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Stefan Ziller

GRÜNE 26.03.2026 Sitzungen 19/83

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Wir beraten heute ein Gesetz, das vorgibt, die Sicherheit zu stärken, tatsächlich aber an zentralen Stellen unseren Rechtsstaat schwächt. Denn dieser Entwurf greift tief in zwei Grundpfeiler unserer Demokratie ein: den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nämlich kein nettes Extra, es ist ein zentrales Kontrollinstrument unserer Demokratie. Es ermöglicht Journalistinnen und Journalisten, der Zivilgesellschaft und den Bürgerinnen und Bürgern, staatliches Handeln nachzuvollziehen und Missstände sichtbar zu machen. Wir haben das in den letzten Wochen in der Anwendung immer wieder erlebt. Und genau dieses Instrument wird nun massiv eingeschränkt. Das Thema Verschlusssache haben wir gerade gehört. Wo früher eine Zeile geschwärzt war, aber die Informationen, die nicht risikobehaftet waren, veröffentlicht werden konnten, soll es nun alles verheimlicht werden, und die Frage ist, warum. In allen Debatten, die wir zu dem Gesetz im Fachausschuss hatten, wurde keine einzige IFG-Anfrage vorgebracht, die tatsächlich Anlass zur Sorge gibt, die einen Bezug zu dem Anschlag auf das Stromnetz hat oder in irgendeiner Form sicherheitsrelevant wäre. Insofern auch der Aufruf hier: Wenn irgendwer eine solche IFG-Anfrage kennt, die Sicherheitsprobleme erzeugt hat, dann gern in einer Kurzintervention nennen – oder sonst auch mit diesem Argument nicht weiter kommen, denn wenn es so etwas nicht gibt, ist es kein Anlass für dieses Gesetz. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Damit wird, glaube ich, auch klar: Das ist kein Sicherheitsgesetz, das ist ein Blankoscheck für Intransparenz. Manche wollten das schon immer. Sie haben jetzt diesen Anlass genutzt, die Zeit zurückzudrehen und Berlin auch im Transparenzranking nach unten zu bringen. Wir haben im Ausschuss gelernt, jetzt sind wir auf bayrischem Niveau. Das heißt bei Sicherheit und Transparenz etwas; es ist kein Qualitätskriterium. Das Entscheidende ist, glaube ich, noch dazu, dass das bestehende Recht den Schutz der sicherheitsrelevanten Informationen und eine differenzierte Abwägung schon erlaubt. Wer das nicht glaubt: Hören Sie sich die Aufzeichnung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz noch mal an! Die Datenschutzbeauftragte hat uns super in verständlicher Sprache erklärt, was die bestehende Rechtslage ist und was geht. Alles, was Sie mit dem Gesetz vermeintlich erreichen wollen, können Sie auf bestehender Rechtslage tun. Insofern besteht für das Gesetz auch an der Stelle kein Anlass. Das Grundproblem: pauschaler Ausschluss statt Einzelfallprüfung. Das ist nicht der Weg. Sie haben im Gesetz diverse rechtliche Schwierigkeiten. Unbestimmte Begriffe führen zu unbestimmten Eingriffen. Das muss alles nicht sein. Einschränkungen von Grundrechten müssen notwendig, verhältnismäßig und präzise sein. Genau daran fehlt es in Ihrem Gesetzentwurf. Das steht auf wackligen Beinen und schafft keine Sicherheit. Einen Denkfehler möchte ich Ihnen zum Abschluss noch mitgeben, denn dieses Gesetz glaubt, mit mehr Überwachung mehr Sicherheit zu erreichen, und setzt das gleich. Aber Sicherheit entsteht nicht nur durch Überwachung, sondern auch durch Präsenz, Prävention, konsequente Durchsetzung und durch eine starke Zivilgesellschaft. [Beifall von Vasili Franco (GRÜNE), Niklas Schrader (LINKE) und Tobias Schulze (LINKE)] Wer Grundrechte einschränkt, trägt die Begründungslast, nicht die Bürgerinnen und Bürger. Wir brauchen Sicherheit, die wirksam, verhältnismäßig und rechtsstaatlich ist. Das leistet Ihr Entwurf nicht. Deswegen lehnen wir ihn ab. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

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