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Kristian Ronneburg

LINKE 26.03.2026 Sitzungen 19/83

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich vielleicht mal so anfangen: Was wir, denke ich, in den letzten Jahren auch belegt sehen – das zeigen auch die Statistiken, das zeigen die Umfragen – , ist, dass das Gegeneinander im Verkehr in Berlin zugenommen hat. Viele Kolleginnen und Kollegen hier lesen offenbar gerne Presse. Wenn Sie die Presse studieren, werden Sie das genau so nachlesen können. Deswegen ist es auch genauso wichtig, dass wir hier in Berlin auch konsequent an der Umsetzung des Mobilitätsgesetzes arbeiten, weil dieses Mobilitätsgesetz dafür da ist, dass der öffentliche Raum besser umverteilt wird, hin zu denen, die schutzlos sind. Wir brauchen mehr Platz für Fuß- und Radverkehr. Wir brauchen natürlich auch mehr Platz und die richtige Richtung für den Umweltverbundausbau, den öffentlichen Nahverkehr. Und dazu gehören legitime Sicherheitsbedürfnisse auf den Straßen und entsprechende Maßnahmen, die zur Beruhigung und für ein besseres Miteinander beitragen. Dabei sind wir natürlich an einer strukturellen Frage angekommen, auch hier in Berlin, und zwar, wie wichtig uns das in der Abwägung ist. Da haben wir die Debatte um Tempo 30, und die mögen Sie scheuen, die wollen Sie nicht gerne führen, aber sie wird geführt. Ich darf vielleicht auch noch anfangen, zu den Fakten zu berichten. Denn es gibt aus der Verkehrsunfallforschung eine sehr eindeutige Faktenlage, und die kann man erst einmal zur Kenntnis nehmen. Das ist zum einen die Frage danach, wie sich Unfallzahlen entwickeln. Da können Sie in alle europäischen Städte schauen, größere und kleinere, auch internationale Metropolen, da können Sie auch über Europa hinausschauen. Überall sehen wir einen Rückgang von real gefahrenen Geschwindigkeiten und Unfallzahlen. Hier gibt es einen Zusammenhang. Wenn wir uns die Verunglückten anschauen, dann sehen wir auch, dass gerade in den Städten, wo mehr Tempo 30 angeordnet und umgesetzt wird, die Unfälle mit Fußgängerbeteiligung abnehmen. Unfälle werden weniger schwer, wir haben weniger Leichtverletzte, wir haben weniger Schwerverletzte und – um das noch mal hinzuzufügen – auch weniger Getötete. Das ist Physik. In Physik war ich nicht ganz so gut, aber ich verstehe den Zusammenhang, dass Tempo 50 im Vergleich zu Tempo 30 eine fast dreimal so große Aufprallwucht bedeutet. Die Konsequenzen daraus will ich hier gar nicht weiter ausmalen. Die Frage von Fahrtdauern und Verkehrsmengen ist interessant, wenn man sich die anschaut. Denn im Vergleich wird deutlich, dass die realen Fahrzeiten nicht signifikant verlängert werden. Die Zeitplanung wird am Ende für uns alle auch verlässlicher. Natürlich sind wir bei dem Thema Schadstoffe und Lärm. Da gibt es auch einen klaren Zusammenhang: weniger Belastung mit Stickstoffdioxid, weniger Feinstaub, weniger Emissionen. Auch beim Lärm sehen wir signifikante Rückgänge. Lärmbelastungen nehmen subjektiv wie objektiv ab. Wir haben insgesamt positive Effekte, Herr Kraft, mehr Sicherheit, weniger Abgase, weniger Lärm, mehr Lebensqualität. Das muss doch auch für uns das Ziel hier in Berlin für die Berlinerinnen und Berliner sein. Können wir diesen Konsens einmal festhalten? [Beifall von Oda Hassepaß (GRÜNE)] Natürlich zitieren Sie Gesetzeslage, und natürlich muss dann am Ende auch eine rechtssichere Abwägung erfolgen. Bloß was Sie hier gerade vorgetragen haben, ist nur die halbe Wahrheit. Der Luftreinhalteplan ist hier zitiert worden. Wir hatten hier auch eine Fraktion, die sehr stolz verkündet hat, an welchen Straßen jetzt wieder Tempo 50 kommt. Dann müssen Sie bitte auch genau sein, Herr Kraft, denn aus den entsprechenden Anordnungen sind uns mittlerweile Beispiele bekannt, die von Gerichten beanstandet werden. Ich nenne nur mal das Thema Saarstraße, wo wir erst vor Kurzem im Ausschuss die Gelegenheit hatten, darüber zu sprechen. Bei diesem Beispiel ist jetzt, erst einmal in der ersten Instanz, richterlich festgestellt worden, dass die Senatsverkehrsverwaltung die Gründe eben nicht ausreichend abgewogen hat und Richterinnen und Richter zu der Einschätzung gekommen sind, dass hier eine qualifizierte Gefahrenlage vorlag. Dieser Beschluss für die Erhöhung der Durchschnittsgeschwindigkeit auf Tempo 50 wird bemängelt, und es wird dagegen vorgegangen. Hier sehen wir einen Widerspruch zwischen dem, was Sie hier einerseits sagen, Verkehrssicherheit, und dem, was Sie machen. Damit werden wir Sie immer wieder konfrontieren. Was ist also zu tun? – Da kann ich jetzt, da meine Redezeit jetzt langsam zu Ende geht, an das anknüpfen, was Sie zuletzt gesagt haben, Herr Kraft. Bitte setzen Sie doch diese Konzepte, die wir hier haben, die übrigens der Vorgängersenat auch schon vorgearbeitet hat, um. Das Tempo-30-Nachtkonzept – das ist ja sehr interessant, dass Sie das anführen: Sorgen Sie bitte dafür, dass diese zig Kilometer Strecke auch wirklich angeordnet und umgesetzt werden. Denn auch da wissen wir aus den Antworten, die wir von der Senatsverkehrsverwaltung bekommen: Na ja, eigentlich sind am Ende alle Bezirke zuständig, und es wird lange dauern. – Das, Herr Kraft, nährt wieder diese Widersprüche, die Sie hier aufmachen, und die Zweifel daran, dass dieser Senat unter dieser CDU-Führung es mit der Verkehrssicherheit wirklich ernst meint. Wir und die Grünen helfen Ihnen bei der Gelegenheit gerne immer weiter nach und unterstützen natürlich sinnvolle Initiativen von Ihnen, aber hier kommen Sie nicht um die Fakten und um Ihre originären Aufgaben herum, die Sie als Senatsverwaltung mit den Bezirken umzusetzen haben. – Danke schön! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

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