen Leiter an geeignete Versorgungseinrichtungen zu verweisen und so den RTW ganz schnell wieder einsatzfähig zu haben. Auch die Einführung der Möglichkeit der Videoübertragung bei der Bestätigung des Notrufes an die Leitstelle und damit eine präzise Einschätzung der Notsituation sind Möglichkeiten, um den Rettungsdienst zu entlasten und Einsatzmittel gezielt zu disponieren. In Fällen, die nicht eindeutig als Notfall zu kategorisieren sind, kann durch geeignete und qualifizierte Einsatzkräfte als sogenannte NotSan-Erkunder die Lage vor Ort geprüft werden und so ebenfalls die Notfallrettung frühzeitig entlastet werden, falls es sich um keinen Notfall handelt. Wir schaffen mit dem vorliegenden Gesetz die Grundlage für die Errichtung einer gemeinsamen Krankentransportleitstelle zur Entlastung des Rettungsdienstes von den Aufgaben der regulären Krankentransporte. Diese Leitstelle ermöglicht eine integrierte Steuerung des Gesamtsystems und entlastet die Feuerwehr. Wir etablieren eine regelmäßige Bedarfsplanung als wichtiges Steuerungsinstrument auch für uns als Haushaltsgesetzgeber. Das ist sehr wichtig. Mit einer Innovationsklausel öffnen wir den Rettungsdienst für neue Konzepte. Innovative Ansätze können so schneller praktisch erprobt und wissenschaftlich evaluiert werden. Und auch bei der Finanzierung bringt das Gesetz mehr Klarheit und Planungssicherheit. Mit der Prävention als neuer, wichtiger Aufgabe der Berliner Feuerwehr verstetigen wir die bereits in der Praxis durch die Behörde selbst, den Landesfeuerwehrverband, aber auch viele freiwillige Feuerwehrkameraden gelebte Bildungsarbeit in Schulen und Kitas. Auch das ist sehr wichtig. Auch dafür gebührt ihnen unser Dank! [Beifall bei der CDU und der SPD] Diese Punkte im vorliegenden Gesetz sind ein wichtiger Schritt zur Entlastung des Rettungsdienstes, die es nun in der Praxis mit Leben zu füllen gilt. Ich weiß, dass sich Innensenatorin Spranger und auch Landesbranddirektor Professor Homrighausen dieser Aufgabe weiterhin engagiert stellen werden. Dieses vierte Änderungsgesetz ist aber sicher – das habe ich eingangs schon gesagt – noch nicht das Ziel. Hierfür braucht es weitere flankierende Maßnahmen, zum Beispiel auch bezüglich der Vergütung nicht refinanzierter Einsätze der Daseinsvorsorge. Wir haben alle die Bilder vor Augen, wo ein RTW hinfährt, und dann stellt sich vor Ort raus: Dem Obdachlosen geht es nicht gut, es ist aber kein Notfall. Man kann ihm helfen, oder er will nicht mitfahren. Das sind Einsätze, Leerfahrten, die derzeit nicht bezahlt werden. Wir haben aber auch Fehleinsätze, wo dann am Ende gar keiner mehr da ist, wo das Rettungsmittel durch Passanten alarmiert wird, und am Ende ist dort niemand mehr. Auch da fährt der RTW leer zurück, wird nicht vergütet. Diese Leerfahrten, diese Einsätze ohne Erfolg – zum Glück ohne Erfolg, weil es eben kein Notfall ist – führen insbesondere bei den Hilfsorganisationen zu finanziellen Unterdeckungen. Sollte sich hier keine kurzfristige Einigung mit den Kassen ergeben, sind wir als Gesetzgeber gefragt. So viel Ausblick will ich schon mal geben. Also ganz klar: Das ist ein wichtiger Schritt, den wir heute gehen. Lassen Sie ihn uns gemeinsam gehen! Lassen Sie uns gemeinsam dieses Signal an die Beschäftigten im Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr und der privaten Hilfsorganisationen aussenden, dass wir an ihrer Seite stehen, dass wir ihre Problemlagen erkennen und gemeinsam daran arbeiten! Das ist der richtige Weg. Sich heute hier in Phantomdebatten zu verlieren, gebietet, glaube ich, dieses Thema nicht. – Vielen Dank!

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